kann mir bitte jemand erklären warum die PKV bei Basistarifen eine Gesundheitsprüfung verlangt?
Bestehen Vorerkrankungen, dürfen gleichwohl Risikozuschläge nicht erhoben und Leistungsausschlüsse nicht vereinbart werden. Eine Gesundheitsprüfung muss trotzdem durchgeführt werden: Weil es den Unternehmen der PKV nicht erlaubt ist, Risikozuschläge zu erheben oder Leistungsausschlüsse zu vereinbaren, reichen die Beiträge eines Versicherten mit Vorerkrankungen kalkulatorisch nicht aus, um dessen Krankheitskostenrisiko zu decken.
Ich verstehe irgendwie den Sinn nicht... annehmen muss sich doch den Kunden sowieso.
Oder geht es hier nur um die Berechnung des Beitrages? Also wenn der Kunde ziemlich krank ist, dann gibt es sicher keinen individuellen Basistarif sondern den Höchstsatz?