Gesundheitsfragen, vorvertragliche Anzeigepflicht
Verfasst: 03.11.2020, 19:44
Hallo Forum,
ich hoffe, ihr habt einen Rat. Ich bin seit Oktober Beamter und möchte eine PKV abschließen. Da ich wahnsinnige Angst habe, in dem Gesundheitsbogen unwissentlich (!) falsche Angaben zu machen, habe ich mir Kopien meiner Patientenakten von allen Ärzten besorgt, bei denen ich in den letzten 3-5 Jahren war. Ist es darüber hinaus auch erforderlich oder empfehlenswert, dass ich bei allen anderen Ärzten Einsicht verlange, an die ich mich erinnern kann? Ich weiß, die meisten PKVen fragen nur einen Zeitraum von 3 Jahren ab. Trotzdem muss man chronische Krankheiten, Anmoalien, Missbildungen o.ä. ohne zeitliche Beschränkung angeben. Die Frage ist, verletze ich meine vorvertragliche Anzeigepflicht, wenn ich es bei den Ärzten der letzten 3-5 Jahren belasse? Bspw. war ich vor 8 Jahren bei einem Arzt, wegen einer ganz harmlosen Sache. Bei diesem Arzt war ich aber auch einige Male als Jugendlicher/Kind. Was mir/meinen Eltern damals mitgetielt worden ist, weiß ich nicht mehr. Und die Gefahr besteht, dass Ärzte eine DIagnose notieren, die so nie besteht oder bestand. Ich mache mir wirklich große Sorgen deshalb. Vielleicht hat jemand einen Rat an mich. Ich war früher bereits privat versichert, aktuell aber gesetzlich. Von meiner alten PKV habe ich eine Übersicht der Ärzte der letzten 10 Jahre, bei denen ich eine Rechnung eingereicht habe.
Viele Grüße
Massimo
ich hoffe, ihr habt einen Rat. Ich bin seit Oktober Beamter und möchte eine PKV abschließen. Da ich wahnsinnige Angst habe, in dem Gesundheitsbogen unwissentlich (!) falsche Angaben zu machen, habe ich mir Kopien meiner Patientenakten von allen Ärzten besorgt, bei denen ich in den letzten 3-5 Jahren war. Ist es darüber hinaus auch erforderlich oder empfehlenswert, dass ich bei allen anderen Ärzten Einsicht verlange, an die ich mich erinnern kann? Ich weiß, die meisten PKVen fragen nur einen Zeitraum von 3 Jahren ab. Trotzdem muss man chronische Krankheiten, Anmoalien, Missbildungen o.ä. ohne zeitliche Beschränkung angeben. Die Frage ist, verletze ich meine vorvertragliche Anzeigepflicht, wenn ich es bei den Ärzten der letzten 3-5 Jahren belasse? Bspw. war ich vor 8 Jahren bei einem Arzt, wegen einer ganz harmlosen Sache. Bei diesem Arzt war ich aber auch einige Male als Jugendlicher/Kind. Was mir/meinen Eltern damals mitgetielt worden ist, weiß ich nicht mehr. Und die Gefahr besteht, dass Ärzte eine DIagnose notieren, die so nie besteht oder bestand. Ich mache mir wirklich große Sorgen deshalb. Vielleicht hat jemand einen Rat an mich. Ich war früher bereits privat versichert, aktuell aber gesetzlich. Von meiner alten PKV habe ich eine Übersicht der Ärzte der letzten 10 Jahre, bei denen ich eine Rechnung eingereicht habe.
Viele Grüße
Massimo