Hallo Gemeinde,
ich trage mich in nächster Zeit mit dem Gedanken als deutscher,
eine Vollarbeitsstelle in der Schweiz anzunehmen.
Bereits jetzt mache ich mir bei meinem dt. Arbeitgeber gedanken, auf eine dt. private KV zu wechseln....noch während der jetzigen Tätigkeit in dtld.
Nun meine Frage: Falls ich als dt. Pendler zukünftig in der Schweiz arbeite, wird in CH eine dt. private KV akzeptiert ?
Wenn nein, gilt irgendein Sonderkündigungsrecht der dt. privaten KV ?
Gibt es generell auch dt. private KV, welche bei Wohnungswechsel/Umzug in die SChweiz komplett von der Schweiz akzeptiert werden ?
Gruss Timo
Dt. Private Krankenversicherung auch in Schweiz ?
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Für Pendler ("Grenzgänger" -> Aufenthaltsgenehmigung "G") gibt es eine sehr gute Alternative zur deutschen Voll-PKV. Du versicherst Dich bei der obligatorischen CH-Krankenversicherung in einem Grenzgängertarif. Dieser Tarif ist ein wenig teurer als der Normaltarif, aber dafür bekommst Du zusätzlich kostenlos eine Chipkarte einer dt. GKV Deiner Wahl (als sog. "aushelfende Stelle") mit vollem Leistungsanspruch (ausser Krankengeld). Damit kannst Du wie gewohnt in D zum Arzt gehen. Gegenüber den dt. Ärzten ändert sich nichts.
In Kombination mit einer passenden KH-Zusatzversicherung (ideal: Arag Tarif 263 oder ggfs. auch DKV SM9), die in beiden Ländern leistet, bist Du fast perfekt aufgestellt.
Du musst Dir dann noch überlegen, ob Du eine Zahnversicherung benötigst (in der CH praktisch nicht versichert). Hier gibt es die Möglichkeit, einen Bausteintarif wie den ZM-Tarif der DKV zu nehmen, der auch in der CH leistet oder eine deutsche Zusatzversicherung zu nutzen. Das funktioniert, weil Du ja Anspruch auf die Leistungen der deutschen GKV hast. Dann musst Du allerdings immer in D zum Zahnarzt gehen. Aber das machen viele Schweizer auch. In Zürich gibt es massig Werbung von Zahnärzten aus Konstanz
Die Zahn-Zusatzversicherungen der CH-KV sind teuer und leisten vergleichsweise wenig.
Auf diese Weise hast Du die Möglichkeit in die GKV zurückzukehren, wenn Du wieder in D arbeiten solltest. Wer weiss, was das Leben bringt...
In Kombination mit einer passenden KH-Zusatzversicherung (ideal: Arag Tarif 263 oder ggfs. auch DKV SM9), die in beiden Ländern leistet, bist Du fast perfekt aufgestellt.
Du musst Dir dann noch überlegen, ob Du eine Zahnversicherung benötigst (in der CH praktisch nicht versichert). Hier gibt es die Möglichkeit, einen Bausteintarif wie den ZM-Tarif der DKV zu nehmen, der auch in der CH leistet oder eine deutsche Zusatzversicherung zu nutzen. Das funktioniert, weil Du ja Anspruch auf die Leistungen der deutschen GKV hast. Dann musst Du allerdings immer in D zum Zahnarzt gehen. Aber das machen viele Schweizer auch. In Zürich gibt es massig Werbung von Zahnärzten aus Konstanz

Die Zahn-Zusatzversicherungen der CH-KV sind teuer und leisten vergleichsweise wenig.
Auf diese Weise hast Du die Möglichkeit in die GKV zurückzukehren, wenn Du wieder in D arbeiten solltest. Wer weiss, was das Leben bringt...
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Ich habe einige Ausführungen zum Thema private Krankenversicherung für Grenzgänger in die Schweiz gefunden. Die Ausführungen decken sich weitgehend mit denen von Knackwurst - insbesondere hinsichtlich der Zusatzversicherungen. Grundsätzlich scheint es so zu sein, dass das Vorhandensein einer dt. Krankenversicherung geprüft wird, sollte keine Krankenversicherung in der Schweiz bestehen, fällt man unter die Versicherungspflicht in der Schweiz. Die Entscheidung ob man sich bei einer schweizer Versicherung krankenversichert, ist ein Optionrecht von dem man nur einmal nutzen kann.
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Dann bin ich ja froh, ich ich "weitgehend" recht habe
Du darfst mir das sogar vollständig glauben - ich bin selber Grenzgänger Schweiz...
Andersrum wird ein Schuh daraus: Es gilt eine generelle Versicherungspflicht bei einem CHF-KV. Befristet kann man die Entscheidung treffen, ob man sich aufgrund einer bestehenden substitutiven KV von der Pflicht befreien lässt.

Du darfst mir das sogar vollständig glauben - ich bin selber Grenzgänger Schweiz...

StephanMöller hat geschrieben:Die Entscheidung ob man sich bei einer schweizer Versicherung krankenversichert, ist ein Optionrecht von dem man nur einmal nutzen kann.
Andersrum wird ein Schuh daraus: Es gilt eine generelle Versicherungspflicht bei einem CHF-KV. Befristet kann man die Entscheidung treffen, ob man sich aufgrund einer bestehenden substitutiven KV von der Pflicht befreien lässt.
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