Rossi hat geschrieben:Nun ja, welche zusätzliche Altersvorsorge ggf. noch hinzukommen wird, dürfte doch letztendlich egal sein. Je mehr Einkommen, destso besser natürlich.
Wenn es keine betriebliche zusätzliche Altersvorsorge ist, dann ist diese auch nicht in der GKV (bei KVdR) beitragspflichtig.
..und wenn doch? Nimm mal 300 € monatliche Betriebsrente obendrauf, mit 14 % Beitragspflicht in der GKV - ohne Beitrag in der PKV.
Und je mehr alternative Rentenformen hinzu kommen, desto teurer wird ggfls. die GKV, (je nach Status) während PKV unverändert bleibt.
Wir wissen es eben nicht, daher meine Aussage ganz oben: beraten lassen!
Das Thema Zusatz KV (stationär + Zahn?) für gleichen Leistungsumfang ist in dem Alter ebenfalls nicht mehr ganz preiswert..denke, ein Hunderter im Monat wäre realistisch.., der zu den GKV Kosten addiert werden müsste.
Rossi hat geschrieben:Es geht letztendlich darum, dass im Alter in der Regel das Einkommen weniger wird. Und genau in dieser Konstellation geht es um eine günstige Krankenversicherung. Dies ist und bleibt leider die GKV.
Geb ich Dir ja Recht - günstiger ist es (vermutlich) - nur was ist, wenn dem TE statt des möglichst niedrigen Beitrages einfach eine bestmögliche Behandlung im Alter wichtiger ist? Auch das wissen wir nicht...
Rossi hat geschrieben:Wenn wir das Beispiel (siehe oben) nehmen, dann kostet die Krankenversicherung der Rentner 198,00 € monatlich.
Ist der Kunde in der PKV mit einer Prämie von 700,00 €, dann bekommt er natürlich einen Beitragszuschuss in Höhe von 134,40 €, ferner behält man die 198,00 € nicht ein. Letztendlich haben wir in der PKV eine Mehrbelastung von schlappen 367,00 €.
Die sich ggfls. (siehe oben rasch reduzieren, je nach persönlichen Parametern) ein bisserl betriebliche Altersversorgung, eine kleine Solaranlage aufm Dach etc. etc.
Rossi hat geschrieben:Mega Altersrückstellungen werden bei einem Eintrittsalter von 44 auch nicht mehr gebildet. Ferner wirken sich die Altersrückstellungen auch nicht megamäßig beim Eintritt ins Rentenalter aus. Zunächst werden nur Risikozuschläge abgefedert.
Ab dem 80. Lebensjahr wirkt es dann ggf. erst richtig aus, sofern ich richtig informiert bin.
Denke, hier verquirlst Du ein bisserl was miteinander:
- der 44 Jährige, der in PKV eintritt hat mit 70 (Annahme) in etwa die gleiche Alterungsrückstellung in seinem Topf, wie derjenige, der schon mit 20 eingetreten ist,deswegen zahlt er ja ab Eintritt einen deutlich höheren Beitrag, auch in den Folgejahren, auch in der Rentephase
- das mit den 80 Jahren kommt aus einer anderen Ecke:
Ist der gesetzliche Zuschlag von 10% auf ambulante, stationäre und Zahntarife - wurde 2000 eingeführt im Rahmen des GKV Reformgesetzes.
Ist zahlbar bis Endalter 60, wird ab 65 zur Beitragsstabilisierung eingesetzt, wenn mit 80 noch was über ist, wirds zur Reduzierung des Beirages eingesetzt. Hat mit der "normalen" Alterungsrückstellung nichts zu tun.
Rossi hat geschrieben:Es mag sein, dass Du Bestandskunden hast, mit einer Prämie von deutlich unter 600,00 €. Aber wie alt sind diese Kunden denn? Schon über 80? So alt muss man erst einmal werden.
Die 80 spielen dabei keine Rolle - siehe oben - habe tatsächlich Kunden jenseits der 80, aber damals gab es aber diesen 10% Zuschlag noch nicht, daher ist das nicht relevant. Sind einfach vernünftig kalkulierte Tarife.
Klar sollte man sich über ein paar andere Dinge Gedanken machen - die evtl. dramatischer sein können als einige Euro mehr oder weniger:
(Handling, Bürokratie, Versorgungssituation, Anspruch an medizinische Versorgung etc.)