Okay ich habe mir das mal angeschaut, und meiner persönlichen Meinung nach sollte erstmal klar gestellt werden, dass diese Vereinigung(en) bürgerschaftlichen Engagements nach derzeitigem Sachstand tatsächlich nicht die Versicherungspflicht erfüllen. Das wird schon alleine an folgenden Punkten für mich ersichtlich:
- Anstelle eines geregelten vertraglich festgelegten Tarifwerks ist zwar als eher unscharfer Begriff "Therapiefreiheit" festgelegt, jedoch werden alle Entscheidungen (zu einzelnen Behandlungen) grundsätzlich im Konsens oder zumindest mit einer qualifizierten Mehrheit von 75 % getroffen. Daher erhält man auch nur Behandlungen zu denen eine entsprechende Mehrheit ihre Zustimmung gegeben hat. Das bedeutet auch, dass gegebenenfalls den entsprechenden Beteiligten in der Regel die Krankheit und Krankheitsgeschichte bekannt sind vielleicht auch sogar die ganze Historie dazu. Ist vielleicht bei Schnupfen noch okay, wird aber vielleicht unangenehm dann bei psychischen Belastungen, Arbeitsunfähigkeiten, schwerwiegenderen Erkrankungen, sexuellen Krankheiten, etc.
- Die Mitglieder selbst haben eigene Verantwortung über die finanziellen Einlagen und deren Verwendung.
- Es besteht keine Aufnahmepflicht (nur wenn man sich mag) und anderseits es handelt sich um eine e.V. daher können auch Mitglieder ausgeschlossen werden sofern genügend mindestens ein "wichtiger Grund" vorliegt.
- Streitigkeiten sollen via "Schlichtungsgremium" geklärt werden, unter "Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs" und "bindend".
Daher: Es ist generell für mich eher schwammig und unsicher ausformuliert im Gegensatz zu den gesetzlich normierten "Mindestleistungen" der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Es kann daher wenn dann bestenfalls als "Ergänzung" zu den bestehenden Krankenversicherungen dienen, jedoch darauf alleine würde ich im ernsthafteren Krankheitsfall mich nicht verlassen wollen. Also Fälle die auch gleichzeitig sehr hohe finanzielle Belastungen für den "Gemeinschaftsfonds" bedeuten.
Zu guter und letzt, Artabana stellt auch selbst in seiner Satzung nach § 2 klar: "(1) AD e.V. ist eine aufsichtsfreie Personenvereinigung gemäß § 1 Abs. 3 Ziff. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und keine Krankenkasse oder Krankenversicherung." allerdings ist die Satzung vom 20.-22.04.2012 und das damalig zitierte § 1 Abs. 3 Ziff 1 VAG existiert nicht mehr, sinngemäß ist gälte hier dann die aktuelle Fassung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 VAG. Auch hier wird nur von "Unterstützenden Leistungen" gesprochen. Aber dass man nicht mal die Satzung auf eine aktuelle Fassung stellt, ist für mich doch ein starker negativpunkt.
Meines Erachtens nach können Menschen, die durch das vermeintliche "soziale Schlupfloch" gefallen sind, diesen Umstand problemlos selbst beenden. Der Zugang zu den Krankenversicherungen ist Ihnen nicht verwehrt, natürlich könnten je nachdem Nachzahlungen in Höhe von mEn max 4 Jahren + Säumniszuschlag anfallen, die gegebenenfalls bei sozialen Härten je nach Einzelfall abgemildert werden kann. Insbesondere gab es ja bis 31. Dezember 2013 einen generelle "Beitragsschuldenerlass" für alle die sich bis dahin nachversichert haben und es gibt durchaus Regelungen zum Schulden und Säumniserlass nach § 256a SGB V. Aber das ist ein anderes Thema und wer dieser schon seit Jahren bekannten Versicherungspflicht noch immer wegduckt, dem kann man auch nicht weiterhelfen.
Auch ebenda im
anderen Beitrag (Link) noch weiteres angesprochen.