Verliert man die Beitragsrückerstattung?
Verfasst: 15.12.2023, 13:55
Hallo,
ich habe in diesem Jahr (2023) höhere Arztrechnungen (insgesamt um die 2.200 €) erhalten als sonst üblich und für mich würde es sich lohnen die Rechnungen bei meiner PKV (DeBeKa) einzureichen. Nun habe ich erfahren, dass man gem. § 195 BGB dazu bis zu drei Jahre, also bis zum 31.12.2026 Zeit hat.
Wenn ich alle Rechnungen, die ich bis dahin dann erhalten habe z.B. im Oktober 26 einreiche, verliere ich dann dadurch die Beitragsrückerstattungen der Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026 (rückwirkend, z.B. durch Verrechnung)? Die BREs werden üblicherweise immer Anfang September des jeweiligen Jahres überwiesen.
Oder wird die Erstattung der PKV dann nur mit der BRE von 2026 verrechnet?
Hat das Einreichen von Rechnungen eigentlich Auswirkungen auf die Höhe meiner monatlichen Raten an die PKV, ähnlich wie eine Schadensmeldung bei der KFZ-Versicherung?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Ein Unwissender
ich habe in diesem Jahr (2023) höhere Arztrechnungen (insgesamt um die 2.200 €) erhalten als sonst üblich und für mich würde es sich lohnen die Rechnungen bei meiner PKV (DeBeKa) einzureichen. Nun habe ich erfahren, dass man gem. § 195 BGB dazu bis zu drei Jahre, also bis zum 31.12.2026 Zeit hat.
Wenn ich alle Rechnungen, die ich bis dahin dann erhalten habe z.B. im Oktober 26 einreiche, verliere ich dann dadurch die Beitragsrückerstattungen der Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026 (rückwirkend, z.B. durch Verrechnung)? Die BREs werden üblicherweise immer Anfang September des jeweiligen Jahres überwiesen.
Oder wird die Erstattung der PKV dann nur mit der BRE von 2026 verrechnet?
Hat das Einreichen von Rechnungen eigentlich Auswirkungen auf die Höhe meiner monatlichen Raten an die PKV, ähnlich wie eine Schadensmeldung bei der KFZ-Versicherung?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Ein Unwissender