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Von PKV in GKV Transfergeselschaft KuG

Verfasst: 30.08.2012, 11:57
von helglonte
Hallo Liebe Experten,

ich habe folgende Herrausforderung:

Ab dem 1.10.2012 bin ich in einer TG mit KuG

mein zukünftiges Einkommen für maximal 19 Monate wird 75% meines jetzigen Einkommens sein,
immernoch über der Bemessungsgrenze.

Nun sagt die beE dieses:
"Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher privat krankenversichert waren, müssen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben für den Zeitraum des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Reicht der Mitarbeiter seinen Krankenkassenwechsel nicht bei der Abrechnung ein, wird er bei Start der beE automatisch bei der Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) pflichtversichert. Ausgenommen sind davon Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die älter als 55 Jahre sind und die letzten fünf Jahre privatversichert waren."

Bei der Nachfrage meiner PKV ( Deutscher Ring) wegen Kündigung erhielt ich diese Antwort:
Kündigung nur möglich wenn neue KV

Bei Nachfrage GKV:

Mitgleidschaft nur möglich wenn unter Beitraggsbemessungsgrenze

nun bin ich etwas verwirrt

ich hoffe auf eure hilfe


Danke im Voraus
Richard

Verfasst: 30.08.2012, 20:13
von Vergil09owl
Bei einem Übergang von von einem regulären Av zu einer Beschäftigung in einer Transfergesellschaft ist grundsätzlich dabvon auszugehen das hier die Versicherugnspflicht eintritt. Unzwar aufgrund des Überganges von einem normalen AV in eine SGB III Gesellschaft = versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 sGB V = Arbeitslose

http://de.wikipedia.org/wiki/Transfergesellschaft

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__111.html

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... ergeld.pdf

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159950&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159598,0

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=303780&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007:263129_bv

Heißt also es entsteht die Versicherugnspflicht in der GKV. Meiner Meinung nach

Verfasst: 30.08.2012, 21:33
von helglonte
hallo,

vielen dank für die antwort :-)

dann werde ich die links mal studieren

mfg
richard

Verfasst: 30.08.2012, 21:57
von DKV-Service-Center
"die letzten fünf Jahre privatversichert waren."
das klingt mir so ähnlich wie bei ALG 1 Bezug,
hier hatt dieser Personenkreis die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht.
Gruß

Verfasst: 31.08.2012, 05:46
von Vergil09owl
Ist so wie beim Arbeitslosengeldbezug, würde denn aber heißen, einmal raus ganz raus.Keine Rückkehrmöglichkeit im Rahmen des ALG I Bezuges mehr in die GKV. allerdings würde man denn wieder prüfen müssen, aufgrund der neuen Rechtslage durch die BSG Rechtssprechung.

Verfasst: 31.08.2012, 10:29
von RolandPKV
Leider ist in diesen Fällen keine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Dagegen hatte auch mal jemand in Dresden geklagt, aber das Gericht befand diese Regelung rechtens.

Verfasst: 31.08.2012, 10:35
von RolandPKV

Verfasst: 31.08.2012, 12:12
von helglonte
hallo,

nu hab ich bei der barmer nen antrag gestellt ..... :-)

sehr freundlich und hilfsbereit alle sie klären auch die rechtlich lage :-)

werde euch auf dem laufenden halten

gruss
richard

Verfasst: 31.08.2012, 22:58
von DKV-Service-Center
Danke für das Dresdner Urteil kommt in meine Sammlung.
Mich stört nur das oben steht nicht rechtskräftig :-)

Verfasst: 01.09.2012, 13:31
von Vergil09owl
Dat ding hat sich eigentlich mit der BSG Rechtsprechung zu dem Thema Befreiung von der Versicherungspflicht relateviert, da ja jetzt auch Studenten, die von Ihrer Versicherugnspflicht befreit wurden, jedesmal neu geprüft werden muss. Meiner Meinung nach.

Verfasst: 04.09.2012, 15:00
von helglonte
hallo,

nun sind alle klarheiten beseitigt :-)

ich muß mich gkv versichern, weil ich strukturelles kurzarbeiter geld bekomme .......

vielen dank für eure hilfe

mfg
richard

Verfasst: 07.09.2012, 17:01
von helglonte
und hier noch der paragraph :-)

§5Abs.1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)