Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben
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Re: Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben
@GS Danke für die Richtigstellung, ich hatte den Kenntnisstand, dass man sich - einmal in der PKV - i.d.R. bei Eintritt der Versicherungspflicht faktisch immer davon befreien lassen kann. Wieder etwas dazugelernt.
Re: Trotz Teilzeitgehalt < JAEG in PKV verbleiben
Hallo @racer76, das ist ja auch nicht nachzuvollziehen:
Der erste, der sich durch den Wechsel des AG noch um leichte 1.200 € nach oben verändert, dem bricht dieser AG-Wechsel das Genick, also rein befreiungstechnisch gesehen.
Der andere, der bei bzw wegen Nichtwechsel des AG auf seinen 68 T€ sitzen bleibt, hat wegen "wegen" ein Befreiungsrecht. Verstehe, wer will, aber das ist die Rechtslage.
Gruß
von GS
Der erste, der sich durch den Wechsel des AG noch um leichte 1.200 € nach oben verändert, dem bricht dieser AG-Wechsel das Genick, also rein befreiungstechnisch gesehen.
Der andere, der bei bzw wegen Nichtwechsel des AG auf seinen 68 T€ sitzen bleibt, hat wegen "wegen" ein Befreiungsrecht. Verstehe, wer will, aber das ist die Rechtslage.
Gruß
von GS
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