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wechsel PKV-GKV: Rücklagen?

Verfasst: 07.04.2010, 12:37
von einzel
Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen: ich war jahrelang selbständig und in der PKV, es wurden also entsprechend Rücklagen gebildet. jetzt werde ich wohl ein Angestelltenverhältnis beginnen und mich in der GKV versichern (müssen). Was passiert eigentlich mit diesen Rücklagen bei der PKV?

Gruss mike

Verfasst: 07.04.2010, 21:34
von DKV-Service-Center
hi mike,
der größte Teil geht in den Besitzstand der Versichertengemeinschaft über :-)
einen Teil kann mann retten in dem mann nicht kündigt sondern in eine Zusatzversicherung für Kassenmitglieder umwandelt,(ambulant Zahn und Stationär ist möglich, wenn Tagegeld bestand ebenfalls .
Gruß

Verfasst: 07.04.2010, 21:39
von Dipling
Die Rücklagen kommen den verbliebenen Versicherten der PKV zugute bzw. werden diesen "vererbt". Auch oft als "Stornogewinn" der PKV bezeichnet.

Ausnahmen:

-Große Anwartschaft (teuer)

- wenn die Versicherungspflicht in der GKV vor Ablauf von 12 Monaten erlischt, muss die PKV den alten Vertrag inklusive der Altersrückstellungen fortführen, wenn der PKV-Vertrag mindestens 5 Jahre ununterbrochen bestanden hat

edit: Zu langsam :D