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Au-pair aus Drittstaat in Deutschland
Verfasst: 28.07.2012, 19:03
von Vergil09owl
mal eine Frage an die Fachleute der PKV, grundsätzlich ist für Au-pair aus Drittstaaten keine nach § 5 abs. 1 Nr. 13 SGB V möglich. imwieweit kann hier in Deutschland durch die Gastfamilie, die für den KV / UV Schutz zuständig ist ein Krankenversicherungsvertrag geschlossen werden.
Verfasst: 29.07.2012, 01:25
von Thomas Kliem
Hallo,
bei allen auf Reiseversicherungen spezialisierten Anbietern gibt es so genannte Incoming-Versicherungen / Versicherungen für den ausländischen Gast.
Rückfrage: Wenn es sich um einen nicht-EU Staatsbürger mit einer Aufenthaltserlaubnis > 12 Monate handelt, greift dann 5 (11)?
Verfasst: 29.07.2012, 08:51
von Vergil09owl
Nein greift auch nicht, denn Aupair sind denn nicht länger als 12 Monate in Deutschland, das liegt an der Beschäftigung schon insich vergl hier zu auch.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... milien.pdf
Aber vielen Dank für den Hinweis mit der Incommoingversicherung / Versicherung für den ausländischen Gast.
Verfasst: 17.08.2012, 12:00
von igorhagen
Ich denke für Aupairs gibt es eigene Versicherungen? Zumindest steht das
hier so. Die Incoming Versicherung ist doch eher für Gäste gedacht die sich hier niederlassen wollen, aber zunächst noch keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit haben (also vornehmlich EU-Ausländer).