Hallo,
ich würde gerne die Möglichkeit prüfen, ob für mich bzw. meine Familie aufgrund unserer spezifischen Situation eine Rückkehr in die GKV möglich ist. Unsere Situation bzw. Historie bezüglich Krankenversicherung ist wie folgt:
Vater, 60 J. (geb. 1956)
GKV bis Studium und dann noch ca. 9 Monate GKV als Angestellter. Seit 01.01.1984 PKV (immer LKH), beruflich immer im Angestelltenverhältnis.
Frau, 49 J. (geb. 1968), Heirat 1996. Seit dieser Zeit nicht berufstätig. In PKV (Barmenia) über Ehemann.
1. Kind 17 J. (geb. 1999), PKV seit Geburt (LKH)
2. Kind 13 J. (geb. 2003), PKV seit Geburt (Barmenia)
Seit Beginn meiner berufl. Laufbahn immer in Deutschl. als Angestellter tätig. Seit dem 01.01.2012 aber arbeite ich in Belgien im HQ meines Arbeitgebers. Versichert sind wir hier in einer (nach meinem Verständnis) der GKV vergleichbaren landesweiten Krankenversicherung ("Mutualite") plus einer vom Arbeitgeber offerierten Zusatzversicherung bei der Allianz. Alle PKV Versicherungen in Dtl. laufen weiter im Rahmen einer sog. "Große Anwartschaftsversicherung".
Aufgrund von Umstrukturierungen sieht es nun so aus, dass wir innerhalb der nächsten ca. 6-9 Monate nach Deutschland zurückkehren. Eine Möglichkeit wäre eine kurzzeitige Beschäftigung bei unserer deutschen Tochtergesellschaft, dann Ausscheiden mit Aufhebungsvertrag. Dann wahrscheinlich Überbrückung (arbeitslos) bis Rente mit 63.
Nun weiß ich, dass der Gesetzgeber hohe Hürden aufgebaut hat für die Rückkehr in die GKV. Meine Frage ist nun, ob aufgrund meiner spezifischen Situation nicht doch die Möglichkeit besteht, dies (absolut) rechtssicher zu tun.
In 2012 hatte ich einen kurzen Kontakt mit der DVKA und nach der damaligen Auskunft erschien mir das rechtssicher möglich. Nun ist das einige Jahre her und die Gesetzeslage mag sich seither wieder geändert haben.
Mir ist klar, dass ich bzw. meine Frau alle erworbenen Altersrückstellungen der PKV bei einer Rückkehr verlieren würden. Unter allen Umständen vermeiden möchte ich die Situation, dass wir die PKV verlassen haben und dann nach einiger Zeit doch festgestellt wird, dass wir innerhalb der PKV zu verbleiben haben. Dann nämlich müssten wir uns wohl alle „neu“ in der PKV versichern mit untragbaren Prämien.
Meine Frage wäre: Wie beurteilen Sie die Situation? Ist eine absolut rechtssichere Rückkehr in die GKV für uns möglich?
Die rein finanziellen Folgerungen eines solchen Schritts habe ich noch nicht voll durchgerechnet. Da aber sowohl Sohn wie auch Tochter wahrscheinlich studieren werden, müsste ich in der PKV noch einige Jahre die gesamt Familie weiterversichern.
Vielen Dank für Ihre fachkundigen Antworten!
Rückkehr in GKV nach EU-Auslandsaufenthalt
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Re: Rückkehr in GKV nach EU-Auslandsaufenthalt
Hallo,
Wenn in Belgien eine gesetzliche Kranken-Versicherung bestand, dann ist bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland die Versicherung in der GKV möglich.
Gruß
Czauderna
Wenn in Belgien eine gesetzliche Kranken-Versicherung bestand, dann ist bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland die Versicherung in der GKV möglich.
Gruß
Czauderna
Re: Rückkehr in GKV nach EU-Auslandsaufenthalt
Hallo Stoiker_60,
ich sehe das ebenso wie Czauderna. Da seine (unsere) Einschätzung mit einem "Wenn" beginnt, rate ich zu einer fallbezogenen Absicherung dieses "Wenn" durch einen Versicherungsberater.
