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Mann PKV. KV für Frau in schulischer Ausbildung?

Verfasst: 25.06.2010, 13:22
von schoagi
Hallo,

ich bin froh dieses Forum über Krankenversicherungen gefunden zu haben, hier scheinen viele kompetente Mitglieder vorhanden zu sein!

Ich habe ein paar Fragen zur Krankenversicherung meiner Frau .

Folgende Situation:
Ich bin als angestellter privat krankenversichert. Meine Frau (29 Jahre alt) macht aktuell eine Ausbildung zu einer staatlich anerkannten Fremdsprachenkorrespondentin in einer privaten Schule (2 Jahre). Nebenbei arbeitet sie noch in der Gleitzone festangestellt in der Gastronomie (seit April 2009) und ist momentan darüber sozialversicherungspflichtig gesetzlich krankenversichert.
Ab September beginnt das 2. Jahr in der Fremdsprachenschule und meine Frau möchte sich dann noch stärker auf die Schule konzentrieren und höchstens nur noch ein paar wenige Stunden (Minijob) arbeiten. Dadurch verliert sie ihre Krankenversicherung.

Ich habe dazu ein paar Fragen zu der Situation ab September, wenn meine Frau ihre Festanstellung verliert:

1. Wenn sich meine Frau privat oder gesetzlich versichert, müsste doch mein Arbeitgeber sich bis zu den Höchstgrenzen an den KV-Beiträgen meiner Frau beteiligen (§257 Sozialgesetzbuch). Dabei ist es irrelevant, ob ich sich meine Frau privat oder gesetzlich versichert? Ich habe bei meinem Arbeitgeber nachgefragt, aber da wurde dies bestritten.

2. Nun gibt es also die Möglichkeit meine Frau freiwillig gesetzlich weiterzuversichern oder sie privat zu versichern.
a) Bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung würde zur Beitragsbemessung das halbe Einkommen von uns beiden zusammen genommen. Ich verdiene über der Beitragsbemessunsgrenze also kämen da wohl auf gut 300 Euro.
b) Eine private Krankenversicherung mit halbwegs vernünftigen Bedingungen für meine Frau würde wohl in etwas dasselbe kosten?
c) Bei den privaten Krankenversicherungen lese ich immer etwas von günstigeren Tarifen für Auszubildende usw. Könnte das meine Frau etwa in Anspruch nehmen?
d) Oder gibt es bei den gesetzlichen eine Option, z.B. spezieller Tarif für Auszubildende?

3. Noch eine andere Frage:
Angenommen meine Frau nimmt nach ihrer Schule wieder eine sozialver.pflichtige Festanstellung an mit ges. KV, und bekommt dann 1 Jahr später ein Kind und geht in den Erziehungsurlaub / Elternzeit. Wie lange ist sie dann weiter ges. versichert? Das Kind müsste dann in jedem Fall privat versichert werden?

Vielen Dank für jegliche Hilfe schon mal im voraus!

Verfasst: 25.06.2010, 19:29
von heinrich
Nachfrage zu 1: (Zuschuss)

wurde vom Arbeitgeber nur gesagt, dass er aus den Beiträgen für Deine Frau aus der g e s e t z l i c h e n Krankenversicherung für Dich bis zu den Höchstgrenzen keine Beteilung vornehmen will
oder
hat der Arbeitgeber auch gesagt, dass er aus den Beiträgen für Deine Frau
auch aus einer etwaigen p r i v a t e n Krankenversicherung keine Beiteiligung vornehmen will.

Vorab schon einmal: Der Absatz 2 des § 257 SGB V, also § 257 Abs. 2 SGB V wäre hier der richtige, da Du der Beschäftigte.

Nachfrage zu 2d:
Handelt es sich um eine Fachschule oder Berufsfachschule ?

zu 1. Zuschuss

Verfasst: 26.06.2010, 01:46
von GS
1. Wenn sich meine Frau privat oder gesetzlich versichert, müsste doch mein Arbeitgeber sich bis zu den Höchstgrenzen an den KV-Beiträgen meiner Frau beteiligen (§257 Sozialgesetzbuch). Dabei ist es irrelevant, ob ich sich meine Frau privat oder gesetzlich versichert? Ich habe bei meinem Arbeitgeber nachgefragt, aber da wurde dies bestritten

Hallo Schoagi,
hier irrt Dein Arbeitgeber. Bis zum Höchstzuschuss von 262,50 € nur für die KV habt Ihr Anspruch. Hinzu kommt der Zuschuss für die Pflegeversicherung, die Ihr beide getrennt bezahlt (Zuschuss maximal 36,56 € für Euch beide zusammen.

