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VN durch Makler bei Vertragsschluss getäuscht
Verfasst: 30.10.2010, 18:14
von is2late
Hallo!
Meistens ist es ja wohl so, dass der VN die Versicherung über vertragserhebliche Gesichtspunkte täuscht. In diesem Fall hat der Makler der VN (vor einem Zeugen) erzählt, dass sie jederzeit in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln könne. VN erfuhr nach jetzt - fünf Monate nach Vertragsschluss - von der (wahren) gesetzlichen Regelung und will nun raus aus der PKV, zurück in die gesetzliche. Anfechtung gem 123 BGB käme in Betracht. Hat jemand ERfahrung mit einem solchen Fall oder kennt ein einschlägiges Urteil?
Vielen Dank im Voraus!
Verfasst: 30.10.2010, 19:26
von Vergil09owl
wie kam der Wechsel zustande und warum?
Verfasst: 31.10.2010, 19:14
von DKV-Service-Center
die Aussage, man könne wechsel hat ja nix mit mit der PKV zu tun ich sehe keine Täuschung.
Gruß
Ps. das heißt natürlich nicht das die Aussage billige, im Gegenteil
Verfasst: 01.11.2010, 08:16
von is2late
Vergil09owl hat geschrieben:wie kam der Wechsel zustande und warum?
Die VN war mit den Leistungen der GKV unzufrieden und wollte die PKV ausprobieren. Es ging nicht darum, Geld zu sparen - da auch ein Kind privat zu versichern war, sind die Kosten etwa identisch.
Verfasst: 01.11.2010, 08:18
von is2late
DKV-Service-Center hat geschrieben:die Aussage, man könne wechsel hat ja nix mit mit der PKV zu tun ich sehe keine Täuschung.
Gruß
Ps. das heißt natürlich nicht das die Aussage billige, im Gegenteil
Wenn im Rahmen einer Beratung wider Wissen eine sachlich falsche Aussage getätigt wird, die entscheidungserheblich ist, dann ist das zweifelsfrei eine Täuschung.
Verfasst: 01.11.2010, 08:40
von Cassiesmann
Ich wage zu sagen, dass die PKV außen vor ist. Wenn es sich um einen Makler handelt, handelt er auf eigene Rechnung und der PKV ist kein Verschulden/ keine Fehlberatung vorzuwerfen.
Verfasst: 01.11.2010, 10:29
von Vergil09owl
Also sieht es so aus als wenn der VN jetzt denn erstmal in der PKV bleiben muss, ein Wechsel wäre grundsätzlich nur möglich wenn er denn die Vorrausetzungen für eine freiwillige Versicherung nicht mehr erfüllt, grundsätzlich. Eine Anfechtung ist eine schwierige Sache meines Erachtens, am besten mit dem zuständigen Unternehmen und der letzten zuständigen KK wegen des Modus operandi sprechen.
Wie schon geschrieben, Vertrag ist Vertrag. Und die Gründe die denn zu diesem Vertrag geführt haben müssten denn ggf, gerichtlich geprüft werden und ob denn dieser Vertrag überhaupt zustande gekommen ist. Da es sich hier um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt.
Verfasst: 01.11.2010, 13:38
von Lord Dragon
Ich sehe es so, dass der Makler in diesem Fall schadensersatzpflichtig ist. Aber Vertrag mit PKV ist trotzdem abgeschloßen worden. PKV hat ja VN nicht getäuscht.
Verfasst: 02.11.2010, 18:06
von DKV-Service-Center
Hallo,
Der Vertrag ist in keinem Fall anfechtbar.
""""dass sie jederzeit in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln könne.""""
die Aussage ist weder Falsch noch Irreführend,
Sie kann jederzeit zurück in die GKV, wenn Sie die Vorraussetzungen erfüllt.
Gruß
Verfasst: 03.11.2010, 10:16
von JarvisCocker
DKV-Service-Center hat geschrieben:die Aussage ist weder Falsch noch Irreführend,
Gruß
9 von 10 würden diese Aussage als irreführend betrachten,
der 10te ist PKV Vertreter
Verfasst: 03.11.2010, 11:35
von Cassiesmann
Ich bin PKV-Vertreter und gehöre zu den ersten 9
