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Beschäftigungsaufnahme als Beilhilfeberechtigter

Verfasst: 13.09.2010, 15:21
von officertommy
Folgender Fall:Als Angehörige zu 70% beihilfeberechtigt und seit 4 Jahren 30% PKV versichert, jetzt Aufnahme einer (befristeten) Beschäftigung (nicht geringfügig, aber unter 17.000 Euro/Jahr). Kind ebenfalls in PKV.

Besteht eine Pflicht zur Versicherung in der GKV? Welche Möglichkeit besteht, weiterhin PKV-versichert zu bleiben, zumal die Beihilfeberechtigung sich nicht ändert? #-o

Verfasst: 13.09.2010, 16:10
von Cassiesmann
Da Sie über 400€ Verdienen und mutmaßlich unter 55 Jahre alt sind, sind Sie GKV-pflichtig. Ich kenne keinen Ausweg um in der PKV zu bleiben.

Verfasst: 14.09.2010, 09:39
von officertommy
Obwohl sie noch nie GKV war und auch evtl. nur einen Monat lang beschäftigt wird? Wäre schon des Aufwands wegen unsinnig...

Verfasst: 14.09.2010, 20:55
von Rossi
Hm, das hat mit Aufwand nicht viel zu tun, sondern mit dem Vorbehalt der gesetzlichen Bestimmungen.

Verfasst: 14.09.2010, 21:05
von officertommy
Danke trotzdem... -fr-