Egal, ob Deine Frau privat oder freiwillig gesetzlich versichert ist (zu letzterem würde ich in diesem Fall raten, da sie ohnehin dorthin zurückkehrt, wenn Eure Planungen aufgeehen).

Gruß von
Gerhard

Verfasst: 26.06.2010, 10:52
von heinrich
Egal......oder freiwillig gesetzlich versichert ist



Das stimmit nicht unbedingt. Hier gibt es ein sozialgerichtliches Urteil, welches eine andere Entscheidung getroffen hat.

Ich komme allerdings nochmals ausführlich (mit Angabe der Rechtsquelle) darauf zurück, wenn Schoagi meine Frage beantwortet hat.

Dieses Urteil wäre natürlich interessant ...

Verfasst: 26.06.2010, 11:25
von GS
heinrich hat geschrieben:
Egal......oder freiwillig gesetzlich versichert ist



Das stimmit nicht unbedingt. Hier gibt es ein sozialgerichtliches Urteil, welches eine andere Entscheidung getroffen hat.

Ich komme allerdings nochmals ausführlich (mit Angabe der Rechtsquelle) darauf zurück, wenn Schoagi meine Frage beantwortet hat.

...auch ohne dass Schoagi sich nochmals meldet. Hoffentlich wird er sich nicht lange bitten lasssen.

Ich bin schon jetzt gespannt, warum der AG des Mannes den Zuschuss sparen konnte, nur weil die Ehefrau freiwillig statt privat versichert war.
Aber warten wir es ab ...

Verfasst: 26.06.2010, 15:58
von schoagi
heinrich hat geschrieben:Nachfrage zu 1: (Zuschuss)

wurde vom Arbeitgeber nur gesagt, dass er aus den Beiträgen für Deine Frau aus der g e s e t z l i c h e n Krankenversicherung für Dich bis zu den Höchstgrenzen keine Beteilung vornehmen will
oder
hat der Arbeitgeber auch gesagt, dass er aus den Beiträgen für Deine Frau
auch aus einer etwaigen p r i v a t e n Krankenversicherung keine Beiteiligung vornehmen will.

Nachfrage zu 2d:
Handelt es sich um eine Fachschule oder Berufsfachschule ?


Hallo GS und Heinrich,

vielen Dank erst mal für eure Hilfe.

Zu 1)
Ich habe vor über einem Jahr mit meinem Arbeitgeber darüber geredet, als meine Frau noch gar nicht gearbeitet hat. Damals hat sie noch studiert und war als Studentin günstig gesetzlich KV. Das Thema KV wurde dann mit Abbruch des Studiums im März 2009 spannend.

Mit dem Arbeitgber habe ich damals gar nicht darüber geredet, ob er den Zuschuss nun bei gesetzlicher oder privater KV zahlt. Er hat es generell verneint, dass er so einen Zuschuss zahlen muss und abgeblockt. Weil der Arbeitgber den Zuschuss verneint hat, haben wir uns damals auch entschieden, dass meine Frau einen Job in der Gleitzone annimmt, anstatt nur einen Mini Job bis 400 Euro. Bei einem Job in der Gleitzone musste mein Arbeitgeber dann natürlich auch keinen Zuschuss zahlen, der wurde ja vom Arbeitgeber meiner Frau geleistet.

Das Ablehnen des Zuschusses meiners Arbeitgebers macht mich jetzt im Nachhinein schon etwas wütend. Ich bin jetzt ca. 8 Jahre privat versichert, und durch meine relativ günstigen Beiträge hat sich der Arbeitgeber grob überschlagen in den 8 Jahren etwa 10.000 Euro gegenüber gesetzlicher KV gespart.

Dieses sozialgerichtliches Urteil würde mich dann natürlich auch Interessieren.

Zu 2)
Es ist eine "Staatlich anerkannte private Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule".

