Planung für das Alter
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Planung für das Alter
Hallo,
ich habe mich zwar hier quer durchgelesen, bin aber nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe, daher frage ich doch lieber einmal nach.
Ich bin 50 Jahre und werde dieses Jahr heiraten, meine zukünftige Frau ist 53. Ich bin seit über 20 Jahren in der PKV, sie ist (und bleibt auch) in der GKV.
Ich liege über der Beitragsbemessungsgrenze, sie liegt unterhalb.
Mein Ziel/Plan ist es, mit 60 Jahren (sie ist dann 63) auf Weltreise zu gehen - und damit zunächst einkommenslos zu sein (wir wollen dann vom Ersparten leben).
Damit verbunden ist wohl auch ein genaues "Timing" wer wann aufhört zu arbeiten, damit die Frau in der GKV bleibt und nicht auf einmal bei mir in der PKV mit versichert werden muss? D.h. zunächst muss ich aufhören zu arbeiten oder zumindest unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen, erst dann kann meine Frau aufhören?
Verbunden mit diesem Szenario wäre auch, dass ich in der GKV "landen" würde - was durchaus OK wäre.
Stimmt das, habe ich etwas übersehen - oder mache ich vielleicht einen katastrophalen Denkfehler?
Gruß aus Hessen
Ralph
ich habe mich zwar hier quer durchgelesen, bin aber nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe, daher frage ich doch lieber einmal nach.
Ich bin 50 Jahre und werde dieses Jahr heiraten, meine zukünftige Frau ist 53. Ich bin seit über 20 Jahren in der PKV, sie ist (und bleibt auch) in der GKV.
Ich liege über der Beitragsbemessungsgrenze, sie liegt unterhalb.
Mein Ziel/Plan ist es, mit 60 Jahren (sie ist dann 63) auf Weltreise zu gehen - und damit zunächst einkommenslos zu sein (wir wollen dann vom Ersparten leben).
Damit verbunden ist wohl auch ein genaues "Timing" wer wann aufhört zu arbeiten, damit die Frau in der GKV bleibt und nicht auf einmal bei mir in der PKV mit versichert werden muss? D.h. zunächst muss ich aufhören zu arbeiten oder zumindest unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen, erst dann kann meine Frau aufhören?
Verbunden mit diesem Szenario wäre auch, dass ich in der GKV "landen" würde - was durchaus OK wäre.
Stimmt das, habe ich etwas übersehen - oder mache ich vielleicht einen katastrophalen Denkfehler?
Gruß aus Hessen
Ralph
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Kein Weg zurück
Hallo und Danke für die Antwort.
dass heisst jetzt: mit 54 ein Jahr "auszeit"nehmen. Keine andere Chance, auch wenn ich mit 58 einen GKV-pflichtigen Job annehmen?
Andere Frage: Wenn meine Frau im Alter kein Einkommen mehr hat, fällt Sie dann Automatisch in meine PKV? Es wäre ja nicht bezahlbar, wenn zu dem Zeitpunkt wo wir beide kein Einkommen mehr haben (auf der Reise) sie in meine PKV fällt, da wir ja beide ohne Einkommen sind.
dass heisst jetzt: mit 54 ein Jahr "auszeit"nehmen. Keine andere Chance, auch wenn ich mit 58 einen GKV-pflichtigen Job annehmen?
Andere Frage: Wenn meine Frau im Alter kein Einkommen mehr hat, fällt Sie dann Automatisch in meine PKV? Es wäre ja nicht bezahlbar, wenn zu dem Zeitpunkt wo wir beide kein Einkommen mehr haben (auf der Reise) sie in meine PKV fällt, da wir ja beide ohne Einkommen sind.
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Jenseits der 55...
Hallo,
das mit "in die GKV der Frau" war das was ich gehofft hatte, d.h. wenn ich z.B. mit 59 kündige lande ich in der GKV der Frau (sofern ich dem Wechsel nicht widerspreche).
Damit hätte ich dann das erreicht was ich will.
