Tarifwechsel in niedrigeren Tarif - verweigert! Rechtslage?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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cSharp
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Tarifwechsel in niedrigeren Tarif - verweigert! Rechtslage?

Beitragvon cSharp » 08.03.2012, 23:51

Hallo zuasmmen,

bin mir zwar fast sicher, dass die Frage schonmal gestellt wurde, aber die Suche spuckt nichts aus ausser einem schon sehr alten Thread.

Bin bei der DKV versichert im Tarif Vollmed M4. Ich möchte in den Tarif Bestmed BM4 wechseln nach §204 VVG. Der Bestmed BM4 ist ein Tarif mit niedrigeren Leistungen. Trotzdem sagt mir mein Sachbearbeiter, dass die DKV beschlossen hätte, für Bestandskunden bei einer Tarifwechselanfrage eine erneute Gesundheits- und Risikoprüfung durchführen zu lassen und andernfalls den Tarifwechsel abzulehnen. Meine Rückfrage, auf welches Recht sich die DKV hier beruft blieb unbeantwortet.

Weiß hierzu jemand genaueres? Und kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich mich verhalten soll? Muss ich jetzt gegen meine Versicherung klagen?

Kleine Anekdote am Rande: Die DKV verlangt von mir, dass ich für die Risikoprüfung ärztliche Gutachten erstellen lasse - auf eigene Kosten!

Vielen Dank für jede Hilfe & viele Grüße
cSharp

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 09.03.2012, 13:44

Hallo cSharp,

Sie haben die Standard-Abwimmel-Antwort der DKV erhalten - das ist nicht der Weisheit letzter Schluss!

Ob die erneute Gesundheitsprüfung rechtlich zulässig ist, sei mal dahin gestellt. Es schadet aber letztlich nicht, sie durchzuführen und die DKV stellt sich immer auf diesen Standpukt.

Schlimmstenfalls kann die DKV für Mehrleistungen, die sie definieren muss, für bestimmte Diagnosen einen Risikozuschlag erheben. Diesen können Sie vermeiden, indem Sie auf genau diese Mehrleistungen verzichten

Ich würde Ihnen raten, entweder den Ombudsmann einzuschalten und / oder einen Spezialisten mit der Beratung und Durchführung in Sachen Tarifwechsel zu beauftragen (das muss ja nicht unbedingt einer der neuen "Dienstleister" sein, die ein 12faches Ihrer Ersparnis als Honorar verlangen). Alleine beißt man sich die Zähne aus und / oder verirrt sich in den komplizierten juristischen Ränkespielen des Versicherers

Viel Erfolg
Freundliche Grüße

P.S.: Sind Sie Musiker (wegen Ihres Nick´s)?

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Beitragvon cSharp » 09.03.2012, 14:20

Hallo Herr Gutsch,

vielen Dank für die Antwort.

Der Tarif BM4 hat keine Mehrleistungen. Er hat Minderleistungen.
Aber gut zu wissen, dass es in der Tat nur (leider all zu ernste) "Spielchen" der Krankenversicherung sind.

Der Wechsel - und das sagte mir mein Sachbearbeiter bereits - müsste eigentlich problemlos gehen. Er hat mir durch die Blume allerdings bereits gesagt, dass die DKV die neuen BM Tarife, insbesondere den BM4 "betonieren" wollen, um einen konkurrenzlos günstigen Tarif zu haben. Leider taucht sowas natürlich nicht in den Protokollen, im Schriftverkehr oder in den Emails auf.

Dass eine Versicherung so gegen geltendes Recht verstoßen kann und keine Strafen befürchten muss, ist schon ein starkes Stück.

Können Sie mir einen Berater empfehlen?

