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Doppelversicherung! Bitte um Hilfe
Verfasst: 17.02.2012, 18:05
von css0801
Hallo,
ich habe ein kleines Problem und hoffe, das Ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich habe zum 01.01.2012 eine PKV-Voll bei der HM abgeschlossen. Leider hat meine alte PKV die Kündigung nicht akzeptiert, da ich keine Anpassung bekommen habe und ich 2 jahre an diesen Vertrag gebunden bin.
Dies habe ich der HM mitereilt, jedoch lassen die mich nicht aus den Vertrag raus, da die Widerrufsfrist verstrichen ist. Was kann ich tun?
Ich dachte immer, man darf nur eine PKV haben?
Gib da auch nicht so ein Gesetzt ? (..."das Recht der ältere Versicherung"..)??
Ich würde mich sehr über eure Tips freuen wie ich da wieder raus komme, da ich mir keine 2 Krankenvollversicherungen leisten kann.
Gruß
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Verfasst: 18.02.2012, 11:01
von Rossi
Nun denn, hast Du einen Makler gehabt, oder wurde die neue PKV direkt beim Versicherer abgeschlossen?
Denn ggf. sollte man hier Regressansprüche prüfen; denn Du hast doch mit Sicherheit angegeben, dass Du noch bei einer anderen PKV privat versichert gewesen bist. Meines Erachtens gehört dies dazu, dass im Vorfeld prüft, ob eine Kündigung möglich ist um eine Doppelversicherung zu vermeiden.
Was sagen die PKV-Experten dazu? Gehört es zu den Aufgaben des Maklers oder Versicherer dies zu prüfen?
Verfasst: 18.02.2012, 11:36
von GS
Rossi hat geschrieben:... Gehört es zu den Aufgaben des Maklers oder Versicherer dies zu prüfen?
Ja. Sieht so aus, als ob sich hier jemand auf Informationen/Prognosen eingelassen hat, die entweder falsch waren oder im Nachhinein falsch wurden, z. B. weil der betreffende Tarif trotz früherer "interner" Information doch nicht angepasst wurde.
Der Erstversicherer liegt offenbar im Recht, dort ist nichts zu holen. Bleibt die HM ...
Also den HM-Vertrag widerrufen, auch wenn die Frist abgelaufen ist. Den Beitrag aussetzen, LE-Vereinbarung widerrufen. dafür gibt es keine Frist. Versichert ist css801 ja ... und weitersehen.
Bliebe noch Plan B: Die Beiträge zum Erstversicherer aussetzen, denn versichert ist css801 ja ...
@css801: Ich rate aber aus 3 Gründen zum Plan A:
1) Wenn der neue Versicherer hier nicht locker lässt, Beginnverlegung einräumt usw.: Willst du nach diesen Erfahrungen dort endgültig vor Anker gehen?
2) Plan B bricht einen gültigen Vertrag, der ordnungsgemäß zu Stande gekommen war - unterstelle ich jedenfalls.
3) Bist du zu 100% sicher, dass die neue Antragsaufnahme wenigstens im Hinblick auf die Risikoprüfung korrekt war? Nach vorstehenden Lapsus mit dem Kündigungstermin würde mich hierbei auch nichts mehr wundern.
Und dann hättest du mit dem Plan B definitiv "Zitronen gefaltet".
Gruß von
Gerhard
Verfasst: 18.02.2012, 11:43
von DKV-Service-Center
Makler ja, gute Versicherungsvertreter machen es aber auch.
es gibt 2 Möglichkeiten entweder css0801 ist so von seinen eigenen Recherchen und sein Wissen überzeugt gewesen, das er alles allein machen wollte oder zweite Möglichkeit, er ist in die Hände eines provisionsgeilen Vermittler geraten welcher vom Fach keine Ahnung hat.
Spätestens bei der Frage nach der Vorversicherung welche ja schriftlich festgehalten und abgefragt wird, hätte jeder Profi erkannt das die Mindestversicherungszeit beim Vorversicherer nicht erfüllt war.
Im Regelfall wird in der Beratungsdoku die Versicherungsfähigkeit dokumentiert, über diesen Weg würde ich es versuchen.
Gruß
Verfasst: 20.02.2012, 18:57
von css0801
Ich muss dazu sagen, dass das alles ein wenig meine Schuld war. Ich habe den Makler gesagt, dass ich mich um die Kündigung kümmere und er soll nur zusehen, dass ich günstiger versichert werde.
Habe dann per Fax bei der AXA gekündigt und gleichzeitig bei der HM einen Vertrag abgeschlossen, der angenommen wurde. Die AXA hat die Kündigung nicht akzeptiert (was schade aber auch rechtlich korrekt ist). Dort ist nix mehr zu machen.
Das habe ich dann der HM mitgeteilt. Allerdings nach der Widerrufsfrist, sodass ich jetzt auch noch bei der HM versichert bin. Jetzt habe ich quase 200%igen versicherungsschutz draf aber eine Rechnung nur einmal einreichen *lach* Aber das ist nur nebensächlich.
