Zurück in der GKV, JAEG
Verfasst: 03.04.2012, 22:28
Hallo Liebes Forum,
Ich habe schon sehr viel zu meiner Fragestellung googeln und auch in diesem Forum lesen können, aber es bleiben noch ein paar Fragen offen.
Bin seit Anfang Feb 2012 nach 5Jahren PKV wieder bei der GKV, da ich Teilzeit arbeite. Die G hat die Mitgliedschaft bestätigt, mittels Schreiben, welches auch von der P akzeptiert wurde. Also eigentlich alles in Butter. Nur leider komme ich (männlich 40 J, meine Frau ebenfalls Teilzeit und schon immer GKV, und zwei Kinder) aufgrund einiger andere Probleme finanziell " nicht hin". Ich vermute, dass ich in etwa 3 Monaten wieder auf der Arbeit aufstocken muss. Damit würde ich in 2012 über der JAEG liegen. Meine Rückfrage bei der GKV ergab, dass die GKV nur bei Eintritt das Monatsgehalt abfragt, zu einem späteren Zeitpunkt aber nicht weiter prüft. MaW wäre ich dann freiwillig gesetzlich versichert. Was für mich iO wäre. Eine Rückkehr in die P möchte ich vermeiden.
Meine Fragen, in der Hoffnung, dass jemand mir hierzu weiterhelfen kann:
Ich weiss dass es eine Gesetzliche Regelung zur JAEG gibt, rd 50 TEUR p.a. Aber wer prüft das ganz konkret und zu welchem Zeitpunkt?
Gilt ein 12-Monatszeitraum ab dem Wechsel, also ab 1.2.12, oder gilt das Bruttoeinkommen 2012?
Wer kann auf mich zutreten und mich auffordern, wieder in die PKV zurück zu kehren?
Für Eure Bemühungen um mein Problem bin ich sehr dankbar und wünsche einen schönen Abend
Ich habe schon sehr viel zu meiner Fragestellung googeln und auch in diesem Forum lesen können, aber es bleiben noch ein paar Fragen offen.
Bin seit Anfang Feb 2012 nach 5Jahren PKV wieder bei der GKV, da ich Teilzeit arbeite. Die G hat die Mitgliedschaft bestätigt, mittels Schreiben, welches auch von der P akzeptiert wurde. Also eigentlich alles in Butter. Nur leider komme ich (männlich 40 J, meine Frau ebenfalls Teilzeit und schon immer GKV, und zwei Kinder) aufgrund einiger andere Probleme finanziell " nicht hin". Ich vermute, dass ich in etwa 3 Monaten wieder auf der Arbeit aufstocken muss. Damit würde ich in 2012 über der JAEG liegen. Meine Rückfrage bei der GKV ergab, dass die GKV nur bei Eintritt das Monatsgehalt abfragt, zu einem späteren Zeitpunkt aber nicht weiter prüft. MaW wäre ich dann freiwillig gesetzlich versichert. Was für mich iO wäre. Eine Rückkehr in die P möchte ich vermeiden.
Meine Fragen, in der Hoffnung, dass jemand mir hierzu weiterhelfen kann:
Ich weiss dass es eine Gesetzliche Regelung zur JAEG gibt, rd 50 TEUR p.a. Aber wer prüft das ganz konkret und zu welchem Zeitpunkt?
Gilt ein 12-Monatszeitraum ab dem Wechsel, also ab 1.2.12, oder gilt das Bruttoeinkommen 2012?
Wer kann auf mich zutreten und mich auffordern, wieder in die PKV zurück zu kehren?
Für Eure Bemühungen um mein Problem bin ich sehr dankbar und wünsche einen schönen Abend