Einem, der sich auch so titulieren lasssen darf. Und notfalls haftet.
Grüße
von GS
ich sehe das ebenso wie Czauderna. Da seine (unsere) Einschätzung mit einem "Wenn" beginnt, rate ich zu einer fallbezogenen Absicherung dieses "Wenn" durch einen Versicherungsberater.
Einem, der sich auch so titulieren lasssen darf. Und notfalls haftet.
Grüße
von GS
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Re: Rückkehr in GKV nach EU-Auslandsaufenthalt
Hallo Czauderna,
hallo GS,
zunächst vielen Dank für Ihre doch sehr ermutigenden Antworten. Als ich seinerzeit mit der DVKA (für die Leser die vielleicht nicht wissen was sich dahinter verbirgt: Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland) im Kontakt war, bezog ich mich hauptsächlich auf diesen Paragraph im Sozialgesetzbuch, welcher uns die Rückkehr in die GKV möglich machen sollte: § 9 Absatz 1 Nr. 1 SGB V.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie mir in Ergänzung zu Ihren Antworten mitteilen würden, worauf Ihre positive Einschätzung im Wesentlichen beruht (welcher Paragraph, Rechtsprechung etc).
Ihren Ratschlag, dies durch einen Versicherungsberater (welcher auch für seine Arbeitsergebnisse haftet) "managen" zu lassen, werde ich sicher befolgen.
Mein oberstes Ziel ist, das dies absolut rechtssicher umgesetzt wird. Das Honorar dafür werde ich gerne tragen. Nur: Wie/ wo finde ich am besten bzw. erkenne so einen geeigneten Berater?
Vielen Dank in Voraus!
Stoiker
hallo GS,
zunächst vielen Dank für Ihre doch sehr ermutigenden Antworten. Als ich seinerzeit mit der DVKA (für die Leser die vielleicht nicht wissen was sich dahinter verbirgt: Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland) im Kontakt war, bezog ich mich hauptsächlich auf diesen Paragraph im Sozialgesetzbuch, welcher uns die Rückkehr in die GKV möglich machen sollte: § 9 Absatz 1 Nr. 1 SGB V.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie mir in Ergänzung zu Ihren Antworten mitteilen würden, worauf Ihre positive Einschätzung im Wesentlichen beruht (welcher Paragraph, Rechtsprechung etc).
Ihren Ratschlag, dies durch einen Versicherungsberater (welcher auch für seine Arbeitsergebnisse haftet) "managen" zu lassen, werde ich sicher befolgen.
Mein oberstes Ziel ist, das dies absolut rechtssicher umgesetzt wird. Das Honorar dafür werde ich gerne tragen. Nur: Wie/ wo finde ich am besten bzw. erkenne so einen geeigneten Berater?
Vielen Dank in Voraus!
Stoiker
Re: Rückkehr in GKV nach EU-Auslandsaufenthalt
Gucke mal hier; dort ist ein Rundschreiben der DVKA zu dem Thema.
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 072007.pdf
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... 072007.pdf
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Re: Rückkehr in GKV nach EU-Auslandsaufenthalt
Hallo Stoiker,
einen geeigneten Berater zu finden ist sicherlich nicht einfach. Unter dem expertennetzwerk24.de haben sich 3 Versicherungsberater zusammengeschlossen um die einzelnen Stärken zu nutzen. Gerne helfen wir weiter falls es gewünscht ist. Weitere Informationen gerne per Mail.
Viele Grüße
Chris Kratzenstein
einen geeigneten Berater zu finden ist sicherlich nicht einfach. Unter dem expertennetzwerk24.de haben sich 3 Versicherungsberater zusammengeschlossen um die einzelnen Stärken zu nutzen. Gerne helfen wir weiter falls es gewünscht ist. Weitere Informationen gerne per Mail.
Viele Grüße
Chris Kratzenstein
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