Nichts gegen das Forum javascript:emoticon('.-.') - gibt es eigentlich "professionelle" Berater für diese Fragen?
das mit "in die GKV der Frau" war das was ich gehofft hatte, d.h. wenn ich z.B. mit 59 kündige lande ich in der GKV der Frau (sofern ich dem Wechsel nicht widerspreche).
Damit hätte ich dann das erreicht was ich will.
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Vorversicherungszeit
Jetzt bin ich noch auf folgendes gestossen:
"Um die Vorversicherungszeit zu erfüllen, muss vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags für mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums ein Krankenversicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden haben"
Bedeutet das nicht: mit eintreten des Rentenfalls fliege ich aus der GKV grade wieder raus?
Viele Grüße
Ralph
"Um die Vorversicherungszeit zu erfüllen, muss vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags für mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums ein Krankenversicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden haben"
Bedeutet das nicht: mit eintreten des Rentenfalls fliege ich aus der GKV grade wieder raus?
Viele Grüße
Ralph
Re: Vorversicherungszeit
ralphmkk61 hat geschrieben:Jetzt bin ich noch auf folgendes gestossen:
Bedeutet das nicht: mit eintreten des Rentenfalls fliege ich aus der GKV grade wieder raus?
Nein, denn Du bist ja dann schon länger als ein Jahr drin. Das reicht auf jeden Fall - unabhängig davon, ob es in bestimmten Konstellationen auch schon mit kürzerer Vorlaufzeit gehen könnte.
Gruß von
Gerhard
Re: Jenseits der 55...
ralphmkk61 hat geschrieben:Nichts gegen das Forum javascript:emoticon('.-.') - gibt es eigentlich "professionelle" Berater für diese Fragen?
Professioneller als hier kriegst Du es nirgends - mit höchstens 1 Ausnahme

Gruß von
Gerhard
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Ich bin jetzt auch selber etwas schlauer:
Diese 9/10 - Regel besagt "lediglich", dass ich nicht in die Krankenversicherung der Rentner mit deren "niedrigen" Tarifen darf. Statt dessen muss ich in der GKV freiwillig versichert bleiben und GKV-einkommensabhängig bezahlen.
Prompt natürlich wieder etwas, was ich nicht verstanden habe: Zahle ich dann den vollen Satz von (ich glaube derzeit) 15% oder muss ich nur die Hälfte zahlen (da stand eine Formulierung, die ich schlicht nicht verstanden habe).
Und gleich noch eine Frage hinterher: Kann man bei längerem Auslandlandsaufenthalt die PKV "ruhen" lassen und statt dessen eine Auslandskrankenversicherung nutzen?
Diese 9/10 - Regel besagt "lediglich", dass ich nicht in die Krankenversicherung der Rentner mit deren "niedrigen" Tarifen darf. Statt dessen muss ich in der GKV freiwillig versichert bleiben und GKV-einkommensabhängig bezahlen.
Prompt natürlich wieder etwas, was ich nicht verstanden habe: Zahle ich dann den vollen Satz von (ich glaube derzeit) 15% oder muss ich nur die Hälfte zahlen (da stand eine Formulierung, die ich schlicht nicht verstanden habe).
Und gleich noch eine Frage hinterher: Kann man bei längerem Auslandlandsaufenthalt die PKV "ruhen" lassen und statt dessen eine Auslandskrankenversicherung nutzen?
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http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... t=#hlt_ank
Mindestbemessungsgrundlage sind 851 € , der zu veranschlagende Beitragsatz liegt bei 15,5 % plus Pflege, die Beiträge sind selber zu tragen also rund 149 € im Monat bei der GKV.
Mindestbemessungsgrundlage sind 851 € , der zu veranschlagende Beitragsatz liegt bei 15,5 % plus Pflege, die Beiträge sind selber zu tragen also rund 149 € im Monat bei der GKV.
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Auch als freiwillig oder privat versicherter Rentner ...
... erhältst Du einen Zuschuss von zurzeit 7,3% des (gesetzlichen) Rentenzahlbetrages zu den KV-Beiträgen. Zur Pflegeversicherung gibt es seit Jahren (seit 2004?) keinen Zuschuss mehr, übrigens auch nicht mehr für pflichtversicherte Rentner.
Gruß von
Gerhard
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Gerhard
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