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Wechsel PKV -> GKV Nachzuhlung für GKV?

Verfasst: 18.04.2016, 09:37
von PKV-GKV
Hallo,

irgendwann wurde doch mal die KV-Pflicht eingeführt glaube für
GKV 2003
und
PKV 2004.

Wer Anfang 2004 dann in die GKV wollte, sollte komplett für 2003 nachzahlen.
Wenn man nun von 2004 bis heute in der PKV ist und nun in die GKV wechselt,
ist eine Nachzahlung für 2003 nachträglich zu erwarten oder ist das eh verjährt?

Re: Wechsel PKV -> GKV Nachzuhlung für GKV?

Verfasst: 18.04.2016, 11:16
von Czauderna
Hallo,
GKV war 2007 und PKV meines Wissens nach 2009.
Nachzahlungen, soweit sie berechtigt sind, können nur für die letzten vier Jahre entstehen, d.h. grundsätzlich sind die Jahre vor 2012 verjährt.
Gruss
Czauderna

Re: Wechsel PKV -> GKV Nachzuhlung für GKV?

Verfasst: 18.04.2016, 12:36
von Rossi
In der PKV ist es allerdings ein wenig anders (Verjährung).

Denn in der PKV muss man - nach dem Wortlaut des Gesetzes - nicht nachzahlen, da in der PKV ein sog. einmaliger Prämienzuschlag für die verspätete Anzeige zu zahlen ist. Ferner kommt in der PKV auch rückwirkend kein Vertrag mit entsprechenden Leistungen zustande. Der einmalige Prämienzuschlag (sog. Strafzuschlag) ist auch mit der ersten laufenden Prämie fällig. D.h., es sind keine nachzuzahlenden Prämien, die ggf. verjähren, sondern die Erstprämie mit Zuschlag. Es läuft unter dem Motto: Äpfel sind nicht gleich Birnen!!!

Re: Wechsel PKV -> GKV Nachzuhlung für GKV?

Verfasst: 18.04.2016, 13:31
von PKV-GKV
Vielen Dank!

Zur PKV Einführung hatte man sich pünktlich angemeldet, somit dürfte dort alles im Grünen sein :)
Hatte mich nur gefragt, was mit dem Zeitraum zwischen Einführung von GKV und PKV ist, wenn man in die GKV wechseln würde.

Aber dann ist ja alles im Grünen, vielen Dank!