Viele Grüße
cSharp

PS: Bin übrigens kein Musiker, cSharp (bzw. C#) gibt es auch noch in einem abderen Berufszweig ;)

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Beitragvon Frank » 09.03.2012, 14:46

Es gibt Kunden, die haben direkt an den Vorstand geschrieben mit dem Hinweis sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu beschwerden und schon wurde das Missverständnis zu Gunsten des Kunden geklärt.

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Beitragvon Max80 » 09.03.2012, 17:09

Die Idee von Frank habe ich schon mal lesen dürfen, dann ging es ganz schnell.

Bei Minderleistungen sollte es kein Problem sein zu wechseln, selbst bei Tarifen mit einigen Mehrleistungen können die einfach gestrichen werden und es ist selbst dann noch möglich.

Ich würde zu einer erneuten Gesundheitsprüfung abraten, außerdem ist sie unnötig! Damit gehst du nur auf die Gefahr zu, dass sie dich in den neuen Tarif mit erhöhten Beiträgen auf Grund von Alter, neuen Krankheitssymptomen und Risikozuschläge verlangen! Also unbedingt ablehnen, ein Wechsel soll auch ohne gehen.

Ombudsmann wie schon bereits genannt hilft, ist so was wie ein Schlichter mit rechtlicher Gewalt. Sofern es nichts brachte beim Vorstand zu sprechen :).
http://www.wechselinnerhalbderpkv.de/re ... ifwechsel/
da ist auch ein Beispiel genannt leider ohne Referenz zu einem Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichtsfall und das auch von einer großen Gesellschaft wie die Allianz. Wichtig ist nur, dass du dran bleibst und dein Berater dir ordentlich zur Seite steht.

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Beitragvon Roland Gutsch » 09.03.2012, 17:37

cSharp schrieb (unter anderem)
Der Tarif BM4 hat keine Mehrleistungen. Er hat Minderleistungen.
Damit haben Sie im Großen und Ganzen, aber nicht vollständig Recht.
Die DKV verlangt von mir, dass ich für die Risikoprüfung ärztliche Gutachten erstellen lasse
Das kommt mir ungewöhnlich vor. Haben Sie bereits einen Risikozuschlag und wollen den gleichzeitig reduzieren?

Max80 schrieb (unter anderem)
Ich würde zu einer erneuten Gesundheitsprüfung abraten, außerdem ist sie unnötig!
Warum? Welche Erfahrungen haben Sie mit der Begleitung von Taraifwechseln innerhalb der DKV?

Freundliche Grüße
RG

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Beitragvon cSharp » 09.03.2012, 18:56

Hallo,

nein, ich habe keinen Risikozuschlag oder dergleichen. Ich möchte eigentlich nur ein paar für mich unnötige Features loswerden, denn mit Anfang 30 bereits annähernd den gleichen Satz zu zahlen wie in der GKV ist mir einfach zuviel. Damit ist keine Sparleistung hinsichtlich Altersrückstellungen möglich. Mal ganz abgesehen davon dass ich denke, dass der Vollmed M4 keine gesunde Mischung (mehr) hat und somit die Beiträge noch weiter kräftig steigen dürften.

Der Tipp mit der Finanzdienstleistungsaufsicht erscheint mir sehr radikal und abnutzungsgefährdet. Sprich: Machen es zu viele, werden die Vorstände darauf auch nicht mehr reagieren und schauen, wer's tatsächlich durchzieht.

Anyway. Mir ist bewusst, dass es beim Bestmed in der Tat geringfügige Mehrleistungen gibt wie z.b. bei der ambulanten Psychotherapie, Seehilfe, Heilpraktiker etc.
Diese interessieren mich allesamt nicht.

Gruß
cSharp

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 09.03.2012, 19:13

nein, ich habe keinen Risikozuschlag oder dergleichen.
Dann ist ein Arzt-Gutachten nicht nötig - oder sind seit Vertragsbeginn Krankheiten / Untersuchungen hinzugekommen? Sonst reichen die Gesundheitsangaben im Antrag.

