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WElche Krankenversicherung bei Familiengründung ???

Verfasst: 06.09.2007, 19:55
von Superbuddha
HAllo !!!

ICh stelle wahrscheinlich eine sehr geläufige Frage.
So habe gerade geheiratet und bekomme im März NAchwuchs .
Meine Frau wird noch bis Dezember arbeiten , dann geht sie in Mutterschaft.
ICh bin selbsständig und bei der Süddeutschen Krankenversicherung privat krankenversichert.
Mit den Leistungen und mit en BEiträgen bin ich zur Zeit mehr als zufrieden.
Da nun zwei Menschen mehr in meinem LEben ebenfalls gut krankenversichert sein wollen habe ich eine Kostenanfrage bei meiner Versicherung gestartet. Die Antwort hat mich doch etwas nachdenklich gestimmt. Soll ich dann fast das Dreifache als bisher zahlen .
Das geht aber überhaupt nicht . Wer kann mir einen Tip geben für eine familienfreundliche Versicherung, wo das Preis Leistungsverhältnis stimmt.

Über viele Antworten würde ich mich sehr freuen
.-.
LG SB

Verfasst: 06.09.2007, 20:31
von Frank
Hallo,

erstmal Glückwunsch zum baldigen Nachwuchs =D>

Familienversicherung bei den privaten Versicherungen gibt es leider nicht. Jeder Person kostet einen eigenen Beitrag und Frauen kosten nun mal Geld.
Ist deine Frau jetzt gesetzlich pflicht- oder als freiwilliges Mitglied versichert?

Verfasst: 06.09.2007, 21:22
von Superbuddha
Meine Frau ist zur Zeit gesetzlich krankenversichert .
Wahrscheinlich komme ich nicht drumherum in die Gesetzliche wieder zu wechseln oder ???

Verfasst: 06.09.2007, 22:29
von Frank
Du kannst dich als freiwilliges Mitglied versichern, wenn du in den letzten 5 Jahren 24 Monate pflichtversichert warst, sonst nur durch die Aufnahme einer pflichtversicherten Beschäftigung.

Gesetzlich: freiwillig oder pflichtig?

Verfasst: 08.09.2007, 00:34
von GS
@Superbuddha:
Auf den Unterschied (Überschrift) kommt es im Falle deiner Frau an. Als Pflichtversicherte ist sie in der Elternzeit in der eigenen Kasse beitragsfrei versichert, als freiwillig gesetzlich Versicherte nicht.

@Frank
Manchmal schläft nicht nur Homer, sondern auch ... ;-)
Sorry, aber bei Superbuddhas Beitrittsrecht zur freiwilligen GKV hast du sicher übersehen, dass er bereits PKV-versichert ist. Freiwillig der GKV beitreten kann er nicht (es sei denn, du hast wieder so eine spezielle Kasse an Land gezogen, für die das kein Problem ist).

Grüße von
Gerhard

Verfasst: 08.09.2007, 11:27
von Frank
Selbständige können von der PKV in die GKV wechseln, wenn sie ihre Selbständigkeit aufgeben oder wenn sie noch keine 3 Jahre selbständig waren.

Verfasst: 08.09.2007, 12:06
von Cassiesmann
Frank hat geschrieben:Selbständige können von der PKV in die GKV wechseln, wenn sie ihre Selbständigkeit aufgeben oder wenn sie noch keine 3 Jahre selbständig waren.


Hast Du da eine Rechtsquelle für? § 9 SGB V sagt da nichts von.

Die Regelung 24 Monat von 60 (5 Jahren) bezieht sich nur auf den Übergang von der Pflichtversicherung zur freiwilligen GKV. Also müsste der Ex-Selbständige für mind. einen Tag Pflichtversichert sein, um in die freiwillige GKV zu kommen.

Verfasst: 08.09.2007, 13:42
von Frank
Dann lies den ersten Satz vom §9 nochmal.

Der Versicherung können beitreten

1.
Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren;

Beispiel:
Arbeitsloser mit Leistungsbezug oder ein ehemaliger Arbeitnehmer mach sicht selbständig und merkt das mit der Selbständigkeit wird nix. Wenn er noch keine 36 Monate ausgeschieden ist und dem Ausscheiden mind. 24 Monate pflichtig war, ist er wieder dabei.

Er kann sich auch bei seiner gesetzl. versicherten Frau mitversichern, wenn er sein Gewerbe aufgibt und keine Einkünfte > 350 EUR hat. Und das solage er noch keine 55 Jahre alt ist.

Verfasst: 08.09.2007, 14:19
von Cassiesmann
Frank hat geschrieben:Dann lies den ersten Satz vom §9 nochmal.

Der Versicherung können beitreten

1.
Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren;



Und da liegt der Knackpunkt, nach dem Ausscheiden aus der Pflicht kam die PKV. Da kein direkter Übergang vorliegt, scheidet Abs. 1 aus! M.E. gilt das nur bei einem direkten Übergang aus der KV Pflicht.