Ich möchte jetzt irgendwie bei der HM wieder raus. Die wollen das nicht. Gibt es nicht das Recht des Älteren oder irgendwie sowas?
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Verfasst: 20.02.2012, 20:22
von Frank
Der Makler hätte bei den Angaben zur Vorversicherung erkennen müssen, dass die Mindestvertragsdauer noch keine Kündigung zum Ablauf ermöglicht.
Wie hast du bisher mit der HM kommuniziert, schriftlich, telefonisch oder über den Makler?
Verfasst: 20.02.2012, 21:25
von Rossi
Hm, echt Frank? Sind die Makler wirklich so bis ins Kleinste gefordert und ggf. regresspflichtig?
Der Kunde sagt; um die Kündigung kümmere ich mich; ich will nur günstig versichert sein?
Tja, bei solchen Aktionen geht dann manchmal der Schuss nach hinten los, oder?
Vielleicht hilft hier der PKV Ombudsmann!?
Guckst Du hier
http://www.pkv-ombudsmann.de/
Ordentliche Kündigungstermine und...
Verfasst: 20.02.2012, 22:00
von GS
... Ablauftermine nach Mindestversicherungsdauer ist m. E. eher kleines Makler-1x1.
Ich gebs ja zu, hatte mich selbst eher auf Kündigung wegen BAP - die dann doch nicht kam - kapriziert.
Aber das hier ist ist eigentlich noch eine Nummer dicker - dürfte gar nicht passieren.
Ok, der Kunde wiil, aber der Makler muss wissen, ob er auch kann - und ihn dann notfalls bremsen, bis es soweit ist - ein paar Monate später eben.
Wahrscheinlich hatte es der Makler noch eiliger als sein Mandant ...
Wenn es ein Makler war, sind wohl beide Versicherer aus dem Schneider. Wer am Ende wohl schwarz sein wird?
Gruß von
Gerhard
Verfasst: 20.02.2012, 22:24
von Rossi
Jooh, Gerhard, jenes wäre dann ein dolles Ding
Zitat:
Wenn es ein Makler war, sind wohl beide Versicherer aus dem Schneider
Denn beiden PKV-Unternehmen kann man dann nicht am Popo packen. Die Unternehmen beharren auf ihr Recht und bekommen die Kohle. Also doppelt versichert und doppelt Prämien. Aber eine PKV muss nur im Krankheitsfall löhnen.
Der Makler muss dann seine Versicherung einschalten!?
Kann man so eine Klamotte nicht anders regeln?
Ja klar, kann man das anders regeln. Gentlemen's agreement
Verfasst: 20.02.2012, 23:29
von GS
Der Kunde kann nix dafür, er ist ist in dieser Runde der einzige Laie, alle anderen sind Profis - von denen einer jedoch den Amateur gegeben hat.
Unser Laie hat allerdings einen Joker im Ärmel, der aber nur gegen den aktuellen Amateur stechen kann.
Die beiden andern zucken mit keiner Miene ... jeder hat mindestens eine Allee in der Hand, der eine die Kreuzstraße bis zum Ax(a), der andere eine ebensolche HerzMauer.
Also bevor der Kunde seinen Joker zieht, in Gestalt eines Volljuristen mit Anwaltskanzlei, zeigt er ihn nur, der Makler schmeisst hin und erstattet dem Kunden oder demjenigen mit der HerzMauer den Beitragsschaden.
Entweder er selbst oder wenn er sein Blatt überreizt, dann eben seine Berufs- oder Vermögensschaden-Haftpflicht
Andere Ausgänge möglich?
Gruß von
Gerhard
Verfasst: 20.02.2012, 23:42
von Rossi
Okay, der Profi bekommt ja auch eine stattliche Provision für diese doppelte Versicherung, die nix bringt.
Dann muss dieser Profi auch mal seinen Popo hinhalten und nicht immer nur Kohle machen, sondern vernünftig beraten? Oder?
Er hat sie vielleicht bekommen, aber ...
Verfasst: 20.02.2012, 23:56
von GS
... nicht verdient.
Und wohl schon abgechrieben.
Dumm gelaufen, sehr dumm, jedenfalls nicht professionell.
Der Makler wird es einsehen - oder hat es schon. Wir werden es eventuell erfahren.
Wie gehts denn sonst so, Rossi?
Grüße von
Gerhard
Verfasst: 21.02.2012, 08:35
von Philipp Mättig
Moin,
Wenn sich der vermittelnde Makler für eine Aufhebnung bei der AXA ausspricht, wird diese aufheben. Da muss also kein Schaden entstehen.
Gruß
Philipp
Verfasst: 21.02.2012, 13:01
von css0801
Moin,
ich will da einfach nur raus. gibt es denn keine andere Möglichkeit?

Verfasst: 21.02.2012, 13:44
von Frank
Es hilft schon wenn du mehr Infos gibst wie es abgelaufen ist.
Ist es ein unabhängiger Makler, oder ist er für ein Unternehmen tätig?
Hast du einen Maklerauftrag unterschrieben?
Hast du dich schriftlich an die HM gewandt oder war es dein Makler?
Vielleicht blockiert der Makler die Aufhebung des Vertrages.