Sonderöffnungsaktion - Risikozuschlag max 30% - wovon?
Verfasst: 29.10.2020, 15:25
Liebes Forum,
ich habe eine Frage:
Es gibt eine Sonderöffnungsaktion der PKV, bei der u.a. neu Verbeamtete aufgrund von Vorerkrankungen nicht mehr abgelehnt werden dürfen und ein Risikozuschlag von max. 30% des tariflichen Beitrags erhoben wird.
Meine Frage ist nun - 30% wovon? Von dem Gesamtbeitrag, oder von dem jeweiligen tariflichen Bestandteil?
Um mal ein Beispiel zu machen: Jemand ist grundsätzlich gesund, hat aber keine guten Zähne. Derjenige würde regulär 50€ monatlich für den Zahntarif und 300€ monatlich insgesamt zahlen.
Die PKV könnte nun für die schlechten Zähne und die damit verbundenen prognostizierten Kosten einen Aufschlag von max. 30% verlangen. Gilt das für den Gesamttarif, also max. 90€ (30% von 300€)? Oder gilt das - weil es um einen zahnspezifischen Risikozuschlag geht - lediglich für den Zahntarif, könnte der Zuschlag also bei max. 15€ liegen (30% von 50€)?
Vielleicht weiß hierzu ja jemand etwas und kann mir weiterhelfen! Vielen Dank schon jetzt!
ich habe eine Frage:
Es gibt eine Sonderöffnungsaktion der PKV, bei der u.a. neu Verbeamtete aufgrund von Vorerkrankungen nicht mehr abgelehnt werden dürfen und ein Risikozuschlag von max. 30% des tariflichen Beitrags erhoben wird.
Meine Frage ist nun - 30% wovon? Von dem Gesamtbeitrag, oder von dem jeweiligen tariflichen Bestandteil?
Um mal ein Beispiel zu machen: Jemand ist grundsätzlich gesund, hat aber keine guten Zähne. Derjenige würde regulär 50€ monatlich für den Zahntarif und 300€ monatlich insgesamt zahlen.
Die PKV könnte nun für die schlechten Zähne und die damit verbundenen prognostizierten Kosten einen Aufschlag von max. 30% verlangen. Gilt das für den Gesamttarif, also max. 90€ (30% von 300€)? Oder gilt das - weil es um einen zahnspezifischen Risikozuschlag geht - lediglich für den Zahntarif, könnte der Zuschlag also bei max. 15€ liegen (30% von 50€)?
Vielleicht weiß hierzu ja jemand etwas und kann mir weiterhelfen! Vielen Dank schon jetzt!