Ich kanns nicht bewerten, aber im Unisex Tarif B (01.10.2022) heißt es:
H. Ambulante und stationäre Entwöhnungs- beziehungsweise Entzugsbehandlung bei Suchterkrankungen
Der Versicherer erbringt tarifliche Leistungen nach den Nummern 1 und 2 für bis zu drei Entwöhnungs- beziehungsweise Entzugsbehandulungen. Darüber hinaus werden nur dann Leistungen erbracht, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Maßnahme schriftlich zugesagt hat. Die Zusage kann von einer Begutachtung über die Erfolgsaussichten durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt abhängig gemacht werden.
1. Der Versicherer erstattet Aufwendungen für ambulante Entwöhnungs- beziehungsweise Entzugsbehandlungen bei Suchterkrankungen in dafür geeigneten Einrichtungen, die über eine Rehabilitationskonzeption verfügen, die wissenschaftlich begründet ist und unter anderem Aussagen zum diagnostischen Vorgehen, zu den Leistungen und den therapeutischen Zielen einschließlich der Leistungsdauer enthält.
2. Der Versicherer erstattet für stationäre Entwöhnungs- beziehungsweise Entzugsbehandlungen bei Suchterkrankungen die Aufwendungen für Allgemeine Krankenhausleistungen nach Buchstabe B Nr. 1.
Im (alten) BiSex Tarif finde ich spontan nichts zu den Schlagworten "Sucht" oder "Entzug". Daher klingt eastmans vorschlag, jetzt mal auf die Entzug/Suchtbehandlung bezogen für mich als Laie echt nach einem soliden "Plan B". Der Tarifwechsel ist ja gesetzlich vorgeschrieben, es könnte aber meinem Gefühl nach (da die Debeka ja um die gewünschte Suchtbehandlung weiß), dann ein "Mehrzuschlag" anfallen für die "Mehrleistungen" im vergleich zum bisherigen Tarif.
Ich würde aber, um sicher zu gehen, die Leistungen zwischen BiSex und Unisex trotzdem sicherheitshalber vergleichen (lassen), um das so für einen passt.