
Die Entscheidung in Sachen PKV wird sich bei mir (28 J, m, Beamter BY)nun zwischen den beiden folgenden Tarifkombinationen bewegen:
UNIVERSA: A30 + A20R + ST 2/30 + ST 2/20R + ZA 50 + BZ 50 + PVB + KSKT (40€) + KU für 168,61 €/Monat
oder
LKH: A 170BY + A 182BY + ST 270 + ST 282 + BHE 15 + PVB + KHT (45€) für 167,85 €/Monat bzw. 162,36 €/Monat abzgl. 5%Nachlass für kostenbewusstes Verhalten.
Die beiden Angebote stammen von zwei verschiedenen Maklern, so dass mir die beiden verständlicherweise jeweils "ihren" Vorschlag anpreisen. Da ich nicht einschätzen kann, wem ich mein Vertrauen schenken soll, bitte ich hier alle EXPERTEN um eine ehrliche, unabhängige Meinung.
Makler A rät mir zur LKH aus folgenden Gründen:
* die Universa drückt im neu aufgestellten R-Tarif den Preis, indem sie keinerlei Rückstellungen bildet, weshalb höhere Beiträge im Alter drohen...
* die LKH bietet die attraktivere Beitragsrückerstattung...
* der Universa-Tarif erstattet Naturheilverfahren nur nach Zusage...
* die LKH bietet im Bereich der Sehhilfen bessere Leistungen...
Makler B sieht die Universa im Vorteil. Er argumentiert dabei ähnlich wie Frank Wilke (Dankeschön!) es in diesem Forum bereits getan hat:
* Die LKH ist mit der genannten Tarifkombination nicht günstiger, es sei denn, der Kollege hat Ihnen gleich die 5%-BRE für kostenbewusstes Verhalten mit eingerechnet... nicht ganz fein...
* Bedenklich sind folgende Einschränkungen im LKH-Tarif: 100€ SB bei orthopädischen Schuhen, Krankenfahrstühle nur bis 800€, keine Leistungen für Haarersatz, Blindenhund, Brillen nur 1 x pro Jahr auch bei Zerstörung, stationäre Transportkosten nur bis 100km...
* Im Zahnbereich sind Implantate bei der LKH nicht explizit erwähnt, ebenso wenig Aufbisshilfen und -schienen...
* Die Zahnstaffel sieht bei der LKH Erstattungen in den ersten 3 Jahren von maximal 1.400€ vor, bei der Universa gibt's in den ersten 3 Jahren 3.100€. Bei der LKH gibt's ab dem 4. Jahr jährlich 7.000€, bei der Universa ab dem 8. Jahr KEINE Begrenzung...
* Der vielleicht größte Unterschied liegt aber darin, dass die LKH keine Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ bewilligt...
Liebe Experten und Forumsteilnehmer:
wer hat Recht, wem soll ich mein Vertrauen schenken?
Vielen Dank für Ihre Antwort/Stellungnahme!
MfG, OMa79.