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PKV Kind

Verfasst: 15.08.2010, 13:17
von akazie
Hallo,

wir erwarten in nächster Zeit Nachwuchs und werden diesen privat versichern müssen. Dabei gibt es nun ja die folgenden Möglichkeiten:

1. Kind wird in der PKV meines Mannes versichert (ich bin GKV).
2. Kind wird in einer anderen PKV versichert.
3. Kind wird freiwillig gesetzlich versichert.

Kann mir jemand die Vor- und Nachteile der Möglichkeiten erläutern?

Danke und Grüße,

akazie

Verfasst: 15.08.2010, 14:09
von hulrich
Bei welcher Gesellschaft ist Ihr Mann, welchen Tarif hat dieser versichert?

Verfasst: 15.08.2010, 14:35
von akazie
Er ist bei der Central, Tarif CV3H250 mit 300 Euro SB. Spielt das eine Rolle?

Verfasst: 15.08.2010, 14:42
von hulrich
akazie hat geschrieben:Er ist bei der Central, Tarif CV3H250 mit 300 Euro SB. Spielt das eine Rolle?


Können Sie denn mit dem Tarif leben?

Verfasst: 15.08.2010, 15:56
von akazie
Er erscheint uns als nicht so gut (z.B. sehr teuer). Aber bei den anderen Varianten entstehen unseres Wissens Nachteile, die wir aber nicht genau kennen. Deshalb würden wir da gern mehr drüber wissen, um das abschätzen zu können.

Verfasst: 15.08.2010, 17:09
von hulrich
akazie hat geschrieben:Er erscheint uns als nicht so gut (z.B. sehr teuer). Aber bei den anderen Varianten entstehen unseres Wissens Nachteile, die wir aber nicht genau kennen. Deshalb würden wir da gern mehr drüber wissen, um das abschätzen zu können.


Na wenn Sie den Central-Tarif als teuer empfinden...

Verfasst: 15.08.2010, 17:22
von akazie
dann kann's ja trotzdem sein, dass es nach Abwägung aller Vor-und Nachteile die beste Variante ist...

Verfasst: 15.08.2010, 17:52
von Cassiesmann
Seriös lässt sich dazu keine Aussage treffen wenn nicht bekannt ist, welche Wünsche und Erwartungen Sie haben. Nicht jeder Versicherer versichert Kinder ohne deren Eltern versichert zu haben, das sollte aber kein Hinderungsgrund sein sich zu informieren und zu vergleichen.

Verfasst: 15.08.2010, 19:08
von Knackwurst
Denken Sie aber in jedem Fall daran, keine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.

Es heißt nicht umsonst "Kinderkrankheiten"... :wink:

Verfasst: 15.08.2010, 20:10
von hulrich
Knackwurst hat geschrieben:Denken Sie aber in jedem Fall daran, keine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.

Es heißt nicht umsonst "Kinderkrankheiten"... :wink:


Das kann man so nicht sagen. Teilweise ist die monatliche Beitragsersparnis multipliziert mit 12 geringer als eine etwaige Selbstbeteiligung. :D

Verfasst: 15.08.2010, 20:16
von Cassiesmann
hulrich hat geschrieben:
Knackwurst hat geschrieben:Denken Sie aber in jedem Fall daran, keine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.

Es heißt nicht umsonst "Kinderkrankheiten"... :wink:


Das kann man so nicht sagen. Teilweise ist die monatliche Beitragsersparnis multipliziert mit 12 geringer als eine etwaige Selbstbeteiligung. :D


Und wenn der Vater Angestellter ist, hat der von der Beitragsersparnis nur die Hälfte, die SB aber voll und hat weniger KV-Beiträgen die abgesetzt werden können.

