Arbeitslos mit der PKV
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Arbeitslos mit der PKV
Hallo in die Runde, wer kennt die Antwort.
Ich bin 57Jahre und seit 25 Jahren in der PKV.
Wer zahlt, wenn ich zb. ab den 24.12 über mehere Wochen Krank werde und dann ab 1.1.25 Arbeitslos werde, durch eine Betriebsschließung.
Bei GKV übernimnt die Kosten dann das Arbeitsamt, wie sieht das bei den PKV Versicherten aus?
Klar ist ab der 6Woche würde die Krankentagegeld Versicherung der PKV zahlen, aber wie sieht es bis zur 6 Woche aus.
Danke
Gruß Frank
Ich bin 57Jahre und seit 25 Jahren in der PKV.
Wer zahlt, wenn ich zb. ab den 24.12 über mehere Wochen Krank werde und dann ab 1.1.25 Arbeitslos werde, durch eine Betriebsschließung.
Bei GKV übernimnt die Kosten dann das Arbeitsamt, wie sieht das bei den PKV Versicherten aus?
Klar ist ab der 6Woche würde die Krankentagegeld Versicherung der PKV zahlen, aber wie sieht es bis zur 6 Woche aus.
Danke
Gruß Frank
Re: Arbeitslos mit der PKV
Du meinst deine PKV-Beiträge?
Dazu habe ich folgenden Link gefunden: https://www.allianz.de/gesundheit/private-krankenversicherung/arbeitslosigkeit/#:~:text=In%20welcher%20H%C3%B6he%20werden%20bei,Euro%20monatlich%20(Stand%202024).
Das Krankentagegeld vom 24.12.-01.01. würde denke ich die PKV bezahlen, wenn es tatsächlich zu einer Arbeitsunfähigkeit kommt.
Dazu habe ich folgenden Link gefunden: https://www.allianz.de/gesundheit/private-krankenversicherung/arbeitslosigkeit/#:~:text=In%20welcher%20H%C3%B6he%20werden%20bei,Euro%20monatlich%20(Stand%202024).
Das Krankentagegeld vom 24.12.-01.01. würde denke ich die PKV bezahlen, wenn es tatsächlich zu einer Arbeitsunfähigkeit kommt.
Re: Arbeitslos mit der PKV
Ich verweise bei ALG I hierzu auf das Merkblatt: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015906.pdf
Die Beiträge der PKV Versicherten übernimmt bei Arbeitslosigkeit ebenfalls in der Regel die Arbeitsagentur bis zur Höhe des hälftigen Basistarifs/Höchstsatzes der GKV (siehe Punkt 2.4), bei einem Alter von >55 Jahren greift ohnehin die Möglichkeit der gesetzlichen Versicherung nicht mehr (siehe Punkt 2.2).
Nach Ablauf des ALG I bzw. Eintritt in den ALG II ist dann ein anderes Merkblatt:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/Mer ... 015400.pdf
Zum Renteneintritt dann dieses Merkblatt, sofern man in der DRV versichert ist:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... erung.html
Die Beiträge der PKV Versicherten übernimmt bei Arbeitslosigkeit ebenfalls in der Regel die Arbeitsagentur bis zur Höhe des hälftigen Basistarifs/Höchstsatzes der GKV (siehe Punkt 2.4), bei einem Alter von >55 Jahren greift ohnehin die Möglichkeit der gesetzlichen Versicherung nicht mehr (siehe Punkt 2.2).
Nach Ablauf des ALG I bzw. Eintritt in den ALG II ist dann ein anderes Merkblatt:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/Mer ... 015400.pdf
Zum Renteneintritt dann dieses Merkblatt, sofern man in der DRV versichert ist:
https://www.deutsche-rentenversicherung ... erung.html
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Re: Arbeitslos mit der PKV
Danke für die Antworten. Jedoch ist die Frage nicht beantwortet wer bei dem Übergang in die Alg1 bei Krankheit die Kosten übernimmt? Pkv übernimmt erst nach 6Wochen. Arbeitsamt erst nach "Gesundung". Ab55Jahren.
