Au-pair aus Drittstaat in Deutschland

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Au-pair aus Drittstaat in Deutschland

Beitragvon Vergil09owl » 28.07.2012, 19:03

mal eine Frage an die Fachleute der PKV, grundsätzlich ist für Au-pair aus Drittstaaten keine nach § 5 abs. 1 Nr. 13 SGB V möglich. imwieweit kann hier in Deutschland durch die Gastfamilie, die für den KV / UV Schutz zuständig ist ein Krankenversicherungsvertrag geschlossen werden.

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Thomas Kliem
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Beitragvon Thomas Kliem » 29.07.2012, 01:25

Hallo,

bei allen auf Reiseversicherungen spezialisierten Anbietern gibt es so genannte Incoming-Versicherungen / Versicherungen für den ausländischen Gast.

Rückfrage: Wenn es sich um einen nicht-EU Staatsbürger mit einer Aufenthaltserlaubnis > 12 Monate handelt, greift dann 5 (11)?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 29.07.2012, 08:51

Nein greift auch nicht, denn Aupair sind denn nicht länger als 12 Monate in Deutschland, das liegt an der Beschäftigung schon insich vergl hier zu auch.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... milien.pdf

Aber vielen Dank für den Hinweis mit der Incommoingversicherung / Versicherung für den ausländischen Gast.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 17.08.2012, 21:10, insgesamt 1-mal geändert.

igorhagen

Beitragvon igorhagen » 17.08.2012, 12:00

Ich denke für Aupairs gibt es eigene Versicherungen? Zumindest steht das hier so. Die Incoming Versicherung ist doch eher für Gäste gedacht die sich hier niederlassen wollen, aber zunächst noch keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit haben (also vornehmlich EU-Ausländer).


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