Kind nicht rechtzeitig der PKV gemeldet – was ist zu tun?
Verfasst: 16.01.2011, 20:01
Liebe Forumsgemeinde,
nachdem mein Beitrag von heute Morgen unauffindbar verschwunden ist, starte ich einen zweiten Versuch Antworten auf meine Fragen zur PKV zu bekommen.
Zu meiner Situation:
Ich (38 Jahre) bin im Jahr 2004 von der GKV in die PKV gewechselt. Mein Tarif ist in der Zwischenzeit geschlossen worden und da ich in der Schweiz arbeite (aber in Deutschland lebe) zahle ich die PKV komplett selbst (aktuell €470).
Im März 2010 wurde unser Sohn geboren und im August habe ich meine Frau geheiratet (sie ist in der GKV und aktuell in Elternzeit). Ich habe es aus Unwissenheit und Dummheit versäumt meinen Sohn bei meiner PKV zu melden. Nach der Geburt war er so bei meiner Frau in der GKV mitversichert. Die GKV hat nun natürlich nachgefragt, wie es denn um mein Gehalt aussehen würde. Ich verdiene über der Beitragsbemessungsgrenze und unser Sohn muss daher bei mir mitversichert werden.
1.) Was muss ich rückwirkend an die GKV zahlen? Muss ich ab der Geburt, oder erst ab unserer Hochzeit zahlen?
Unser Sohn ist zum Glück gesund (keine Allergien), aber wurde wegen eines Schiefhalses erfolgreich behandelt und ist aktuell in Behandlung wegen Hodenhochstand (dabei kann evtl. eine OP notwendig sein).
Ich möchte jetzt in einen anderen Tarif bei meiner PKV wechseln und mein Makler hat dafür ein Angebot für mich und für meinen Sohn für den neuen Tarif angefordert. Für meinen Sohn soll ich demnach bei einem SB von €300 im Monat €169 zahlen. Ich habe eher mit €60-80 gerechnet.
2.) Kann ich meinen Sohn bei einer anderen PKV versichern lassen? Welche Gesellschaften kommen dabei in Frage (scheinbar gibt es diese Möglichkeit nicht überall).
3.) Wie viel würde ich zahlen, wenn ich meinen Sohn freiwillig in der GKV versichern lassen würde?
4.) Kann er dann immer noch (vor dem 18. Geb.) in die PKV wechseln?
Jetzt habe ich noch eine letzte Frage.
5.) Ab wann muss ich meine Frau in meiner PKV mitversichern? Hängt das von den Jahren ab, in denen sie nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat?
Für Antworten bin ich Euch sehr dankbar.
Beste Grüsse
Joachim
nachdem mein Beitrag von heute Morgen unauffindbar verschwunden ist, starte ich einen zweiten Versuch Antworten auf meine Fragen zur PKV zu bekommen.
Zu meiner Situation:
Ich (38 Jahre) bin im Jahr 2004 von der GKV in die PKV gewechselt. Mein Tarif ist in der Zwischenzeit geschlossen worden und da ich in der Schweiz arbeite (aber in Deutschland lebe) zahle ich die PKV komplett selbst (aktuell €470).
Im März 2010 wurde unser Sohn geboren und im August habe ich meine Frau geheiratet (sie ist in der GKV und aktuell in Elternzeit). Ich habe es aus Unwissenheit und Dummheit versäumt meinen Sohn bei meiner PKV zu melden. Nach der Geburt war er so bei meiner Frau in der GKV mitversichert. Die GKV hat nun natürlich nachgefragt, wie es denn um mein Gehalt aussehen würde. Ich verdiene über der Beitragsbemessungsgrenze und unser Sohn muss daher bei mir mitversichert werden.
1.) Was muss ich rückwirkend an die GKV zahlen? Muss ich ab der Geburt, oder erst ab unserer Hochzeit zahlen?
Unser Sohn ist zum Glück gesund (keine Allergien), aber wurde wegen eines Schiefhalses erfolgreich behandelt und ist aktuell in Behandlung wegen Hodenhochstand (dabei kann evtl. eine OP notwendig sein).
Ich möchte jetzt in einen anderen Tarif bei meiner PKV wechseln und mein Makler hat dafür ein Angebot für mich und für meinen Sohn für den neuen Tarif angefordert. Für meinen Sohn soll ich demnach bei einem SB von €300 im Monat €169 zahlen. Ich habe eher mit €60-80 gerechnet.
2.) Kann ich meinen Sohn bei einer anderen PKV versichern lassen? Welche Gesellschaften kommen dabei in Frage (scheinbar gibt es diese Möglichkeit nicht überall).
3.) Wie viel würde ich zahlen, wenn ich meinen Sohn freiwillig in der GKV versichern lassen würde?
4.) Kann er dann immer noch (vor dem 18. Geb.) in die PKV wechseln?
Jetzt habe ich noch eine letzte Frage.
5.) Ab wann muss ich meine Frau in meiner PKV mitversichern? Hängt das von den Jahren ab, in denen sie nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat?
Für Antworten bin ich Euch sehr dankbar.
Beste Grüsse
Joachim