Rückkehr in GKV nach vielen Jahren PKV
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Rückkehr in GKV nach vielen Jahren PKV
Hallo,
ich möchte wegen der stark steigenden PKV-Kosten in die GKV zurück; ich bin unter 55. Wenn ich unter die Pflichtversicherungsgrenze rutsche, ist dies wohl möglich. Und hier meine Frage: wie lange muss ich unter der Grenze bleiben? Ein Monat ist das geringste Problem (Sabbatical oder ähnliches), oder muss man ein ganzes Kalenderjahr under der Grenze bleiben?
Vielen Dank für die Antworten vorab,
K. Jung
ich möchte wegen der stark steigenden PKV-Kosten in die GKV zurück; ich bin unter 55. Wenn ich unter die Pflichtversicherungsgrenze rutsche, ist dies wohl möglich. Und hier meine Frage: wie lange muss ich unter der Grenze bleiben? Ein Monat ist das geringste Problem (Sabbatical oder ähnliches), oder muss man ein ganzes Kalenderjahr under der Grenze bleiben?
Vielen Dank für die Antworten vorab,
K. Jung
Wenn Du seit min. 5 Jahren bei der gleichen PKV versichert bist, musst Du min. 1 Jahr in der GKV sein um dort anschließend dauerhaft zu verbleiben.
Bist Du bei der derzeitigen PKV unterhalb von 5 Jahren versichert, reicht dem Grunde nach 1 Tag GKV Versicherung aus, um dort anschließend zu verbleiben.
Bist Du bei der derzeitigen PKV unterhalb von 5 Jahren versichert, reicht dem Grunde nach 1 Tag GKV Versicherung aus, um dort anschließend zu verbleiben.
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Re: Rückkehr in GKV nach vielen Jahren PKV
Hallo K.Jung
[quote]ich möchte wegen der stark steigenden PKV-Kosten in die GKV zurück;[/quote]
da bin ich kein Freund davon, glauben Sie wirklich das die GKV billiger wird ? Wissen Sie was die AOK von Ihnen haben will?
Gruß
R.Maaß
[quote]ich möchte wegen der stark steigenden PKV-Kosten in die GKV zurück;[/quote]
da bin ich kein Freund davon, glauben Sie wirklich das die GKV billiger wird ? Wissen Sie was die AOK von Ihnen haben will?
Gruß
R.Maaß
Hallo R. Maaß,
vielen Dank der Nachfrage.
Die GKV verlangt wohl ca 15% gemessen an der Beitragsbemessungsgrenze von ca 45.000 € jährlich, sprich ca 560 €. Die PKV-Beiträge sind in unserem Fall für Ehefrau und Ehemann unwesentlich höher, so gesehen passt's schon für den Augenblick.
Jedoch steigen die PKV-Beiträge seit Jahren mit 5 bis 10 % jährlich, deutlich höher als bei der GKV.
Ganz schlimm sieht der Vergleich ab der Rente aus, wenn ich recht informiert bin: die GKV will dann 15% der Rente FÜR EHEMANN UND EHEFRAU, das wären bei 2.000 € Rente 300 € Beitrag. Ich fürchte, die PKV-Beiträge für beide werden bei gleichbleibender Steigerung dann bei deutlich über 1.000 € liegen, sprich mehr als die Hälfte der Rente. Und genau das ist mein Problem. Oder übersehe ich irgend etwas?
mit bestem Gruss,
K. Jung
vielen Dank der Nachfrage.
Die GKV verlangt wohl ca 15% gemessen an der Beitragsbemessungsgrenze von ca 45.000 € jährlich, sprich ca 560 €. Die PKV-Beiträge sind in unserem Fall für Ehefrau und Ehemann unwesentlich höher, so gesehen passt's schon für den Augenblick.
Jedoch steigen die PKV-Beiträge seit Jahren mit 5 bis 10 % jährlich, deutlich höher als bei der GKV.
Ganz schlimm sieht der Vergleich ab der Rente aus, wenn ich recht informiert bin: die GKV will dann 15% der Rente FÜR EHEMANN UND EHEFRAU, das wären bei 2.000 € Rente 300 € Beitrag. Ich fürchte, die PKV-Beiträge für beide werden bei gleichbleibender Steigerung dann bei deutlich über 1.000 € liegen, sprich mehr als die Hälfte der Rente. Und genau das ist mein Problem. Oder übersehe ich irgend etwas?
mit bestem Gruss,
K. Jung
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Hallo .
Stand Heute 14,9 %
Stand 1.1.11 15,5 %
pluss Zusatzbeitrag
plus 1,95% Pflege.
