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Jahresarbeitsentgelt - Pensionskasse

Verfasst: 01.05.2018, 15:53
von DnommaH
Hallo Zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich wirklich lange gegoogelt habe und nichts konkretes erfahren habe.

Ich möchte mich evtl. privat Krankenversichern komme aber knapp nicht über die Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Mein Arbeitgeber (Chemie) zahlt mit mir in die Pensionskasse ein.

Es ist so geregelt, dass der Arbeitgeber 500% meines Beitrags in die Pensionskasse einzahlt.

Beispiel:

Ich zahle 80€ mtl. der Arbeitgeber 400€ mtl.

Ergibt im Jahr 5760€

Der Freibetrag beträgt ja 4% von der Beitragsbemessungsgrenze Rente 3120€ jährlich.

Frage:

Darf ich dann die Differenz von 2640€ zu meinem Jahresarbeitsentgelt dazuzählen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Markus

Re: Jahresarbeitsentgelt - Pensionskasse

Verfasst: 02.05.2018, 12:54
von Dipling
Die umgewandelten Entgeltbestandteile bleiben, soweit
sie nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt
gehören
, auch bei der Berechnung des für die Krankenversicherungsfreiheit
maßgebenden regelmäßigen
Jahresarbeitsentgelts außer Betracht.

Und was über 4% der Renten-BBG hinausgeht gehört zum beitragspflichtigen Entgelt.
Siehe unter Punkt 3:
https://www.tk.de/centaurus/servlet/con ... orgung.pdf