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Arbeitlos und PKV

Verfasst: 02.09.2024, 21:31
von frankynight
Hallo in die Runde, wer kennt die Antwort.
Wie wird der maximale Zuschuß zur PKV wärende der Arbeitlosigkeit gerechnet?
Alter 57 Jahre, PKV seit 22 Jahren, mitversichertes Kind. Aktueller Beitrag 1100€.
Gruß Frank

Re: Arbeitlos und PKV

Verfasst: 02.09.2024, 22:08
von GS
Hallo frankynight,

der maximale Zuschuss der BA hängt m. M. von der Höhe Deines Zahlbetrags an ALG I ab.
Mal angenommen, der Zahlbetrag wäre einfach umzurechnende 1.000 € - bei Dir sind es sicher um einiges mehr - dann zahlt die BA einen Zuschuss von maximal 163 € für die Krankenversicherung und 34 € für die Pflegeversicherung, insgesamt also bis zu 197 €.
Woher diese Beträge:
163 € entsprechen dem 2024er Durchschnitts-Beitragsprozentsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (16,3%)
34 € dito zum Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung mi 1 Kind (3,4%)
Berechnungsgrundlage wäre der § 174 Sozialgesetzbuch Nr. 3.

Warum bezahlst Du 1.100 € monatlich? Nicht ausgeschlossen, dass Dein Versicherer - welcher ist es denn? - Dir im Wege des Tarifwechsels eine vertretbare beitragsgünstigere Alternative für Dein Kind und/oder Dich anbieten könnte.

Gruß
von GS

Re: Arbeitlos und PKV

Verfasst: 02.09.2024, 22:42
von frankynight
Danke für die Antwort. 1.100€, meine Tochter ist 16 geworden , da gibts einen Aufschlag von 30% bei der HUK. Klar gibt es ein Spartarif, aber wenn der Comfort Tarif bis 840€ übernommen wird.... Gibt es von deinen Berechnungen eine Seite wo das alles nachzulesen ist? Ich habe da einiges gefunden, geht von 412€ bis zu 840€. Hab ja noch Zeit, bis mein "Sabbatical Jahr" anfängt.

Re: Arbeitlos und PKV

Verfasst: 02.09.2024, 22:53
von GS
Eine solche Seite mag es schon geben, aber hast du die nötig?
Die beiden §§ im SGB III bzw. im SGB XI habe ich dir genannt und die dort nicht abgedruckten %-Sätze frei Haus geliefert.

Aber bitte nicht an diese %-Sätze gewöhnen. Ab Januar 2025 gelten neue. Im Falle der Zuschussneuberechnung wäre das ja eher eine gute Nachricht. :wink:

Re: Arbeitlos und PKV

Verfasst: 02.09.2024, 23:02
von frankynight
glaube da kommt was nicht hin, die Beitragsbemessungsgrenze ist 7550€ das wären bei 16,3% 1223€ Zuschuß, dass zahlen die nie im Leben plus Pflegeversicherung. bei einer momentan maximal möglichen ALG1 von 3263€. Das wären ja dann fast so viel wie ein "Gast" mit 5 Kindern Bürgergeld bekommt. =D>

Re: Arbeitlos und PKV

Verfasst: 02.09.2024, 23:28
von GS
Die hier maßgebliche, auf den Monat umgerechnete Beitragsbemessungsgrenze "KV/PV" liegt 2024 bei 5.175 €.
Damit kommst du der Sache schon näher.

Bei 3.238 € sind es demnach maximal 638 €, eher weniger, denn dein PVN-Beitrag liegt doch sicher unter 110 € (3,4% von 3.238)?

Re: Arbeitlos und PKV

Verfasst: 02.09.2024, 23:36
von frankynight
das ist aber der max. für die KV, du hast doch oben geschrieben: "der maximale Zuschuss der BA hängt m. M. von der Höhe Deines Zahlbetrags an ALG I ab". Aber ok, einfach gesagt: max. doppelter Arbeitgeberanteil für die PKV = 844€.
Würde sich decken mit dem Allianz Bericht. 843€
https://www.allianz.de/gesundheit/priva ... losigkeit/