Rückkehr in GKV nach EU-Auslandsaufenthalt
Verfasst: 09.02.2017, 11:00
Hallo,
ich würde gerne die Möglichkeit prüfen, ob für mich bzw. meine Familie aufgrund unserer spezifischen Situation eine Rückkehr in die GKV möglich ist. Unsere Situation bzw. Historie bezüglich Krankenversicherung ist wie folgt:
Vater, 60 J. (geb. 1956)
GKV bis Studium und dann noch ca. 9 Monate GKV als Angestellter. Seit 01.01.1984 PKV (immer LKH), beruflich immer im Angestelltenverhältnis.
Frau, 49 J. (geb. 1968), Heirat 1996. Seit dieser Zeit nicht berufstätig. In PKV (Barmenia) über Ehemann.
1. Kind 17 J. (geb. 1999), PKV seit Geburt (LKH)
2. Kind 13 J. (geb. 2003), PKV seit Geburt (Barmenia)
Seit Beginn meiner berufl. Laufbahn immer in Deutschl. als Angestellter tätig. Seit dem 01.01.2012 aber arbeite ich in Belgien im HQ meines Arbeitgebers. Versichert sind wir hier in einer (nach meinem Verständnis) der GKV vergleichbaren landesweiten Krankenversicherung ("Mutualite") plus einer vom Arbeitgeber offerierten Zusatzversicherung bei der Allianz. Alle PKV Versicherungen in Dtl. laufen weiter im Rahmen einer sog. "Große Anwartschaftsversicherung".
Aufgrund von Umstrukturierungen sieht es nun so aus, dass wir innerhalb der nächsten ca. 6-9 Monate nach Deutschland zurückkehren. Eine Möglichkeit wäre eine kurzzeitige Beschäftigung bei unserer deutschen Tochtergesellschaft, dann Ausscheiden mit Aufhebungsvertrag. Dann wahrscheinlich Überbrückung (arbeitslos) bis Rente mit 63.
Nun weiß ich, dass der Gesetzgeber hohe Hürden aufgebaut hat für die Rückkehr in die GKV. Meine Frage ist nun, ob aufgrund meiner spezifischen Situation nicht doch die Möglichkeit besteht, dies (absolut) rechtssicher zu tun.
In 2012 hatte ich einen kurzen Kontakt mit der DVKA und nach der damaligen Auskunft erschien mir das rechtssicher möglich. Nun ist das einige Jahre her und die Gesetzeslage mag sich seither wieder geändert haben.
Mir ist klar, dass ich bzw. meine Frau alle erworbenen Altersrückstellungen der PKV bei einer Rückkehr verlieren würden. Unter allen Umständen vermeiden möchte ich die Situation, dass wir die PKV verlassen haben und dann nach einiger Zeit doch festgestellt wird, dass wir innerhalb der PKV zu verbleiben haben. Dann nämlich müssten wir uns wohl alle „neu“ in der PKV versichern mit untragbaren Prämien.
Meine Frage wäre: Wie beurteilen Sie die Situation? Ist eine absolut rechtssichere Rückkehr in die GKV für uns möglich?
Die rein finanziellen Folgerungen eines solchen Schritts habe ich noch nicht voll durchgerechnet. Da aber sowohl Sohn wie auch Tochter wahrscheinlich studieren werden, müsste ich in der PKV noch einige Jahre die gesamt Familie weiterversichern.
Vielen Dank für Ihre fachkundigen Antworten!
ich würde gerne die Möglichkeit prüfen, ob für mich bzw. meine Familie aufgrund unserer spezifischen Situation eine Rückkehr in die GKV möglich ist. Unsere Situation bzw. Historie bezüglich Krankenversicherung ist wie folgt:
Vater, 60 J. (geb. 1956)
GKV bis Studium und dann noch ca. 9 Monate GKV als Angestellter. Seit 01.01.1984 PKV (immer LKH), beruflich immer im Angestelltenverhältnis.
Frau, 49 J. (geb. 1968), Heirat 1996. Seit dieser Zeit nicht berufstätig. In PKV (Barmenia) über Ehemann.
1. Kind 17 J. (geb. 1999), PKV seit Geburt (LKH)
2. Kind 13 J. (geb. 2003), PKV seit Geburt (Barmenia)
Seit Beginn meiner berufl. Laufbahn immer in Deutschl. als Angestellter tätig. Seit dem 01.01.2012 aber arbeite ich in Belgien im HQ meines Arbeitgebers. Versichert sind wir hier in einer (nach meinem Verständnis) der GKV vergleichbaren landesweiten Krankenversicherung ("Mutualite") plus einer vom Arbeitgeber offerierten Zusatzversicherung bei der Allianz. Alle PKV Versicherungen in Dtl. laufen weiter im Rahmen einer sog. "Große Anwartschaftsversicherung".
Aufgrund von Umstrukturierungen sieht es nun so aus, dass wir innerhalb der nächsten ca. 6-9 Monate nach Deutschland zurückkehren. Eine Möglichkeit wäre eine kurzzeitige Beschäftigung bei unserer deutschen Tochtergesellschaft, dann Ausscheiden mit Aufhebungsvertrag. Dann wahrscheinlich Überbrückung (arbeitslos) bis Rente mit 63.
Nun weiß ich, dass der Gesetzgeber hohe Hürden aufgebaut hat für die Rückkehr in die GKV. Meine Frage ist nun, ob aufgrund meiner spezifischen Situation nicht doch die Möglichkeit besteht, dies (absolut) rechtssicher zu tun.
In 2012 hatte ich einen kurzen Kontakt mit der DVKA und nach der damaligen Auskunft erschien mir das rechtssicher möglich. Nun ist das einige Jahre her und die Gesetzeslage mag sich seither wieder geändert haben.
Mir ist klar, dass ich bzw. meine Frau alle erworbenen Altersrückstellungen der PKV bei einer Rückkehr verlieren würden. Unter allen Umständen vermeiden möchte ich die Situation, dass wir die PKV verlassen haben und dann nach einiger Zeit doch festgestellt wird, dass wir innerhalb der PKV zu verbleiben haben. Dann nämlich müssten wir uns wohl alle „neu“ in der PKV versichern mit untragbaren Prämien.
Meine Frage wäre: Wie beurteilen Sie die Situation? Ist eine absolut rechtssichere Rückkehr in die GKV für uns möglich?
Die rein finanziellen Folgerungen eines solchen Schritts habe ich noch nicht voll durchgerechnet. Da aber sowohl Sohn wie auch Tochter wahrscheinlich studieren werden, müsste ich in der PKV noch einige Jahre die gesamt Familie weiterversichern.
Vielen Dank für Ihre fachkundigen Antworten!