Schweigepflichtentbindung meiner Ärzte!?

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Melocotón
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Schweigepflichtentbindung meiner Ärzte!?

Beitragvon Melocotón » 15.05.2012, 18:49

Hallo,

ich bin seit kurzer Zeit Referendar an einer Schule und habe bei der Debeka eine PKV abgeschlossen.
Nun wurde per Zufall ein Tumor bei mir festgestellt und erfolgreich operiert. Es hat sich rausgestellt, dass es ein gutartiger Tumor war.
Die Beihilfe hat ihren Teil bezahlt. Von der Debeka bekomme ich heute einen Brief, dass sie

1. eine Schweigepflichtentbindung unterschrieben haben wollen (auf diesem Formular ist keine Angabe zu einem Arzt den ich von der Schweigepflicht verbinden und auf eine Blanko-Entbindung habe ich keine Lust und empfinde es auch als Frechheit.

2. ein Formular ausgefüllt bekommen wollen, in welchem ich angebe, ob ich in den letzten zwei Jahren wegen dieses Tumors in Behandlung war. Das war ich nicht, denn es war ja ein Zufallsfund.

Muss ich diese Schweigepflichtentbindung unterschreiben? Und wieso ist die allgemein gehalten und nicht auf meinen Hausarzt ausgestellt? Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, mich da komplett offen zu legen, obwohl ich nichts zu verbergen habe. Eine andere Erkrankung, die mich zum Risikopatienten machte, habe ich ja auch angegeben bei Vertragsabschluss.

Nach §9 Abs. 2 MB/KK schreiben die mir, muss ich jede Auskunft erteilen. Die Auskunft erteile ich, dass ich keine Behandlungen zuvor hatte. Einen Zwang zur Entbindung der Schweigepflicht kann ich daraus nicht ablesen.

Ich bereue es so sehr, in die PKV gewechselt zu sein.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 16.05.2012, 07:46

Moin,

man kann sich darüber streiten ob eine "Blankoentbindung" hundertprozentig richtig ist.
Theoretisch könnten Sie diese nicht abgeben und jeden Arzt/Leistungsträger den die Debeka anschreiben möchte einzeln entbinden.
Was haben Sie also davon? Ich empfehle immer eine generelle Entbindung der Schweigepflicht abzugeben. Im Leistungsfall führt das zu einer deutlich schnelleren Erstattung.
Mir drängt sich der Verdacht auf, dass Sie was zu verbergen haben.

Gruß
Philipp

Melocotón
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Beitragvon Melocotón » 16.05.2012, 08:58

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Nein, ich habe nichts zu verbergen. Wie gesagt, ich habe bei der Debeka zu Beginn sogar eine Mini-Diagnose genannt, für die ich Risikozuschlag zahlen muss. Obwohl die Ärzte sagten, ach was, das ist doch nix schlimmes.

Dieser Vorwurf des Verbergen-wollens ist der gleiche, den Politiker anbringen, wenn sie unsere Rechte beschneiden wollen. Ich bin einfach nicht bereit, eine globale allgemeine Schweigepflichtentbindung für allen und jeden abzugeben, nur weil mir von der Debeka etwas grundlos unterstellt wird.

Ich schreibe nun einen Brief und entbinde meinen Hausarzt von seiner Schweigepflicht aber nur zur Anfrage wegen des Tumors und sonst nichts und auch nur für den Zeitraum, der von der Debeka angegeben wurde.

Und wie gesagt: dieser Tumor war ein Zufallsfund zu Beginn des Jahres und ich war zuvor noch nie mit solch einer Diagnose konfrontiert - geschweige denn, dass sie überhaupt im Raum gestanden hätte.
Wäre ich dieses Jahr nicht beim Check gewesen, hätte man den Tumor auch in den nächsten 5 Jahren nicht entdeckt, weil er asymptomatisch und gutartig war.

Ach, noch was zur Erstattung: Ich habe vom Krankenhaus nur eine Rechnung über den Beihilfe Anteil von 65% erhalten. Auf Nachfrage bei meinem Debeka-Mann sagte der, dass das Krankenhaus dann wohl eine Kostenübernahmezusage von der Debeka bekommen hat. Die Beihilfe hat ihre 65% schon überwiesen und die mir vorliegende Rechnung ist beim Krankenhaus beglichen.
Weiterhin schrieb mir die Debeka, dass aufgrund der Kostenzusage die Abrechnung der abgesicherten Kosten direkt mit dem Krankenhaus BEREITS ERFOLGTE.

Und nun?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 16.05.2012, 09:13

Hallo Melocotón,

Sie verteufeln die DeBeKa, jede andere Versicherung hätte genau so gehandelt, es ist die Pflicht der PKV diese Kontrolle durchzuführen.
In der Fachsprache heißt das VVA (VorVertragliche Anzeigepflicht) Prüfung

Hierbei werden alle Bekannten Ärzte angeschrieben, diese erfährt man z.B. durch von Ihnen eingereichte Rechnungen oder Angabe von Ihnen.

