Diese Frage geht speziell an Frank als Moderator?
Wenn jemand bis 1998 privat versichert gewesen ist (PKV endete aufgrund von Beitragsrückständen), kann man das in der Regel heute noch feststellen?
D.h., ist dies heute noch aktenkundig bei der PKV?!
Aufbewahrungsfristen PKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 212
- Registriert: 23.08.2007, 12:25
- Wohnort: Der Südzipfel (Brandenburgs!)
- Kontaktdaten:
Re: Aufbewahrungsfristen PKV
Guten Morgen, ich bin nicht speziell der Frank, aber der Meinung, dass die 10jährige Aufbewahrungsfrist für Selbständige auch nicht für Versicherer ausgeweitet ist. Kann ich mich auch noch sehr gut an die Verkürzung des Haftungszeitraumes für Falschberatung von ursprünglich 30 Jahren erinnern.
Mit Kenntnis der Versicherungsnummer könnte unter Umständen wegen des Rückstandes eine titulierte Forderung entstanden sein....und die wäre noch (irgendwo, nachvollziehbar) vorhanden.
Mit Kenntnis der Versicherungsnummer könnte unter Umständen wegen des Rückstandes eine titulierte Forderung entstanden sein....und die wäre noch (irgendwo, nachvollziehbar) vorhanden.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste