Hallo Cassiesmann,
es ist ja schön, wenn ein Programm, zu dem Ihr Link führt, so eine Information rausgibt. Es wäre jedoch besser, direkt in die GebüH zu schauen:
http://www.dienstleistungszentrum.de/cl ... gebueh.pdf
Und dort sind Heilmagnetische Behandlungen unter Ziffer 18.1 und 18.2 aufgeführt mit einem Höchssatz von 10,50 Euro bzw. 26,00 Euro.
Und die Debeka erstattet im Tarif PN und im Tarif P/Z+BE bis zu diesen Höchssätzen, wenn die Aufwendung in der GebüH
aufgeführt sind:
"Leistungen durch Heilpraktiker (insbesondere Beratungen und
Untersuchungen) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für solche Heilpraktikerleistungen, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) in der jeweils neuesten Fassung aufgeführt sind. Nicht erstattet werden Vergütungen, die die Sätze des GebüH überschreiten."
Die medizinische Notwendigkeit muss natürlich immer gegeben sein!
Hier ist nun die Frage, ob der/die VN im Tarif BE oder PN versichert ist.
Möglicherweise ja nur in P/Z ohne BE, dann würde aber immerhin noch der in P versicherte Prozentsatz bezahlt.
Oder die Debeka stuft die Behandlung als Heilmittel ein. Dann wäre sie nach P nur bis zum beihilfefähigen Höchssatz versichert. Diese Behandlung ist jedoch nicht Beihilfefähig (siehe in der GeBüH zu der der obige Link führt). Wäre aber etwas merkwürdig ...
Für den Interessierten, hier gibt's die Bedingungen der Debeka KV:
http://www.debeka.de/service/bedingunge ... dingungen/
Gruß,
Le_Sorcier