Jooh, Rolien, im Basistarif gibt es beim Zahnersatz eine sog. Härtefallregelung.
Dem Grunde nach ist es genuso, wie bei den gesetzlich Versicherten!
Gucke mal hier; dort sind die sog. Musterbedingungen zum Basistarif:
http://www.pkv.de/recht/allgemeine_versicherungsbedingungen_2009/allgemeine_versicherungsbedingungen_basistarif_mb_bt_2009_pdf.pdf
Auf Seite 44 (2. Absatz) findest Du dann den Hinweis.
(5) Weist die versicherte Person nach, dass sie durch den ihr nach
Absatz 4 verbleibenden Eigenanteil entsprechend § 55 Abs. 2
SGB V (siehe Anhang) unzumutbar belastet würde, werden die erstattungsfähigen Aufwendungen zu 100 Prozent ersetzt.
Grundsätzlich bekommst Du 50 bzw. 60 % der Kosten.
Wenn der Eigentanteil dann (50 bzw. 40 % der Restkosten) die zumutbare Belastungsgrenze im Jahr übersteigt, dann bekommst Du auch diesen Fehlbertrag ersetzt.
Als SGB II oder SGB XII-Empfänger beträgt der zumutbare Eigenanteil, wie nachfolgend:
Regelsatz 350,00 Euro * 12 Monate * 2 % = 86,16 €.
Wenn Du chronisch krank bist, dann nur die Hälfte davon. Der Betrag versteht sich natürlich als Jahresbetrag.