Neuer Job: Einkommensgrenze unterschritten = GKV ?

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Norden
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Neuer Job: Einkommensgrenze unterschritten = GKV ?

Beitragvon Norden » 28.03.2007, 14:27

Hallo!

Ich bin derzeit arbeitslos (ALG-II). Als ehemals Selbstständiger bin ich in der PKV versichert und habe mich, da ich zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeitslosigkeit länger als fünf Jahre PKV-versichert war, von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Das Arbeitsamt bzw. die ARGE zahlt mir einen Zuschuss zur PKV in der Höhe, die auch an die GKV gezahlt werden würde. Den Rest bringe ich selber auf.

Nun sieht es so aus, als wenn ich demnächst wieder Arbeit hätte. Allerdings würde ich hier mit meinem Einkommen weit unter der magischen Einkommensgrenze liegen.

Ist es trotzdem möglich in der PKV zu bleiben oder muss ich spätestens dann zurück in die GKV?

Sonya
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Beitragvon Sonya » 28.03.2007, 14:54

Hallo,

egal ob du unter oder über der Versicherungspflichtgrenze verdienen wirst, du wirst versicherungspflichtig und kannst nicht privat versichert bleiben.

Norden
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Beitragvon Norden » 28.03.2007, 15:04

Sonya hat geschrieben:egal ob du unter oder über der Versicherungspflichtgrenze verdienen wirst, du wirst versicherungspflichtig und kannst nicht privat versichert bleiben.

Sorry, aber das halte ich für Blödsinn.
Wenn ich mit meinem Einkommen über der Einkommensgrenze läge könnte ich auf jeden Fall in der PKV bleiben. Das weiss ich 100%ig!

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 28.03.2007, 17:53

Norden hat geschrieben:
Sonya hat geschrieben:egal ob du unter oder über der Versicherungspflichtgrenze verdienen wirst, du wirst versicherungspflichtig und kannst nicht privat versichert bleiben.

Sorry, aber das halte ich für Blödsinn.
Wenn ich mit meinem Einkommen über der Einkommensgrenze läge könnte ich auf jeden Fall in der PKV bleiben. Das weiss ich 100%ig!


Harte Worte von einem Laien!

Die Befreiung ist irrelevant, das Sie sich wegen Bezug von ALGI/II haben befreien lassen, die Versicherungspflicht aufgrund des Unterschreitens des Einkommens ist eine anderer Sachverhalt für eine Befreiung.

Nach der Gesundheitsreform die in zweiter und dritter Lesung verabschiedet wurde, hat die Kollegin vollkommen recht. Der Bestandsschutzparagraphen § 6 SGB V, Abs. 9, der sich auf Angestellte und Arbeiter bezieht trifft m.E. auf Sie nicht zu (derzeit nicht im Arbeitsverhältnis). Dieses Gesetz ist jedoch noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Somit müssen sie in die GKV!

Woher haben Sie denn Ihre Info und von wann ist sie?

Norden
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Beitragvon Norden » 28.03.2007, 18:16

Debeka-ADM hat geschrieben:
Norden hat geschrieben:
Sonya hat geschrieben:egal ob du unter oder über der Versicherungspflichtgrenze verdienen wirst, du wirst versicherungspflichtig und kannst nicht privat versichert bleiben.

Sorry, aber das halte ich für Blödsinn.
Wenn ich mit meinem Einkommen über der Einkommensgrenze läge könnte ich auf jeden Fall in der PKV bleiben. Das weiss ich 100%ig!


Harte Worte von einem Laien!

Die Befreiung ist irrelevant, das Sie sich wegen Bezug von ALGI/II haben befreien lassen, die Versicherungspflicht aufgrund des Unterschreitens des Einkommens ist eine anderer Sachverhalt für eine Befreiung.

Nach der Gesundheitsreform die in zweiter und dritter Lesung verabschiedet wurde, hat die Kollegin vollkommen recht. Der Bestandsschutzparagraphen § 6 SGB V, Abs. 9, der sich auf Angestellte und Arbeiter bezieht trifft m.E. auf Sie nicht zu (derzeit nicht im Arbeitsverhältnis). Dieses Gesetz ist jedoch noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Somit müssen sie in die GKV!

Woher haben Sie denn Ihre Info und von wann ist sie?


Sorry, ich wollte sicher nicht beleidigend sein. Falls dies so angekommen sein sollte, möchte ich mich dafür entschuldigen! Habe mich bisher halt auf die Infos, die ich schon habe, verlassen.

Wenn ich die Einkommensgrenze überschreiten würde, hätte ich doch so oder so die Wahl zwischen GKV und PKV. Diese Info stammt von einem Versicherungsfachmann und stammt von ende letzter Woche.

Aber meine Ausgangsfrage bezog sich ja eh auf das Unterschreiten der Einkommensgrenze, da dies für mich derzeit sehr wahrscheinlich wird.

Schon komisch! Mit ALG-II kann ich in der PKV bleiben und wenn ich einen Job habe nicht? Naja, irgendwie auch wieder eine erschreckend passende Gesetzgebung...

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 28.03.2007, 18:29

Norden hat geschrieben:Sorry, ich wollte sicher nicht beleidigend sein. Falls dies so angekommen sein sollte, möchte ich mich dafür entschuldigen! Habe mich bisher halt auf die Infos, die ich schon habe, verlassen.

Wenn ich die Einkommensgrenze überschreiten würde, hätte ich doch so oder so die Wahl zwischen GKV und PKV. Diese Info stammt von einem Versicherungsfachmann und stammt von ende letzter Woche.


... der sich wohl mit der Gesundheitsreform noch nicht beschäftigt hat. Ob es geht ist Auslegung des § 6 SGB V, Abs. 9!


Aber meine Ausgangsfrage bezog sich ja eh auf das Unterschreiten der Einkommensgrenze, da dies für mich derzeit sehr wahrscheinlich wird.

Schon komisch! Mit ALG-II kann ich in der PKV bleiben und wenn ich einen Job habe nicht? Naja, irgendwie auch wieder eine erschreckend passende Gesetzgebung...


Beim Unterschreiten sind Sie m.E., GKV-pülichtig, da Ihre Befreiung nicht für diesen Fall gilt.

Norden
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Beitragvon Norden » 28.03.2007, 18:31

Debeka-ADM hat geschrieben:
Norden hat geschrieben:Sorry, ich wollte sicher nicht beleidigend sein. Falls dies so angekommen sein sollte, möchte ich mich dafür entschuldigen! Habe mich bisher halt auf die Infos, die ich schon habe, verlassen.

Wenn ich die Einkommensgrenze überschreiten würde, hätte ich doch so oder so die Wahl zwischen GKV und PKV. Diese Info stammt von einem Versicherungsfachmann und stammt von ende letzter Woche.


... der sich wohl mit der Gesundheitsreform noch nicht beschäftigt hat. Ob es geht ist Auslegung des § 6 SGB V, Abs. 9!


Aber meine Ausgangsfrage bezog sich ja eh auf das Unterschreiten der Einkommensgrenze, da dies für mich derzeit sehr wahrscheinlich wird.

Schon komisch! Mit ALG-II kann ich in der PKV bleiben und wenn ich einen Job habe nicht? Naja, irgendwie auch wieder eine erschreckend passende Gesetzgebung...


Beim Unterschreiten sind Sie m.E., GKV-pülichtig, da Ihre Befreiung nicht für diesen Fall gilt.

Aber greift der Staat damit nicht ein einen bestehenden Vertrag ein?


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