Ausländerin Kranken-Vollversicherung Nachzahlung
Verfasst: 04.11.2011, 14:25
Hallo,
bitte schaut euch mal folgende Situation an, würde mich über jede Hilfe freuen!
Ich bin aktuell bei der Halleschen privat krankenversichert.
Mein Verlobte ist Japanerin und wohnt mit mir (deutscher Staatsbürger) seit Januar diesen Jahres in Deutschland. Sie hat auch hier ihren Wohnsitz angemeldet. Momentan hat sie noch ein 1-jähriges Working Holiday-Visum, das im Januar 2012 ausläuft. Zur Beantragung dieses war eine einfache Kranken- und Unfallversicherung erforderlich. Deshalb haben wir eine 1-jährige Incoming-Reiseversicherung für Ausländer bei der HanseMerkur abgeschlossen (http://www.hansemerkur.de/produkte/reis ... visum-plus). Momentan hat meine Verlobte noch kein Einkommen, sie besucht eine Sprachschule.
Dieses Jahr im Dezember werden wir heiraten und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis als Ehepartner für sie beantragen. Hierfür ist wiederum eine KV nachzuweisen. Da wir einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland planen, soll es jetzt ab Januar 2012 eine Vollversicherung sein, die auch z.B. Zahnbehandlungen und Vorsorgeuntersuchungen abdeckt.
Mein Versicherungsmakler behauptet nun, für die Vollversicherung (z.B. Hallesche, Tarif "Primo") würde das Versicherungsunternehmen die Vorversicherung meiner Verlobten in Deutschland prüfen und eine Nachzahlung der Prämien seit ihrem Aufenthaltsbeginn in Deutschland (knapp 1 Jahr) von insgesamt ca. €2000 verlangen, und sie dann erst versichern.
Ist das korrekt so? Muss dem Versicherer überhaupt die Vorversicherung mitgeteilt werden? Prüft die Versicherung bei unserem Einwohnermeldeamt, seit wann meine Verlobte in Deutschland gemeldet ist? Für die Nachzahlung erhält sie ja gar keine Leistungen. Hätte ich das alles gewusst, hätte ich damals gleich eine Vollversicherung für sie beantragt, und nicht die Incoming-Reiseversicherung. Allerdings würde diese ja von der Ausländerbehörde akzeptiert, von daher war sie ihrer Versicherungspflicht doch korrekt nachgekommen?
Vielleicht ist der Fall sehr kompliziert, aber sie ist doch sicher nicht die einzige in dieser Situation!
**edit**
Falls das etwas hilft, meine Verlobte war während der ganzen Zeit in Japan weiterhin gesetzlich krankenversichert.
bitte schaut euch mal folgende Situation an, würde mich über jede Hilfe freuen!
Ich bin aktuell bei der Halleschen privat krankenversichert.
Mein Verlobte ist Japanerin und wohnt mit mir (deutscher Staatsbürger) seit Januar diesen Jahres in Deutschland. Sie hat auch hier ihren Wohnsitz angemeldet. Momentan hat sie noch ein 1-jähriges Working Holiday-Visum, das im Januar 2012 ausläuft. Zur Beantragung dieses war eine einfache Kranken- und Unfallversicherung erforderlich. Deshalb haben wir eine 1-jährige Incoming-Reiseversicherung für Ausländer bei der HanseMerkur abgeschlossen (http://www.hansemerkur.de/produkte/reis ... visum-plus). Momentan hat meine Verlobte noch kein Einkommen, sie besucht eine Sprachschule.
Dieses Jahr im Dezember werden wir heiraten und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis als Ehepartner für sie beantragen. Hierfür ist wiederum eine KV nachzuweisen. Da wir einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland planen, soll es jetzt ab Januar 2012 eine Vollversicherung sein, die auch z.B. Zahnbehandlungen und Vorsorgeuntersuchungen abdeckt.
Mein Versicherungsmakler behauptet nun, für die Vollversicherung (z.B. Hallesche, Tarif "Primo") würde das Versicherungsunternehmen die Vorversicherung meiner Verlobten in Deutschland prüfen und eine Nachzahlung der Prämien seit ihrem Aufenthaltsbeginn in Deutschland (knapp 1 Jahr) von insgesamt ca. €2000 verlangen, und sie dann erst versichern.
Ist das korrekt so? Muss dem Versicherer überhaupt die Vorversicherung mitgeteilt werden? Prüft die Versicherung bei unserem Einwohnermeldeamt, seit wann meine Verlobte in Deutschland gemeldet ist? Für die Nachzahlung erhält sie ja gar keine Leistungen. Hätte ich das alles gewusst, hätte ich damals gleich eine Vollversicherung für sie beantragt, und nicht die Incoming-Reiseversicherung. Allerdings würde diese ja von der Ausländerbehörde akzeptiert, von daher war sie ihrer Versicherungspflicht doch korrekt nachgekommen?
Vielleicht ist der Fall sehr kompliziert, aber sie ist doch sicher nicht die einzige in dieser Situation!
**edit**
Falls das etwas hilft, meine Verlobte war während der ganzen Zeit in Japan weiterhin gesetzlich krankenversichert.