"Krankenversicherung und Arbeitsamt: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt Beiträge in Höhe von maximal 843,52 Euro monatlich (Stand 2024)"
Das Merkblatt bezieht sich ja erst ab Bürgergeld (Alg2), also nach 18-24Monaten
"Krankenversicherung und Arbeitsamt: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt Beiträge in Höhe von maximal 843,52 Euro monatlich (Stand 2024)"
Das Merkblatt bezieht sich ja erst ab Bürgergeld (Alg2), also nach 18-24Monaten
Re: Arbeitslos mit der PKV
Bei einer Betriebsschließung würde ich vermuten dass keine Sperrfrist gibt, gegebenenfalls erhält man ja ggf. eine Abfindung, diese wäre dann genau dafür gedacht, ansonsten würde ich in dem Fall eben rechtzeitig jetzt bereits Erwerbslos suchen, damit bestenfalls zum Ende der Beschäftigung der Schutz der Arbeitsagentur greift.
Re: Arbeitslos mit der PKV
Ich würde mich gerne hier m einklinken denn mir blüht auch eine Betriebsschliessung als PKV Versicherter in ein paar Monaten wenn ich bis dahin keinen neuen Job gefunden habe. Ich habe mir das oben verlinkte Merkblatt durchgelesen und verstehe aber nicht den Absatz zur Höhe des Zuschusses. Dort steht:
Was bedeutet "bis zu der Höhe, zu der ansonsten Pflichtbeiträge zu zahlen wären"? Ich zahle 922Eur PKV Beitrag und ich würde etwa 2200Eur ALG1 pro Monat bekommen. Wie hoch wäre in etwa der PKV-Zuschuss Vom Arbeitsamt?
Dankesehr
sct
2.4 Höhe der Beiträge
Die Arbeitsagentur übernimmt – zusätzlich zum Arbeitslosengeld – die Beiträge
:
bis zu der Höhe, zu der ansonsten Pflichtbeiträge zu zahlen wären. Im Jahr 2025 liegen die
Höchstbeiträge bei 25,14 Euro täglich für die Krankenversicherung und bei 5,29 Euro für die
Pflegeversicherung.
Was bedeutet "bis zu der Höhe, zu der ansonsten Pflichtbeiträge zu zahlen wären"? Ich zahle 922Eur PKV Beitrag und ich würde etwa 2200Eur ALG1 pro Monat bekommen. Wie hoch wäre in etwa der PKV-Zuschuss Vom Arbeitsamt?
Dankesehr
sct
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Re: Arbeitslos mit der PKV
Grüsse Dich.
Du musst zuerst das Formular:
"Bescheinigung
zur Übernahme von Beiträgen nach § 174 SGB III - Kranken-/Pflegeversicherung "
An deine PKV senden, es wird dann der Basis Tarif eingetragen plus Pflegeversicherung.
Denke mal du kannst zwischen 500€ und 600€ inklusive Pflegeversicherung rechnen, die du dann on top auf dein Alg1 bekommst.
Gruß Frank
Du musst zuerst das Formular:
"Bescheinigung
zur Übernahme von Beiträgen nach § 174 SGB III - Kranken-/Pflegeversicherung "
An deine PKV senden, es wird dann der Basis Tarif eingetragen plus Pflegeversicherung.
Denke mal du kannst zwischen 500€ und 600€ inklusive Pflegeversicherung rechnen, die du dann on top auf dein Alg1 bekommst.
Gruß Frank
Re: Arbeitslos mit der PKV
frankynight hat geschrieben:Grüsse Dich.
Du musst zuerst das Formular:
"Bescheinigung
zur Übernahme von Beiträgen nach § 174 SGB III - Kranken-/Pflegeversicherung "
An deine PKV senden, es wird dann der Basis Tarif eingetragen plus Pflegeversicherung.
Denke mal du kannst zwischen 500€ und 600€ inklusive Pflegeversicherung rechnen, die du dann on top auf dein Alg1 bekommst.
Gruß Frank
Ich habe mir das Formular kurz angesehen, da wird nach dem Beitrag gefragt den man zahlen muss. Nicht nach einem den man im Basistarif zahlen müsste.
Was ist denn wenn man nicht in den Basistarif wechseln will?
Re: Arbeitslos mit der PKV
Ja Danke für die Antworten. Ich möchte natürlich nicht in den Basistarif wechseln. Wäre ich, als ALG1 Empfänger etwa dazu gezwungen?