Re: PKV Kind

Verfasst: 15.08.2010, 20:47
von DKV-Service-Center
[quote="akazie"]Hallo,
1. Kind wird in der PKV meines Mannes versichert (ich bin GKV).
2. Kind wird in einer anderen PKV versichert.
3. Kind wird freiwillig gesetzlich versichert.
akazie[/quote]

ich werde einmal versuchen auf die Fragen zu antworten.
Zu 1 wenn Vater schon länger Versichert ist (3 Monate) dann Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich, ganz wichtig wenn kleinste Abweichungen von der Norm bei der Geburt eintreten.
zu 2 m.M. Nein weil es im Streitfall sein kann dass Gesundheitsangaben nicht richtig beantwortet werden.
zu 3 hat auch seine Reize :-) Krankengeld für 10 Tage wenn das Kind krank ist. abhängig was die Central haben will.
und zu.4 :-) Kind gesetzlich Plus privater Ergänzungsversicherung.
Gruß

Re: PKV Kind

Verfasst: 16.08.2010, 00:58
von GS
DKV-Service-Center hat geschrieben:ich werde einmal versuchen auf die Fragen zu antworten.
Zu 1 wenn Vater schon länger Versichert ist (3 Monate) dann Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich, ganz wichtig wenn kleinste Abweichungen von der Norm bei der Geburt eintreten.
zu 2 m.M. Nein weil es im Streitfall sein kann dass Gesundheitsangaben nicht richtig beantwortet werden.

und dann sind die 2 Monate zu 1) meist schon vorbei, 2) also nur, wenn bei Geburt des Kindes absolut alles ok
zu 3 hat auch seine Reize :-) Krankengeld für 10 Tage wenn das Kind krank ist. abhängig was die Central haben will.
würde ich nicht überbewerten. Gerade wenn das Kind nicht gesund ist, kann die Option "nächste 18-25 Jahre privat" den Eltern mehr Nerven ersparen als das Krankengeld je aufwiegen kann - nach meiner Erfahrung jedenfalls, und "die" ist inzwischen immerhin fast 22 Jahre alt.

und zu. 4: Kind gesetzlich Plus privater Ergänzungsversicherung.
wenn schon 3), klar, dann besser gleich 4, solange machbar.

Nicht erst dann von 3) nach 4) anwackeln, wenn es dafür zu spät ist.

Gru0 von
Gerhard

Verfasst: 16.08.2010, 21:14
von Knackwurst
Cassiesmann hat geschrieben:
hulrich hat geschrieben:
Knackwurst hat geschrieben:Denken Sie aber in jedem Fall daran, keine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.

Es heißt nicht umsonst "Kinderkrankheiten"... :wink:


Das kann man so nicht sagen. Teilweise ist die monatliche Beitragsersparnis multipliziert mit 12 geringer als eine etwaige Selbstbeteiligung. :D


Und wenn der Vater Angestellter ist, hat der von der Beitragsersparnis nur die Hälfte, die SB aber voll und hat weniger KV-Beiträgen die abgesetzt werden können.


Danke. Und bei steigenden PKV-Prämien ist eine Beitragsersparnis schnell überholt (unabhängig von SB-Anpassungen).

Verfasst: 29.08.2010, 10:47
von RHW
Hallo,

vielleicht als Ergänzung zu den Voraussetzungen für eine kostenlose Familienversicherung nach § 10 Absatz 3 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html

Die kostenlose Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn:
1) die Eltern miteinander verheiratet sind
UND
2) die Einkünfte des PKV-Elternteils über der Versicherungspflichtsgrenze von 4162 Euro im monatlichen Durchschnitt liegen: es sind hier die steuerlichen Einkünfte maßgebend. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden anteilig angerechnet, Zins- und Mieteinnahmen ggf. addiert; steuerfreie Einnahmen bleiben außen vor
(in bestimmten Ausnahmefällen gilt die Grenze von 3750 Euro)
UND
3) die Einkünfte des PKV-Ehegatten sind regelmäßig höher als die des GKV-Ehegatten


Wenn mindestens einer der drei Punkte nicht zutrifft, kann das Kind kostenlos familienversichert werden.

Die GKV-Mitgliedschaft für Kinder kostet 138 Euro monatlich. Später besteht bei Studenten und Fachschülern nach aktueller Lage ein Beitrag von 65 Euro monatlich.
Die Leistungen beinhalten:
- Reha/Kuren
- Psychotherapie
- Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
- offenes Hilfsmittelverzeichnis
http://db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

Gruß
RHW