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Familienvater will zurück in die GKV

Verfasst: 27.12.2012, 17:01
von Zaunkönig
Hallo zusammen,
ich (39, Angestellter) bin in der PKV, meine beiden kleinen Kinder ebenfalls. Meine Frau ist in der GKV, bis Mitte 2013 in Elternzeit wird aber zunächst erstmal nicht in den Job zurückkehren, also muss ich Sie dann ebenfalls privat versichern. Jetzt meine Frage: Gibt es die Möglichkeit über eine vorübergehende Gehaltsreduzierung die ich mit meinem AG arrangieren könnte in die GKV zurückzukehren? Wie lange müsste das Gehalt reduziert werden um die Versicherungspflicht auszulösen und was passiert wenn mein Gehalt anschließend wieder auf das jetzige Niveau über der BBG angehoben wird?
Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe!

Verfasst: 27.12.2012, 20:08
von Lady Butterfly
deine Frage habe ich dir oben beantwortet: http://www.forum-krankenversicherung.de ... php?t=5438

wieso MUSS Frau in GKV?

Verfasst: 28.12.2012, 12:09
von NeueKV
wenn Ihre Frau derzeit in der GKV ist, kann sie das doch auch nach der Elternzeit bleiben...da gibt es keine Automatik, dass sie auch in die PKV muss. Allerdings wird der Beitrag für die Ehefrau, wenn sie nicht selber Einkommen erzielt, aus der Hälfte des Bruttoeinkommen des Ehemann bis zur maximalen 50% Grenze der Beitragsbemessung berechnet. Also müssten Sie rund 320 Euronen für die Frau rechnen wenn Sie in der GKV bleibt. Auch die Kinder hätten übrigend freiwillig in die GKV gekonnt nach der Geburt für rund 130 EUR p.m.

Ansonsten wurde Ihnen der Weg zurück in die GKV ja schon ausführlich vorher geschildert, siehe Link.

Verfasst: 28.12.2012, 13:05
von Philipp Mättig
Moin,

Der Beitrag den neuekv ausgerechnet hat ist falsch, weil die Kinder unberücksichtigt bleiben. Ohne es zu berechnen dürfen wir in etwa bei der Hälfte liegen.

Gruß
Philipp

Verfasst: 28.12.2012, 13:20
von Czauderna
Philchen hat geschrieben:Moin,

Der Beitrag den neuekv ausgerechnet hat ist falsch, weil die Kinder unberücksichtigt bleiben. Ohne es zu berechnen dürfen wir in etwa bei der Hälfte liegen.

Gruß
Philipp


Hallo,
na ja, so ganz falsch lag er dann wohl doch nicht, wenn ich mal davon ausgehe, dass es statt 130,00 € ca. 150,00 € heißen muss (Tippfehler ??). Aber mit den ca. 320,00 €, warum soll das falsch sein - die halbe Beitragsbemessungsgrenze in der KV. beträgt ab 01.01.2013 - 1968,75 € - davon 14,9% Krankenversicherung wären 293,34 € Krankenversicherung zzgl. 2,05 % Pflegeversicherung - und dann wären wir bei 333,70 €.
Da die Kinder in diesem Falle keinen Ansspruch auf Familienversicherung bei der Mutter haben (Vater in PKV und über der Grenze), würden für die Kinder je 152,27 € mtl. in der GKV anfallen.
Ich bin von der Überschreitung der Höchstgrenzen ausgegangen !
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.12.2012, 13:23
von ratte1
Hallo,
Philchen hat geschrieben:Der Beitrag den neuekv ausgerechnet hat ist falsch, weil die Kinder unberücksichtigt bleiben.

kann sein, muss aber nicht. Zunächst werden die Kinderfreibeträge vom Einkommen des PKV-versicherten Ehemanns abgezogen, dann wird dieser Betrag halbiert und dann ggf. auf die halbe Beitragsbemessungsgrenze gekürzt. Die Beitragshöhe kann daher erst nach Kenntnis des Einkommens des PKV-versicherten Ehemanns ermittelt werden.

MfG
ratte1

Verfasst: 28.12.2012, 15:45
von Philipp Mättig
Stimmt. Mein Fehler.
Ich war jetzt vom Einkommen in der Höhe der JAEG ausgegangen.

Gruß
Philipp

Verfasst: 30.12.2012, 20:39
von Zaunkönig
Ok, vielen Dank für Ihre Hilfe. Bei 140 T€ brutto p.a. kann ich mir dann den Abzug für die unterhaltsberechtigten Kinder sparen und gleich mit der halben BBG rechnen.