Wünsche euch und allen mitlesenden noch ein sonniges Wochenende!

Verfasst: 26.06.2010, 20:07
von RHW
Hallo,


Ich habe dazu ein paar Fragen zu der Situation ab September, wenn meine Frau ihre Festanstellung verliert:

Wenn sie aktuell nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, besteht ggf. schon aktuell Versicherungsfreiheit als Fachschülerin
Quelle:
B1.2.1
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... 27_Anlagen

1. Wenn sich meine Frau privat oder gesetzlich versichert, müsste doch mein Arbeitgeber sich bis zu den Höchstgrenzen an den KV-Beiträgen meiner Frau beteiligen (§257 Sozialgesetzbuch). Dabei ist es irrelevant, ob ich sich meine Frau privat oder gesetzlich versichert? Ich habe bei meinem Arbeitgeber nachgefragt, aber da wurde dies bestritten.

Der Anspruch auf den AG-Zuschuss nach § 257 SGB V besteht (unabhängig, ob GKV oder PKV), wenn grundsätzlich eine Familienversicherung nach § 10 SGB V möglich wäre (ohne die PKV des AN). Entscheidend bei der Familienversicherung ist hier, dass kein Einkommen von 365 bzw. 400 Euro bezogen wird.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__257.html

(2) Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auf Grund von § 6 Abs. 3a versicherungsfrei oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind und für sich und ihre Angehörigen, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten nach § 10 versichert wären, Vertragsleistungen beanspruchen können, die der Art nach den Leistungen dieses Buches entsprechen, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuß. Der Zuschuß beträgt die Hälfte des Betrages, der bei Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatzes und der nach § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 232a Abs. 2 bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat....


http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html

2. Nun gibt es also die Möglichkeit meine Frau freiwillig gesetzlich weiterzuversichern oder sie privat zu versichern.
a) Bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung würde zur Beitragsbemessung das halbe Einkommen von uns beiden zusammen genommen. Ich verdiene über der Beitragsbemessunsgrenze also kämen da wohl auf gut 300 Euro.


Bei der einstufung als Fachschülerin ist das Ehegatteneinkommen ohne Bedeutung. Der beitrag beträgt wie bei Studenten ca. 64 Euro monatlich.
§ 240 Absatz 4 SGB V

b) Eine private Krankenversicherung mit halbwegs vernünftigen Bedingungen für meine Frau würde wohl in etwas dasselbe kosten?

Bei 64 Euro für die GKV glaube ich das eher nicht.

c) Bei den privaten Krankenversicherungen lese ich immer etwas von günstigeren Tarifen für Auszubildende usw. Könnte das meine Frau etwa in Anspruch nehmen?

Das kann ich nicht beurteilen.

d) Oder gibt es bei den gesetzlichen eine Option, z.B. spezieller Tarif für Auszubildende?

siehe oben

3. Noch eine andere Frage:
Angenommen meine Frau nimmt nach ihrer Schule wieder eine sozialver.pflichtige Festanstellung an mit ges. KV, und bekommt dann 1 Jahr später ein Kind und geht in den Erziehungsurlaub / Elternzeit. Wie lange ist sie dann weiter ges. versichert? Das Kind müsste dann in jedem Fall privat versichert werden?

Solange sie Fachschülerin ist und nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, bleibt der Fachschülerbeitrag maßgebend (ohne Anspruch auf Mutterschaftsgeld). Auch während des Elterngeldbezuges und der Zeit gilt das.
Für das Kind gibt es ab Geburt eine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV. In der GKV beträgt der Beitrag 138,40 Euro (ggf. zuzüglich Zusatzbeitrag).
Beim Vergleich GKV/PKV vielleicht interessant:

http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html

http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf

Frühzeitig vor der Entscheidung GKV oder PKV empfiehlt sich immer ein ausführliches Gespräch mit der GKV und der PKV (bzw. Versicherungsmakler).
Gruß
RHW

Verfasst: 26.06.2010, 20:37
von schoagi
Hallo RHW,

vielen Dank für Deine Antwort!

Also bis Ende August arbeitet meine Frau noch in der Beschäftigung in der Gleitzone, danach wird sie höchstens noch 5 Stunden in der Woche mit Minijob arbeiten.

