Von PKV in GKV Transfergeselschaft KuG
Verfasst: 30.08.2012, 11:57
Hallo Liebe Experten,
ich habe folgende Herrausforderung:
Ab dem 1.10.2012 bin ich in einer TG mit KuG
mein zukünftiges Einkommen für maximal 19 Monate wird 75% meines jetzigen Einkommens sein,
immernoch über der Bemessungsgrenze.
Nun sagt die beE dieses:
"Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher privat krankenversichert waren, müssen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben für den Zeitraum des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Reicht der Mitarbeiter seinen Krankenkassenwechsel nicht bei der Abrechnung ein, wird er bei Start der beE automatisch bei der Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) pflichtversichert. Ausgenommen sind davon Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die älter als 55 Jahre sind und die letzten fünf Jahre privatversichert waren."
Bei der Nachfrage meiner PKV ( Deutscher Ring) wegen Kündigung erhielt ich diese Antwort:
Kündigung nur möglich wenn neue KV
Bei Nachfrage GKV:
Mitgleidschaft nur möglich wenn unter Beitraggsbemessungsgrenze
nun bin ich etwas verwirrt
ich hoffe auf eure hilfe
Danke im Voraus
Richard
ich habe folgende Herrausforderung:
Ab dem 1.10.2012 bin ich in einer TG mit KuG
mein zukünftiges Einkommen für maximal 19 Monate wird 75% meines jetzigen Einkommens sein,
immernoch über der Bemessungsgrenze.
Nun sagt die beE dieses:
"Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bisher privat krankenversichert waren, müssen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben für den Zeitraum des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Reicht der Mitarbeiter seinen Krankenkassenwechsel nicht bei der Abrechnung ein, wird er bei Start der beE automatisch bei der Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) pflichtversichert. Ausgenommen sind davon Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die älter als 55 Jahre sind und die letzten fünf Jahre privatversichert waren."
Bei der Nachfrage meiner PKV ( Deutscher Ring) wegen Kündigung erhielt ich diese Antwort:
Kündigung nur möglich wenn neue KV
Bei Nachfrage GKV:
Mitgleidschaft nur möglich wenn unter Beitraggsbemessungsgrenze
nun bin ich etwas verwirrt
ich hoffe auf eure hilfe
Danke im Voraus
Richard