Rente: Sie haben Recht wenn es bei 2000 Euro Rente bleibt und Sie KEIN einkommen aus Vermietung, Lebens oder Rentenversicherungen haben, Möglicherweise haben Sie eine Betriebsrente oder BAV noch nicht berücksichtigt.
Gruß
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Gruß
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krijun hat geschrieben:Hallo R. Maaß,
vielen Dank der Nachfrage.
Die GKV verlangt wohl ca 15% gemessen an der Beitragsbemessungsgrenze von ca 45.000 € jährlich, sprich ca 560 €. Die PKV-Beiträge sind in unserem Fall für Ehefrau und Ehemann unwesentlich höher, so gesehen passt's schon für den Augenblick.
Jedoch steigen die PKV-Beiträge seit Jahren mit 5 bis 10 % jährlich, deutlich höher als bei der GKV.
Ganz schlimm sieht der Vergleich ab der Rente aus, wenn ich recht informiert bin: die GKV will dann 15% der Rente FÜR EHEMANN UND EHEFRAU, das wären bei 2.000 € Rente 300 € Beitrag. Ich fürchte, die PKV-Beiträge für beide werden bei gleichbleibender Steigerung dann bei deutlich über 1.000 € liegen, sprich mehr als die Hälfte der Rente. Und genau das ist mein Problem. Oder übersehe ich irgend etwas?
mit bestem Gruss,
K. Jung
Dabei haben Sie einen entscheidenen Aspekt nicht bedacht:
1. Sie können heute schon mit spezialisierten Produkten Vorsorge leisten. Die so genannten Beitragsentlastungskomponenten sind zwar von einigen Fachkräften nicht gern gesehen, aber es lohnt sich für Kunden dieses Spielchen einmal durch zu kalkulieren.
2. Sollten Sie neben Ihrer gesetzlichen Rente auch nur einen Cent zusätzliche Einnahmen haben. Dazu zählt neben der Altersvorsorge bei Versicherungen u.a. auch Erbe, Vermietung, Zinserträge u. ä., so wird dies alles als Bewertungsgrundlage Ihrer Beitragsermittlung genommen. Richtig ist, dass Sie zwar niemals über den Höchstsatz steigen müssen, jedoch werden auch diese von Prozenten abhängigen Beiträge in Zukunft davon geprägt sein, dass sie durch Zusatzbeiträge und politische Entscheidungen ansteigen.
3. Waren Sie Ihr Leben lang in der PKV, weil es günstiger war oder haben Sie evt. vielleicht auch schon erleben dürfen, dass Sie gewisse Vorzüge haben? Ihr Beitrag, der eben unabhängig von Verdienst u.ä. ist, bestimmt die versicherten Leistungen. Sie wollen doch nicht wirklich im Alter, wenn Sie öfter bei Ärzten sind, auf den gehobenen Schutz verzichten, oder?
Sollten Sie dieses über eine Zusatzversicherung abdecken wollen, so müssten Sie diesen Beitrag zusätzlich darauf rechnen.
Sie merken: Ihr Entschluss ist bei allem Verständnis bislang für mich nur halb gedacht. Anders gefragt: Was sagt Ihr Berater oder haben Sie gar keinen konkreten Ansprechpartner mehr?
Beste Grüße
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Vergil09owl hat geschrieben:Siehe Kontrase Sendung v. 28.102010 und Handelsblatt v. 28.10.2010, sowie 22.10.10 zu diesem Thema.
Vielen Dank für den Hinweis.
Leider verkürzen diese Sendungen gewisse Sachverhalte und es ist - wie bei jeder anderen Versicherung auch - doch eher eine Frage, was wirklich zum Kunden passt.
Sicherlich spielt die finanzielle Erwägung mit in diese Frage hinein und auch die Zukunft der PKV ist ungewiss, aber nicht zuletzt müssen doch vor dem Ratschlag erst einmal alle Fakten geklärt sein. Was wäre denn bei hohen Zinseinkünften oder ähnlichen Einnahmen im Alter? Dann wäre der Endverbraucher ja wieder anders gestellt oder etwa nicht?
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Rossi hat geschrieben:Wenn Du seit min. 5 Jahren bei der gleichen PKV versichert bist, musst Du min. 1 Jahr in der GKV sein um dort anschließend dauerhaft zu verbleiben.
Bist Du bei der derzeitigen PKV unterhalb von 5 Jahren versichert, reicht dem Grunde nach 1 Tag GKV Versicherung aus, um dort anschließend zu verbleiben.
Hallo Herr Rossi,
ich wollte nur nochmal sicher gehen:
Vor 3 Jahren hab ich meine PKV gewechselt. Nun bin ich sein Nov 2010 versicherungspflichtig, weil ich unter die Beitragsbemessensgrenze gekommen bin. Daher bin ich seit 1.11.10 in der GKV.