[quote]Ich bin einfach nicht bereit, eine globale allgemeine Schweigepflichtentbindung für allen und jeden abzugeben,[/quote]
ok dann sagen Sie der DeBeKa das Sie jede Entbindung einzelln unterschreiben. Ist für Sie aber umständlicher.
Gute Ärzte akzeptieren so eine General Entbindung gar nicht und verlangen sogar eine Einzellentbindung.

[quote]nur weil mir von der Debeka etwas grundlos unterstellt wird.[/quote]

Ihnen wird nichts unterstellt, es wird überprüft ob Sie alle im Antrag gestellten Fragen richtig beantwortet haben. Im Vorfeld hat man Ihnen unterstellt das diese Angaben richtig sind.

[quote]Ich schreibe nun einen Brief und entbinde meinen Hausarzt von seiner Schweigepflicht aber nur zur Anfrage wegen des Tumors und sonst nichts und auch nur für den Zeitraum, der von der Debeka angegeben wurde. [/quote]
Das ist Sinnvoll, ich würde darauf bestehen diese Aussage zu lesen bevor Sie die DeBeKa bekommt

[quote]Und wie gesagt: dieser Tumor war ein Zufallsfund zu Beginn des Jahres und ich war zuvor noch nie mit solch einer Diagnose konfrontiert - geschweige denn, dass sie überhaupt im Raum gestanden hätte.
Wäre ich dieses Jahr nicht beim Check gewesen, hätte man den Tumor auch in den nächsten 5 Jahren nicht entdeckt, weil er asymptomatisch und gutartig war.[/quote]

Dann beglückwünsche ich Sie das es so ablief, mal ne Frage hätte diese Untersuchung auch als Kassenpatient in dieser Form stattgefunden?
Gruß

Zelda
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Re: Schweigepflichtentbindung meiner Ärzte!?

Beitragvon Zelda » 16.05.2012, 19:15

Melocotón hat geschrieben:Muss ich diese Schweigepflichtentbindung unterschreiben? Und wieso ist die allgemein gehalten und nicht auf meinen Hausarzt ausgestellt? Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, mich da komplett offen zu legen, obwohl ich nichts zu verbergen habe. Eine andere Erkrankung, die mich zum Risikopatienten machte, habe ich ja auch angegeben bei Vertragsabschluss.


Theoretischen müssen Sie Ihren Arzt nicht von der Schweigepflicht entbinden, praktisch wird dann die Versicherung aber Ihre Rechnung(en) nicht begleichen.

Es ist ein ganz normales Vorgehen, dass die PKV bei neuen Versicherten prüft, wenn auf den ersten zur Erstattung eingereichten Rechnungen eine Diagnose auftaucht, die unbekannt und einigermaßen gravierend ist. Wenn der Tumor erst nach Vertragsabschluss gefunden wurde, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Leider gibt es auch Leute, die Vorerkrankungen bewusst verschweigen.

Und die Entbindung von der Schweigepflicht befindet sich nicht in den Versicherungsbedingungen sondern auf dem Antragsformular, in der Regel irgendwo hinten im Kleingedruckten. :wink:

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 16.05.2012, 21:03

Melocotón hat geschrieben:Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Nein, ich habe nichts zu verbergen. Wie gesagt, ich habe bei der Debeka zu Beginn sogar eine Mini-Diagnose genannt, für die ich Risikozuschlag zahlen muss. Obwohl die Ärzte sagten, ach was, das ist doch nix schlimmes.

Es geht nicht darum wie Ärzte etwas beurteilen. Es ist Ihre Pflicht alles anzugeben, egal was der Herr Doktor darüber denkt.


Dieser Vorwurf des Verbergen-wollens ist der gleiche, den Politiker anbringen, wenn sie unsere Rechte beschneiden wollen. Ich bin einfach nicht bereit, eine globale allgemeine Schweigepflichtentbindung für allen und jeden abzugeben, nur weil mir von der Debeka etwas grundlos unterstellt wird.

Wenn zeitnah nach Antragsstellung Erkrankungen auftreten, die möglicherweise schon vorher bestanden, ist es für eine gute PKV Pflicht zu überprüfen ob eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung besteht. Zumindest erwarte ich als Kunde/Mitglied das von meiner Versicherung, dass dies so gemacht wird.

Ich schreibe nun einen Brief und entbinde meinen Hausarzt von seiner Schweigepflicht aber nur zur Anfrage wegen des Tumors und sonst nichts und auch nur für den Zeitraum, der von der Debeka angegeben wurde.