Der Tipp mit der Finanzdienstleistungsaufsicht erscheint mir sehr radikal und abnutzungsgefährdet.
Muss vor allem überhaupt nicht sein. Die DKV fährt zwar zunächst den "Standard" ("Geht nicht! Gutachten! Risikozuschlag!") , ist aber ganz "nett", wenn man es richtig macht ;-)

Freundliche Grüße
RG

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Beitragvon Frank » 09.03.2012, 20:00

cSharp hat geschrieben:Der Tipp mit der Finanzdienstleistungsaufsicht erscheint mir sehr radikal und abnutzungsgefährdet. Sprich: Machen es zu viele, werden die Vorstände darauf auch nicht mehr reagieren und schauen, wer's tatsächlich durchzieht.


Kein Vorstand bekommt solche Briefe zu lesen. Die Vorgänge werden nur schneller und geschmeidiger bearbeitet und sind nicht mehr in der Standardbearbeitung.

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Beitragvon PKVLaie » 10.03.2012, 12:53

Ich finde es sehr ärgerlich, und auch unverständlich, wie einige Versicherer mit diesem Thema umgehen.
Da wird, jedenfalls im Erstkontakt, offensichlicher Rechtsbruch versucht. Und das sind ja keine Einzelfälle, sondern gerade bei diesem Versicherer scheint mir das Methode zu haben.
Die PKV ist, insbesondere in Hochleistungstarifen, eine Versicherung in die man sehr viel Geld einzahlt, in der Erwartung, im Notfall dann auch eine umfassende Absicherung zu erhalten.
Bei einem Versicherer, der bereits bei Tarifwechseln seine Pflichten nicht ernst nimmt, fragt man sich natürlich schon, wie es im Leistungsfall aussehen wird, wenn da sehr hohe Kosten anfallen sollten.
So wird hier - ohne Not, und ohne Erfolgsaussicht - geradezu fahrlässig Vertrauen zerstört!

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Beitragvon DKV-Service-Center » 10.03.2012, 16:27

Die DKV setzt den § 204 vollumfänglich durch.


Und ein Makler, sollte das eigentlich wissen und hier nicht solchen Mist erzählen.

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Beitragvon PKVLaie » 10.03.2012, 16:54

DKV-Service-Center hat geschrieben:Die DKV setzt den § 204 vollumfänglich durch.


Und ein Makler, sollte das eigentlich wissen und hier nicht solchen Mist erzählen.


Wie erklären Sie sich denn dann die Erfahrungen, die cSharp hier geschildert hat?
Und ähnliche Berichte anderer DKV-Versicherter?

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 10.03.2012, 20:16

DKV-SC schrieb (unter anderem)
Und ein Makler, sollte das eigentlich wissen und hier nicht solchen Mist erzählen.
Meinen Sie mich (sonst hat sich ja kein Makler geäußert - soweit ich sehe)? Vielleicht können Sie das ("solchen Mist") konkretisieren.

Eumel52

Beitragvon Eumel52 » 11.03.2012, 11:33

DKV-Service-Center hat geschrieben:Die DKV setzt den § 204 vollumfänglich durch.

Eine PKV kann kein Gesetz durchsetzen.
Das ist Aufgabe des Gesetzgebers.
Eine PKV hat sich an Gesetze zu halten.
Daran hapert es aber offensichtlich.

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 11.03.2012, 12:40

Eumel schrieb (unter anderem)
...kann kein Gesetz durchsetzen.
Das ist Aufgabe des Gesetzgebers.
Herr Maaß meinte sicher: "...setzt um!".

Aber - wenn Sie schon so wortklauberisch sein wollen, dann bitte ganz richtig:
Im Rechtsstaat ist es (glücklicher Weise) gerade nicht die Aufgabe des Gesetzgebers (Legislative), Gesetze durchzusetzen. Die Aufgabe obliegt den Organen der Exekutive (z.B. Behörden)


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