Verfasst: 08.09.2007, 16:08
von Frank
Es gibt einen Schutz für Existenzgründer. Ich habe jetzt beim Recherchieren aber keine vernünftige Quelle gefunden. Reiche ich Montag nach.

Verfasst: 08.09.2007, 16:45
von Cassiesmann
Frank hat geschrieben:Es gibt einen Schutz für Existenzgründer. Ich habe jetzt beim Recherchieren aber keine vernünftige Quelle gefunden. Reiche ich Montag nach.


Montag ist okay, ich dank Dir schon mal.

Um mal wieder ...

Verfasst: 08.09.2007, 18:18
von GS
.. auf die Eingangsfrage zurückzukommen:

Unser Superbuddha wird ja nun nicht seinen Laden schließen wollen oder sonst irgendwie in den Sand setzen, nur weil er Vater wird. Erst mal davon ausgehend, dass er weiter selbständig bleibt und nun noch mehr ackern wird als bisher, heißt das "keine Rückkehr in die GKV".

Abgesehen davon, dass es das auch nicht wert wäre. Wer schüttet schon das Kind mit dem Bade aus?

Außerdem nicht zu vergessen: Viele waren schon froh, zur Geburt ihres Kindes bereits privat versichert zu sein, denn das war dann die einzige Chance, für das Kind eine ordentliche KV zu erhalten. Ihr wisst, was ich meine: Kindernachversicherung bei Geburtsfehler, Missbildung oder Entbindungspanne, um letzteres mal etwas verharmlosend zu formulieren.

An dieser Stelle: Superbuddha, herzlichen Glückwunsch zum Fast-Vater und Daumen-Drück, dass der vorige Absatz für Deine Familie überhaupt keine Rolle spielen wird!

Grüße
Gerhard

Re: WElche Krankenversicherung bei Familiengründung ???

Verfasst: 08.09.2007, 20:55
von fwilke
Superbuddha hat geschrieben:HAllo !!!

ICh stelle wahrscheinlich eine sehr geläufige Frage.
So habe gerade geheiratet und bekomme im März NAchwuchs .

Hallo Siddharta Gautama,

Ihr legt ja ein ziemliches Tempo vor!!!

Meine Frau wird noch bis Dezember arbeiten , dann geht sie in Mutterschaft.

Mutterschaft? Mutterschutz? ;-) Wie genau stellt Ihr das an? Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt, das Kind kommt im März, also dürfte vor Mitte Januar nix gehen - oder Resturlaub? Egal - wie auch immer:
Während der Zeit und der gesamten nachfolgenden Elternzeit wäre sie (wie schon erwähnt) als bisheriges Pflichtmitglied beitragsfrei in der GKV versichert. Als bisheriges freiwilliges Mitglied zahlt Sie etwas weniger als den bisherigen Arbeitnehmerbeitrag weiter!

ICh bin selbsständig und bei der Süddeutschen Krankenversicherung privat krankenversichert. Mit den Leistungen und mit en BEiträgen bin ich zur Zeit mehr als zufrieden.

Prima - das hört man gerne.

Da nun zwei Menschen mehr in meinem LEben ebenfalls gut krankenversichert sein wollen habe ich eine Kostenanfrage bei meiner Versicherung gestartet. Die Antwort hat mich doch etwas nachdenklich gestimmt. Soll ich dann fast das Dreifache als bisher zahlen .
Das geht aber überhaupt nicht . Wer kann mir einen Tip geben für eine familienfreundliche Versicherung, wo das Preis Leistungsverhältnis stimmt.

- Ist Frau Pflichtmitglied GKV? *freu* dann zahlt Ihr hier schonmal keinen Beitrasg.
- Ist Frau freiwilliges Mitglied GKV? Dann zahlt Sie Ihren Beitrag weiter oder wechselt in die PKV ... NACH der Geburt und allen Nachbehandlungen.
- Den Nachwuchs bringt Ihr über den Kontrahierungszwang innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend zum Geburtstermin bei der SdK unter. Bei der nächsten Beitragserhöhung oder regulär zur Jahresmitte 2010 wäre dann ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft möglich, was ich mal pauschal als ÜBerlegung anrege - völlig wertungsfrei.

Munter!
Frank Wilke

Verfasst: 10.09.2007, 11:01
von Frank
@Cassiesmann

Es sind doch 3 Monate. Ich hatte dies noch in der Erinnerung:
"Selbständige können von der PKV in die GKV wechseln, wenn sie ihre Selbständigkeit aufgeben, Arbeitnehmer werden und unter der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze verdienen, oder sogar als Selbständige, wenn sie noch keine 3 Jahre selbständig waren."
http://www.verbraucher-magazin.info/von ... -wechseln/

Ist aber nicht richtig.


:pb: <--Frank

Verfasst: 10.09.2007, 12:56
von Cassiesmann
@ Frank, kein Thema, dass mit den 3 Monaten kannte ich aber auch nicht.
Also haben wir beide was gelernt und eine win-win-Situation! :mrgreen: