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Muss Beitragsrückerstattung bei Versicherungswechsel gezahlt werden?

Verfasst: 09.02.2020, 14:56
von Narkoleptiker
Hallo,
ich habe für 2019 keine Rechnungen bei meiner Versicherung eingereicht und sie schrieben mir, dass mir im Mai 2020 eine Beitragsrückerstattung ausgezahlt wird.

Jetzt überlege ich eine sozialversicherungspflichtige Arbeit anzunehmen, müsste dann aber in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Muss mir die Beitragsrückerstattung dann trotzdem ausgezahlt werden?

MfG

Re: Muss Beitragsrückerstattung bei Versicherungswechsel gezahlt werden?

Verfasst: 11.02.2020, 00:34
von GS
Hallo Narkoleptiker,
wie auch immer. Die Annahme dieser sv-pflichtigen Beschäftigung machst du doch hoffentlich nicht von der jeweils zutreffenden Antwort auf deine Frage abhängig?
Wenn nein, kann ich dich beruhigen.

Gruß
von GS.

Re: Muss Beitragsrückerstattung bei Versicherungswechsel gezahlt werden?

Verfasst: 19.02.2020, 21:43
von Narkoleptiker
"Wie auch immer" ist ja wohl keine Antwort auf meine Frage...

Re: Muss Beitragsrückerstattung bei Versicherungswechsel gezahlt werden?

Verfasst: 19.02.2020, 23:26
von Czauderna
Hallo,
aber der Rest schon - ich zitiere - "Wenn nein, kann ich dich beruhigen".
Gruss
Czauderna

Re: Muss Beitragsrückerstattung bei Versicherungswechsel gezahlt werden?

Verfasst: 20.02.2020, 00:02
von Merger
entscheidend ist, was in deinen Versicherungsbedingungen steht.

Du kannst aber auch mal deinen Versicherungsvermittler anrufen und ihn fragen.

Re: Muss Beitragsrückerstattung bei Versicherungswechsel gezahlt werden?

Verfasst: 20.02.2020, 12:56
von GS
"Wie auch immer" ist ja wohl keine Antwort auf meine Frage...


Hallo Narkoleptiker,

wie dankenswerterweise von Czauderna empfohlen: Bis ans Ende lesen, hätte nicht geschadet, zumal der Text eher kurz war.
Aber ich glaube zu verstehen. Kein Wegfall des BRE-Anspruchs = kein weiterer Vorwand gegen die Job-Aufnahme. Insoweit also doch keine Beruhigung ... sorry.

@Merger:Zu dem Pech, das Narkoleptiker hier im Forum vor sich herschiebt, würde es passen. bei dem einzigen Versicherer gelandet zu sein, der die BRE definitiv auch bei Vertragskündigung wg. Versicherungspflicht oder Tod der VP im 1. Halbjahr nach dem leistungsfreien Vers.-Jahr gnadenlos zusammenstreicht. :mrgreen:

Gruß
von GS

Re: Muss Beitragsrückerstattung bei Versicherungswechsel gezahlt werden?

Verfasst: 20.02.2020, 14:29
von Merger
GS hat geschrieben:
@Merger:Zu dem Pech, das Narkoleptiker hier im Forum vor sich herschiebt, würde es passen. bei dem einzigen Versicherer gelandet zu sein, der die BRE definitiv auch bei Vertragskündigung wg. Versicherungspflicht oder Tod der VP im 1. Halbjahr nach dem leistungsfreien Vers.-Jahr gnadenlos zusammenstreicht. :mrgreen:
Gruß
von GS


Hallo GS,
Solange Narkoleptiker die Begriffe Jobcenter und Sozialamt verwechselt, außerdem von einer Voll-PKV und einer zusätzlich PKV-Zusatzversicherung schreibt bekommt er von mir erst wieder eine Antwort, wenn er mir mitteilt, bei welcher PKV er welche Tarife hat.
Möglicherweise träumt er ja nur privat krankenversichert zu sein.

Gruß Merger

Re: Muss Beitragsrückerstattung bei Versicherungswechsel gezahlt werden?

Verfasst: 20.02.2020, 20:39
von GS
"Solange ..."
und
"...außerdem ..."
Merger, passt alles, was du dazu schreibst. Aber auf eine konkrete Frage lässt sich ja gezielt antworten - oder bei Bedarf gezielt gegenfragen. Muss ja kein Roman daraus werden.

Gruß
von GS

Re: Muss Beitragsrückerstattung bei Versicherungswechsel gezahlt werden?

Verfasst: 21.02.2020, 09:59
von Narkoleptiker
Auch der Rest nicht.

Re: Muss Beitragsrückerstattung bei Versicherungswechsel gezahlt werden?

Verfasst: 22.02.2020, 00:30
von GS
Hallo Narkoleptiker,
um aufs Thema zurückzukommen: Im anderen Strang hat Czauderna dir aufgezeigt, dass die Jobaufnahme ab 1.3. in krankenversicherungsrechtlicher Hinsicht risikofrei für dich wäre - passt alles wie geschrieben. Auch wenn du kurz nach Arbeitsaufnahme krank werden solltest, ändert das nichts am Bestand deiner Neumitgliedschaft in der gerade gewählten Kasse.

Und wie auch immer es dann weiter geht mit dem Job und mit der GKV-Mitgliedschaft, bleibt - und hier schließt sich der Kreis zu deiner Eingangsfrage - dein Anspruch auf Beitragsrückerstattung aus dem leistungsfreien Vorjahr in der PKV bestehen.

Gruß
von GS

Re: Muss Beitragsrückerstattung bei Versicherungswechsel gezahlt werden?

Verfasst: 23.02.2020, 00:07
von Merger
@ GS,

Oder man verweist den Fragesteller an seinen Versicherungsvermittler, wie ich es tat.
Hast du wohl überlesen!

Re: Muss Beitragsrückerstattung bei Versicherungswechsel gezahlt werden?

Verfasst: 23.02.2020, 14:06
von GS
@Merger,
Oder man verweist den Fragesteller an seinen Versicherungsvermittler, wie ich es tat.
Hast du wohl überlesen!
Nein, habe ich nicht. Schätze mal, der Verweis ist (nicht nur) in diesem Fall überflüssig, genauso wie übrigens dein letztes "!". Der Kontakt dürfte beiderseits abgebrochen sein, wozu sonst die allfällige Inanspruchnahme u. a. dieses Forums?

Ok, manche wollen sich vor dem durchaus noch geplanten Kontakt mit ihrem VM erst mal zweite oder dritte Meinungen einholen, warum auch immer. Aber auch in diesem Fall bringt der Verweis nicht viel, da sie es ohnehin vorhaben.

Re: Muss Beitragsrückerstattung bei Versicherungswechsel gezahlt werden?

Verfasst: 24.02.2020, 00:29
von Merger
@GS,

Du scheinst es nicht zu begreifen.
Wenn man Fragen stellt, sollte man auch alles offen legen. z.B. auch den Versicherer und den Tarif.
Und wenn man dazu nicht bereit ist, dann bleibt nur eins bei seiner Versicherung oder dem zuständigen Vermittler nachzufragen, denn dieser wird für die Betreuung bezahlt.
Und nun werde ich zuerst mal eine Woche Urlaub machen.
Tschüss

Re: Muss Beitragsrückerstattung bei Versicherungswechsel gezahlt werden?

Verfasst: 25.02.2020, 11:23
von GS
@Merger,
wer von uns beiden der begriffsstutzigere ist, will ich mal so beantworten: Du vielleicht, aber ich nicht :mrgreen: *

Und bevor wir uns in dieses Thema verrennen: Schöne Urlaubswoche wünsche ich.

Gruß
von GS


* Der Sohn kommt aus der Schule nach Hause und hält seinen Vater vom eifrigen Studium der 4-Buchstaben-Zeitung ab. "Du, Papi, stell dir mal vor, was wir heut in der Schule gelernt haben: "Der Mensch stammt vom Affen ab!"
Ohne sich ablenken zu lassen, knurrt der Alte hinter seiner Zeitung: "Du vielleicht, aber ich nicht!"

Re: Muss Beitragsrückerstattung bei Versicherungswechsel gezahlt werden?

Verfasst: 01.03.2020, 12:25
von Merger
GS hat geschrieben:wer von uns beiden der begriffsstutzigere ist, will ich mal so beantworten: [/size]


Du gehörst zu den Menschen die immer recht haben!

Auch dann wenn du den größten Unsinn schreibst!