Frage: Wenn ich nun z.B. ab 02/2011 wieder ein Einkommen über der BB-Grenze habe, kann ich dennoch in der GKV bleiben (Sperrfrist)? Oder MUSS ich sogar mind. für 3 Jahre in der GKV bleiben? Oder kann ich dann frei wählen - bleib ich in der GKV oder such ich mir eine nette PKV?
Hintergrund: Ich bin nicht sicher, was nun für mich besser ist - im Mai kommt das erste Kind



Merci vielmals!!!!!
tollertom71 hat geschrieben:Rossi hat geschrieben:Wenn Du seit min. 5 Jahren bei der gleichen PKV versichert bist, musst Du min. 1 Jahr in der GKV sein um dort anschließend dauerhaft zu verbleiben.
Bist Du bei der derzeitigen PKV unterhalb von 5 Jahren versichert, reicht dem Grunde nach 1 Tag GKV Versicherung aus, um dort anschließend zu verbleiben.
Hallo Herr Rossi,
ich wollte nur nochmal sicher gehen:
Vor 3 Jahren hab ich meine PKV gewechselt. Nun bin ich sein Nov 2010 versicherungspflichtig, weil ich unter die Beitragsbemessensgrenze gekommen bin. Daher bin ich seit 1.11.10 in der GKV.
Frage: Wenn ich nun z.B. ab 02/2011 wieder ein Einkommen über der BB-Grenze habe, kann ich dennoch in der GKV bleiben (Sperrfrist)? Oder MUSS ich sogar mind. für 3 Jahre in der GKV bleiben? Oder kann ich dann frei wählen - bleib ich in der GKV oder such ich mir eine nette PKV?
Hintergrund: Ich bin nicht sicher, was nun für mich besser ist - im Mai kommt das erste Kind, ich bin 43 - da eine neue PKV beginnen ohne Altersrückstellungen
...ein zweites Kind kann in 3 Jahren sehr gut dazukommen......meine Frau will vielleicht in 20 Jahren auch nicht mehr zur Arbeit.....im Moment wäre eine PKV für mich und ein Kind sicher billiger ggü. der GKV mit Höchstsatz.....aber mit 2 Kindern und später vielleicht mit Frau????
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Merci vielmals!!!!!
Hallo,
die Anrede "Herr Rossi" finde ich cool. Aber im Ernst -
wenn durch eine Gehaltsveränderung im Februar die Versicherungspflichtgrenze für 2011 und auch die für 212 überschritten wird, endet für Dich am 31.12.2011 die Krankenversicherungspflicht. Bisd dahin hast dur aber die erforderlich 12 Monate erfüllt und kannst die in der GKV ab dem 01.01.2012 freiwillig weiterversichern.
Gruss
Czauderna (Bei mir würde Herr Czauderna sogar passen, muss aber nicht sein)
@czauderna,
ich habe immer gedacht, das http://www.serienoldies.de/images2/rossi_rossi.jpg ist er?
Duckundwech.
MfG
ratte1
ich habe immer gedacht, das http://www.serienoldies.de/images2/rossi_rossi.jpg ist er?
Duckundwech.
MfG
ratte1
Ist doch völlig Latte, ob er die Vorversicherungszeit für eine freiw. Kv. erfüllt oder nicht erfüllt.
Dem Grunde nach reicht nur 1 Tag GKV-Pflichtverischerung aus. Dann kommt er zwar nicht in die freiw. Kv., aber er rutscht in die Kralle (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), da er zuletzt GKV versichert war.
Die Wiederaufnahmeverpflichtung der bisherigen PKV kommt hier nicht zum tragen, da er nur 3 Jahre bei der letzten PKV versichert war. Die Wiederaufnahmeverpflichtung setzt eine 5-jährige Versicherung bei der gelichen PKV voraus.
Nett, dat Bildchen. So ähnlich sieht der Rossi aus, er trägt aber keinen Hut!
Dem Grunde nach reicht nur 1 Tag GKV-Pflichtverischerung aus. Dann kommt er zwar nicht in die freiw. Kv., aber er rutscht in die Kralle (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), da er zuletzt GKV versichert war.
Die Wiederaufnahmeverpflichtung der bisherigen PKV kommt hier nicht zum tragen, da er nur 3 Jahre bei der letzten PKV versichert war. Die Wiederaufnahmeverpflichtung setzt eine 5-jährige Versicherung bei der gelichen PKV voraus.
Nett, dat Bildchen. So ähnlich sieht der Rossi aus, er trägt aber keinen Hut!
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