Nun denn, die Problematik mit der Deckungslücke im Basistarif für die SGB II und SGB XII Kunden ab dem 01.01.2009 wurde hier bis zum Erbrechen diskutiert.
Das BSG hat mit seiner Entscheidung im Jan. 2011 dann endlich einen Riegel davor geschoben und die betroffenen Kunden nicht mehr in die staatlich verordnete Schuldenfalle absacken lassen.
Es gab aber zahlreiche Kunde, die sich damals gegen die Entscheidungen der SGB II/XII-Träger nicht gewährt haben. Sie haben also keinen Widerspruch erhoben und haben teilweise in den Jahren 2009 - 2011 erhebliche Schulden - aufgrund der Deckungslücke - angehäuft.
Mir liegt jetzt ein Schreiben vom BMAS (14.02.2012) an den Deutschen Städtetag vor. Hiernach sollen diese Beitragsschulden erlassen werden, wenn man einen Antrag stellt.
Zitat:
auf Ihr Schreiben vom 25.01.2012 teile ich Ihnen mit, dass nach Mitteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. die privaten Versicherungsunternehmen bereit sind, die Beitragsschulden aller privat krankenversicherter Hilfebedürftiger niederzuschlagen. Voraussetzung ist, dass die Schulden zwischen Januar 2009 und Januar 2011 und ausschließlich auf Grund der Deckungslücke entstanden sind.
Betroffenen Leistungsberechtigten nach dem SGB XII - und dem SGB II - ist deshalb zu empfehlen, sich schriftlich an das jeweilige Versicherungsunternehmen zu wenden, um einen Verzicht auf die Beitragsforderungen zu bitten (formloser Antrag) und einen Nachweis für den Zeitraum des Leistungsbezuges beizufügen. Sollte es hierbei zu Problemen kommen, sollten Betroffene an den Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. verwiesen werden (Anschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 74c, in 50968 Köln.)
Deckungslücke Basistarif 2009 bis 2011 für SGB II/XII Empfän
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Deckungslücke
Hallo Rossi!
Für den Personenkreis, der die Schulden bei der Kasse hat, ist diese Regelung erfreulich. Wer aber brav den vollen Beitrag bezahlt hat und das Konto überzogen hat, ist der Dumme.
Gibt es da Anweisungen zu diesem Thema?
Vielen Dank
Für den Personenkreis, der die Schulden bei der Kasse hat, ist diese Regelung erfreulich. Wer aber brav den vollen Beitrag bezahlt hat und das Konto überzogen hat, ist der Dumme.
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