D.h. ab September könnte sie sich dann als Fachschülerin sehr günstig gesetzlich versichern. Und von diesem Beitrag müsste mein Arbeitgeber dann die Hälfte zahlen.
Das wäre ja alles wunderbar!

Ich werde nächste Woche dann mal bei der AOK anrufen, und wegen dem Fachschüler-Tarif fragen.

Grüße,
schoagi

Verfasst: 27.06.2010, 06:57
von RHW
Hallo schoagi,
ein Aspekt könnte noch eine Rolle spielen:
- Die Fremdsprachenschule hat im September 2009 begonnen?
- Die Versicherungspflicht in der Gleitzone hat im April 2009 begonnen?
- War sie vor April 2009 GKV oder PKV versichert? Wie lange in den letzten 5 Jahren?

Wenn sie weniger als 20 Stunden pro Woche tätig war/ist, endete die Versicherungspflicht in der GKV bereits im August 2009. Die Versicherung als Fachschülerin ist eine freiwillige Versicherung und hängt von entsprechenden Versicherungszeiten in der GKV ab: ununterbrochen 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren 24 Monate GKV-Versicherung
(§ 9 SGB V). Falls diese Zeiten nicht erfüllt sind, ist u.U. eine Rückkehr in die PKV verpflichtend.
Es ist § 5 Absatz 9 SGB V zu prüfen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

Gruß
RHW

Verfasst: 27.06.2010, 09:52
von schoagi
Hallo RHW,

ja, die Fremdsprachenschule hat im September 2009 begonnen und die Versicherungspflicht in der Gleitzone im April 2009. Vorher war sie nur gesetzlich versichert, nie privat.

Viele Grüße,
schaogi

Verfasst: 27.06.2010, 12:38
von heinrich
zu Frage 1 (Zuschuss) wollte ich ja noch was beitragen.

Wenn Ehegatte auch privat versichert ist. Klare Sache. Anspruch auf Zuschuss besteht.

Wenn Ehegatte gesetzlich. Jetzt hole ich ein wenig aus.

So alle 2 Jahre kommt bei mir so eine Frage an. Dann faxe ich den Leuten aus irgend einer Kommentierung was zu, dass dem privat versicherten Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber auch für den freiwillig gesetzlich versicherten Ehegatten ein Zuschuss zusteht (natürlich nur bis zum bekannten Höchssatz).

Scheint immer zu klappen.

Jetzt gibt es aber ein sozialgerichtliche Urteil.

Es ist nahezu unbekannt. Es war bei uns (gesetzliche KK) niemals bekannt gegeben. Ich habe schon mit einigen versierten Kollegen inleitenden Positionen gesprochen. Dies kennt keine Sau.

Ich habe es beim Stöbern im Internet einfach mal so zufällig gefunden.

Das Gericht hat den Gesetzestext wortwörtlich ausgelegt.

Kurz gefasst: KEIN ZUSCHUSS

Hier ist es
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=

Möglicherweise läuft ja noch die Berufung beim LSG und der Fall wird dort anders entschieden.

Verfasst: 28.06.2010, 08:26
von RHW
Hallo,
ein sehr interesanter Link!
Nach den Eingangsdaten im Link wurde ja bereits Berufung beim LSG eingelegt. Mal schauen, ob die Juristenmehrheit auf der LSG-Richterbank der Schöffenmehrheit beim SG folgt.
Das Urteil wird aber wahrscheinlich noch etwas auf sich warten lassen.
Gruß
RHW

Verfasst: 28.06.2010, 09:46
von schoagi
Hallo zusammen,

wollte mich noch einmal für die Hilfe aller Beteiligten bedanken!

Ich habe heute bei der AOK angerufen und die Situation geschlidert. Der sehr freundliche Berater hat mich sofort auf den Tarif für Studenten hingewiesen.

Meine Frau wird dann voraussichltich ab September die Festanstellung aufgeben und nur noch als MiniJob arbeiten, und sich mit dem Studententarif versichern.

Mit meinem Arbeitgeber werde ich dann auch noch mal reden, es dreht sich zwar nicht um viel Geld, aber trotzdem werde ich darauf bestehen. Wenn ich immer noch gesetzlich versichert wäre, müsste er ohnehin viel mehr zahlen.

Viele Grüße,
schoagi