Machen Sie das, das ist absolut okay. Wenn die Debeka dann weitere Entbindungen möchte wird Sie sich melden. Stellen Sie sich aber bitte darauf ein, das durch Ihr Verhalten die Leistungsübernahme deutlich verzögert wird und lasten Sie dies nicht dem Versicherer an.

Und wie gesagt: dieser Tumor war ein Zufallsfund zu Beginn des Jahres und ich war zuvor noch nie mit solch einer Diagnose konfrontiert - geschweige denn, dass sie überhaupt im Raum gestanden hätte.


Das glaube ich Ihnen, aber woher soll Ihr Versicherer das wissen?


Ach, noch was zur Erstattung: Ich habe vom Krankenhaus nur eine Rechnung über den Beihilfe Anteil von 65% erhalten.


Willkommen in Hessen ;-)


Auf Nachfrage bei meinem Debeka-Mann sagte der, dass das Krankenhaus dann wohl eine Kostenübernahmezusage von der Debeka bekommen hat. Die Beihilfe hat ihre 65% schon überwiesen und die mir vorliegende Rechnung ist beim Krankenhaus beglichen.
Weiterhin schrieb mir die Debeka, dass aufgrund der Kostenzusage die Abrechnung der abgesicherten Kosten direkt mit dem Krankenhaus BEREITS ERFOLGTE.

Und nun?


Ist doch nett von der Debeka. Wenn eine Anzeigepflichtverletzung vorliegen sollte, werden Sie die übernommenen Beträge in Rechnung gestellt bekommen. Aber das kann ja nicht passieren da Sie alles angegeben haben.

Das die Beihilfe die Beträge übernimmt ist kein Wunder, da es dort keine Gesundheitsprüfung gibt, bei der man eine Anzeigepflicht verletzten könnte (nein, das hat nichts mit dem Amtsarzt zu tun).

Zelda hat geschrieben:Und die Entbindung von der Schweigepflicht befindet sich nicht in den Versicherungsbedingungen sondern auf dem Antragsformular, in der Regel irgendwo hinten im Kleingedruckten. :wink:


Negativ, seit ca. 2009 hat die Debeka keine Schweigepflichtentbindung mehr in den Aufnahmeanträgen.

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Beitragvon Max80 » 21.05.2012, 16:57

Wenn du möchtest, dass die Entbindung erfolgt, dann schreib den das, die werden dann für die einzelnen Ärzte jedes mal nachfragen, wenn was sein sollte.
Es dauert halt länger... Als Lehrer solltest du wohl auch einen Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, da wird es wohl auch nicht viel anders ablaufen.

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Beitragvon Jurma » 22.06.2012, 14:51

Hallo,

ich muss das Thema nochmal hochholen. Es ist nicht so das diese Erklärung nur bei Neuversicherten verlangt wird. Ich bin nunmehr seit fast 35 Jahre bei der DeBeKa und plötzlich wollen die von mir eine solche Blankoentbindung. Ich habe zwar nichts zu verbergen, aber gläsern und rechtlos werde ich mich nicht machen. Ich entscheide selbst wann und ggü. wem und in welchem Fall ich eine Entbindung abgebe. Desweiteren sind diese Blankoentbindungen rechtlich höchst umstritten. Ich werde diese Erklärung nur für den speziellen Arzt abgegeben, der die kostenverursachende Behandlung durchführt.

Gruß
Jurma

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Beitragvon Cassiesmann » 22.06.2012, 16:53

Jurma hat geschrieben:Hallo,

ich muss das Thema nochmal hochholen. Es ist nicht so das diese Erklärung nur bei Neuversicherten verlangt wird.

Jaein, wenn es um die vorvertragliche Anzeigepflicht geht, ist diese auf Neuversicherten (bis, max. 10 Jahre) begrenzt.


Ich bin nunmehr seit fast 35 Jahre bei der DeBeKa und plötzlich wollen die von mir eine solche Blankoentbindung.


Das sind in der Regel Fälle mit komplexeren Abrechnungen und Diagnosen die sich über einen längeren Behandlungszeitpunkt hinziehen. Dort wird in seltenen Fällen med. Auskunft eingeholt um die med. Notwendigkeit zu beruteilen.


Ich habe zwar nichts zu verbergen, aber gläsern und rechtlos werde ich mich nicht machen. Ich entscheide selbst wann und ggü. wem und in welchem Fall ich eine Entbindung abgebe. Desweiteren sind diese Blankoentbindungen rechtlich höchst umstritten. Ich werde diese Erklärung nur für den speziellen Arzt abgegeben, der die kostenverursachende Behandlung durchführt.


Das wäre in dem Fall auch meine Empfehlung die Schweigepflichtentbindung einzugrenzen. Sollte über die Eingrenzung hinaus Auskunftsbedarf bestehen wird sich der Versicherer melden.


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