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Wechsel Grundsicherung -> Vollversicherung

Verfasst: 17.02.2011, 14:06
von gode
Liebe Forenteilnehmer,
kann eine Versicherte, die im Grundtarif bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist, ohne weiteres nach einer Heirat in einen Volltarif Anteil 30% (Ehefrau eines Beamten mit Beihilfeanspruch 70:30) wechseln oder müsste sie neben dem Grundtarif eine Anwartschaft beantragen?
Für eine Hilfe wäre ich dankbar!!!
gode

Verfasst: 17.02.2011, 15:23
von Cassiesmann
Hallo,

was ist der Grundtarif?

Grüße
CM

Verfasst: 17.02.2011, 16:58
von gode
Hallo,
ich habe mich wohl nicht präzise ausgedrückt. Wenn ein Versicherter nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren kann, musst die private ihn zu einem Grundtarif oder Basistarif versichern. Dieser Tarif soll den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Viele Grüße
gode

Verfasst: 17.02.2011, 21:56
von DKV-Service-Center
kann wechseln wenn die Heirat innerhalb einer bestimmten Frist angezeigt wird.
Wenn es ne Gute Ehe ist sollte eine Anwartschaft
nicht notwendig sein :-)
Gruß