Studentische Verrsicherung bei über 20 Stunden (Praxisphase)

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Studentische Verrsicherung bei über 20 Stunden (Praxisphase)

Beitragvon Dekan » 09.08.2013, 13:11

Hallo zusammen,

ich benötige wieder einmal euren Rat, konnte keine genauen Infos zu meinem speziellen Fall finden:

Momentan sind Semesterferien, da darf ich ja sowieso unbegrenzt arbeiten.

Mit dem neuen Semester beginnt auch meine Praxisphase, die ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber machen werden. Bisher arbeite ich dort 12 Stunden (=690 € Monats-Brutto) pro Woche, während der Praxisphase wird sich das eventuell auf 15-20 Stunden steigern.

Nun habe ich jedoch noch einen zweiten Job, auch als Werkstudent (Gehalt weiß ich noch nicht ganz, könnte auch leicht über 450 € werden).

So, jetzt die spannende Frage: Es ist ja so, dass man während des Studiums mehr als 20 Stunden arbeiten darf, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum, welches in der Studienordnung enthalten ist, handelt. Dies ist bei mir der Fall.

Zähle ich jetzt meine z.B. 15 Stunden bei meinem Praktikumsjob mit den z.B. 10 Stunden von meinem anderen Job zusammen, komme ich ja auf über 20 Stunden. Aber dort ist ja auch schließlich mein Praktikum enthalten. Wisst ihr, was ich meine?

Vielen Dank und LG
Dekan

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Beitragvon Max80 » 13.08.2013, 17:11

Geht es darum, dass du aus der Familienversicherung fällst, da du im Bereich der PKV dein Thema eröffnet hast, wohl eher nicht.

Willst du wissen ob du noch als ordentlicher Student eingetragen bist?

Wenn die 15 Stunden nicht zu deinem Plichtpraktikum zählen, aber tatsächlich als Werkstudent, kommen diese 15 auch auf die Stunden im anderen Job.

Du hast doch selbst geschrieben, dass man mehr als 20 Stunden arbeiten darf, während man im vorgeschriebenen Praktikum ist. Das gilt natürlich nur für das Praktikum, wenn du danach noch 15 Stunden als Werkstudent arbeitest, ist das nicht das Praktikum. Auch wenn es bspw. die gleichen Aufgaben sind und du im selben Büro sitzt.


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