versicherung im standardtarif trotz schwangerschaft?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

prinzessje
Beiträge: 1
Registriert: 02.05.2007, 14:26

versicherung im standardtarif trotz schwangerschaft?

Beitragvon prinzessje » 02.05.2007, 14:29

Hallo,

ich bin derzeit nicht versichert (war vorher privat versichert, wurde dann aber aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt).
Mit der Gesundheitsreform wird zum 01.07.2007 ja der Standardtarif eingeführt, so dass ich mich bei meiner alten PKV wieder versichert kann.
Es besteht meiner Kenntnis nach auch ein Aufnahmezwang - auch bei einer bestehenden Schwangerschaft?
Kann mir da jemand weiterhelfen?

Schöne Grüße
Prinzessje

Experte_24
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 445
Registriert: 01.11.2006, 19:01

Beitragvon Experte_24 » 02.05.2007, 18:30

Ja, denn es gibt einen Kontrahierungszwang.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Re: versicherung im standardtarif trotz schwangerschaft?

Beitragvon DKV-Service-Center » 02.05.2007, 19:19

hi prinzessje,

ich GLAUBE es kommt noch darauf an wieso die Pkv erloschen ist ?
Gruß

Experte_24
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 445
Registriert: 01.11.2006, 19:01

Beitragvon Experte_24 » 02.05.2007, 19:45

Ich denke mal wegen ahlung der Beiträge rausgeworfen. Aber selbst das ist unerheblich.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 02.05.2007, 19:52

[quote="Experte_24"]Ich denke mal wegen ahlung der Beiträge rausgeworfen. Aber selbst das ist unerheblich.[/quote]

Da bin ich aber anderer Meinung was passiert denn zum Beispiel;
wenn ich bei meiner alten Gesellschaft sagen wir noch 5 ausstehende Monatsbeiträge habe und nun einen neuen Antrag zum 1.7. stelle ?
Gruß

fwilke
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 437
Registriert: 26.02.2007, 21:50
Wohnort: Osnabrück

Beitragvon fwilke » 02.05.2007, 20:52

Also erstmal:

@prinzessje - wenn Du einmal privat versichert warst... wurdest Du danach(!) sicher nicht wegen vorerkrankungen abgelehnt. Warst du zwischendurch wieder gesetzlich versichert oder bist Du wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht "nicht" mehr versichert?
Und: Den Standardtarif gibt's schon ewig, er wird nur leicht abgewandelt und zum 01.07.07 für ehemalige Mitglieder geöffnet. Zum 01.01.09 kommt dann der Basistarif.
Und: Es gibt eine Pflicht bei deiner alten Gesellschaft, Dich aufzunehmen - du musst halt nur Beiträge zahlen!

@DKV-Service-Center: Es ist in der Tat unerheblich, warum ich rausgeflogen bin. Wenn ich einen Antrag stelle, werde ich auch genommen - wohlgemerkt, NUR im Standardtarif!
Zu Deinem Nachsatz: Wenn ich 5 MB im Rückstand bin, weil ich bedürftig bin - so zahlt das Sozialamt oder irgendeine andere Stelle meine Beiträge, die Außenstände bleiben.
Kann ich aber die Beiträge für den Standardtarif zahlen, so wird die Gesellschaft sicherlich auch die Rückstände einfordern.
Grundsätzlich gibt es sonst keinerlei kausalen Zusammenhang zwischen den beiden Fällen.

Frank Wilke


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste