Hallo,
jemand mit EU-Pass wäre aus dem Nicht-EU-Ausland, wo er selbstständig war, zugereist und würde in einen PKV-Basistarif wollen, weil kein Anspruch auf gesetzliche Versicherung bestünde und andere Tarife unerreichbar seien. Die Person wäre außerdem durch Heirat 70% beihilfeberechtigt.
Alle Versicherungen blocken ab und ignorieren alle Anschreiben, Emails, Faxe seit Wochen.
Da man ja keinen Antrag ohne die entsprechenden Formulare stellen kann, ist das eine gut funktionierende Taktik.
Am Telefon werden einem zwar Antragsformulare in 14 Tagen versprochen, die aber natürlich nicht kommen werden.
Welche Schritte könnte man bei der aktuellen Rechtslage mit Kontrahierungszwang einleiten, um schnellstmöglich die Antragsformulare bzw. eine solche Krankenversicherung zu bekommen?
Vielen Dank!
Wie Basistarif beantragen?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wie Basistarif beantragen?
Nun ja, es besteht ggf. ein Kontrahierungszwang (vgl. § 193 Abs. 5 VVG) oder es besteht eben keine Pflicht zur Verischerung nach § 193 Abs. 3 VVG.
Dies muss man ggf. der PKV formlos (Schreiben) mitteilen und die Voraussetzungen nach § 193 Abs. 3 VVG prüfen und zu dem Ergebnis kommen, dass man eben sehrwohl verpflichtet ist eine PKV abzuschließen. Insbesondere sind die Ausschlusstatbestände nach § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 - 4 VVG (hier besteht nämlich keine Pflicht) näher zu beleuchten. Wenn man zu diesem ausgeschlossenen Personenkreis eben nicht zählt, dann muss man sich dann in § 193 Abs. 5 VVG die passende Vorschrift aussuchen, wonach die PKV den Basistarif anbieten muss bzw. nicht ablehnen darf.
Jenes ist alles, aber leider in der Praxis von einem Laien (ohne fachanwaltliche Hilfe ) nicht durchsetzbar!!!
Dies muss man ggf. der PKV formlos (Schreiben) mitteilen und die Voraussetzungen nach § 193 Abs. 3 VVG prüfen und zu dem Ergebnis kommen, dass man eben sehrwohl verpflichtet ist eine PKV abzuschließen. Insbesondere sind die Ausschlusstatbestände nach § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 - 4 VVG (hier besteht nämlich keine Pflicht) näher zu beleuchten. Wenn man zu diesem ausgeschlossenen Personenkreis eben nicht zählt, dann muss man sich dann in § 193 Abs. 5 VVG die passende Vorschrift aussuchen, wonach die PKV den Basistarif anbieten muss bzw. nicht ablehnen darf.
Jenes ist alles, aber leider in der Praxis von einem Laien (ohne fachanwaltliche Hilfe ) nicht durchsetzbar!!!
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- Postrank1
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Re: Wie Basistarif beantragen?
Fachanwaltliche Hilfe oder auch durch einen Versicherungsberater der sich damit auskennt.
Hier würde ich auf jeden Fall dazu raten sich Hilfe zu holen.
Hier würde ich auf jeden Fall dazu raten sich Hilfe zu holen.
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