Wechsel von AM0 nach BM2 möglich?
Verfasst: 24.02.2011, 12:53
Hallo,
ich bin seit 1986 als Angestellter in den Tarifen AM0, ZM3 und SM7 bei der DKV versichert.
Seitdem sind die Beiträge im Jahresdurchschnitt um 6.9% gestiegen, zum 01.01.2011 allein um fast 13%.
Seit 6 Monaten bin ich freischaffend tätig und halte den aktuellen monatlichen Beitrag von 680€ für unbezahlbar.
Ich habe keine Vorerkrankungen, seit 6 Jahren keine Leistungsanträge mehr gestellt und benötige weder Chefarztbehandlung, Einzelzimmer noch unbegrenzten weltweiten Versicherungsschutz.
Was wäre für mich der beste Tarif?
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Tarifwechsel, z.B. nach BM2?
Den Tarif K95 finde ich auf der Webseite der DKV nicht mehr. Könnte ich trotzdem dorthin wechseln?
Von der Versicherungsgesellschaft bekam ich bisher nur Angebote mit unverändertem und nicht gewünschtem Leistungsumfang.
Diese Angebote enthielten lediglich eine Selbstbeteiligung und dadurch geringere monatliche Belastungen.
Ein Angebot ohne unerwünschte Leistungen wie Chefarzt, Einzelbettzimmer und unbegrenztem Auslandsschutz will man mir nicht anbieten.
Müssen meine Rechtsansprüche nach §204VVG mit Anwalt durchgesetzt werden, oder gehts auch ohne?
Was muss ich tun, um ohne anwaltlichen Beistand meinen Rechtsanspruch durchzusetzen?
Vielen Dank
Thomas
ich bin seit 1986 als Angestellter in den Tarifen AM0, ZM3 und SM7 bei der DKV versichert.
Seitdem sind die Beiträge im Jahresdurchschnitt um 6.9% gestiegen, zum 01.01.2011 allein um fast 13%.
Seit 6 Monaten bin ich freischaffend tätig und halte den aktuellen monatlichen Beitrag von 680€ für unbezahlbar.
Ich habe keine Vorerkrankungen, seit 6 Jahren keine Leistungsanträge mehr gestellt und benötige weder Chefarztbehandlung, Einzelzimmer noch unbegrenzten weltweiten Versicherungsschutz.
Was wäre für mich der beste Tarif?
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Tarifwechsel, z.B. nach BM2?
Den Tarif K95 finde ich auf der Webseite der DKV nicht mehr. Könnte ich trotzdem dorthin wechseln?
Von der Versicherungsgesellschaft bekam ich bisher nur Angebote mit unverändertem und nicht gewünschtem Leistungsumfang.
Diese Angebote enthielten lediglich eine Selbstbeteiligung und dadurch geringere monatliche Belastungen.
Ein Angebot ohne unerwünschte Leistungen wie Chefarzt, Einzelbettzimmer und unbegrenztem Auslandsschutz will man mir nicht anbieten.
Müssen meine Rechtsansprüche nach §204VVG mit Anwalt durchgesetzt werden, oder gehts auch ohne?
Was muss ich tun, um ohne anwaltlichen Beistand meinen Rechtsanspruch durchzusetzen?
Vielen Dank
Thomas