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Re: Arbeitslos mit der PKV
Nein, du musst nicht wechseln, du musst auch nichts ausfüllen. Das macht deine Versicherung, die trägt dann den vergleichbaren Basis Tarif ein. Das Formular bekommst du dann ausgefüllt von deiner Pkv zurück und du sendest das Formular dann weiter an dein Amt.
Maximaler Zuschuss PkV 754€ + Pflege 159€ = 912€
Bei maximal ALG1 von 3.425€ und 912€ wären das 4.337€
Formular Bezeichnung:
BA II SV 16 – 04.2012
https://www.arbeitsagentur.de/datei/sv26_ba025360.pdf
https://www.pub.arbeitsagentur.de/start.html
Maximaler Zuschuss PkV 754€ + Pflege 159€ = 912€
Bei maximal ALG1 von 3.425€ und 912€ wären das 4.337€
Formular Bezeichnung:
BA II SV 16 – 04.2012
https://www.arbeitsagentur.de/datei/sv26_ba025360.pdf
https://www.pub.arbeitsagentur.de/start.html
Zuletzt geändert von frankynight am 12.02.2025, 22:07, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Arbeitslos mit der PKV
Super. Dankesehr.
Re: Arbeitslos mit der PKV
Hallo Leute,
ich muß jetzt mal nochmal hier nachhaken: Seid ihr Euch da wirklich sicher mit der Aussage?
Ich würde, wäre ich GKV versichert, 1878,30€ Arbeitslosengeld bekommen. Grundlage ist mein vorheriges Arbeitseinkommen von 60.000€ pro Jahr oder 5000€ pro Monat. Ich bezahle 920€ PKV Beitrag. Wie hoch ist jetzt mein Arbeitslosengeld als PKV Versicherter? Wie hoch ist mein Eigenanteil als PKV Versicherter gegenüber als wenn ich GKV versichert wäre? Oder anders, wieviel muß ich draufzahlen?
ich muß jetzt mal nochmal hier nachhaken: Seid ihr Euch da wirklich sicher mit der Aussage?
frankynight hat geschrieben:Nein, du musst nicht wechseln, du musst auch nichts ausfüllen. Das macht deine Versicherung, die trägt dann den vergleichbaren Basis Tarif ein. Das Formular bekommst du dann ausgefüllt von deiner Pkv zurück und du sendest das Formular dann weiter an dein Amt.
Maximaler Zuschuss PkV 754€ + Pflege 159€ = 912€
Bei maximal ALG1 von 3.425€ und 912€ wären das 4.337€
Formular Bezeichnung:
BA II SV 16 – 04.2012
https://www.arbeitsagentur.de/datei/sv26_ba025360.pdf
https://www.pub.arbeitsagentur.de/start.html
Ich würde, wäre ich GKV versichert, 1878,30€ Arbeitslosengeld bekommen. Grundlage ist mein vorheriges Arbeitseinkommen von 60.000€ pro Jahr oder 5000€ pro Monat. Ich bezahle 920€ PKV Beitrag. Wie hoch ist jetzt mein Arbeitslosengeld als PKV Versicherter? Wie hoch ist mein Eigenanteil als PKV Versicherter gegenüber als wenn ich GKV versichert wäre? Oder anders, wieviel muß ich draufzahlen?
Re: Arbeitslos mit der PKV
Hallo,
leider kann ich dir deine konkrete Frage nicht beantworten aber es ist schon sicher, dass du mit Beginn des Arbeitslosengeldbezugs nicht in die GKV wechseln kannst oder auch willst?
Der Threadersteller war über 55 Jahre.
Gruss
Czauderna
leider kann ich dir deine konkrete Frage nicht beantworten aber es ist schon sicher, dass du mit Beginn des Arbeitslosengeldbezugs nicht in die GKV wechseln kannst oder auch willst?
Der Threadersteller war über 55 Jahre.
Gruss
Czauderna
Re: Arbeitslos mit der PKV
Ich bin mit 56 Jahren auch schon über 55 und habe demzufolge keine Wahl. Die Frage ist wie hoch mein Eigenanteil gegenüber einem GKV Versicherten ist, da der GKV Beitrag ja geringer ist und ich von der Bundesagentur für Arbeit nur Krankenversicherungsbeiträge in Höhe eines GKV-Beitrages bekomme. Wie hoch ist die Differenz, die ich von meinem Arbeitslosengeld von etwa knapp 1900 Euro selber bezahlen muß?
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Re: Arbeitslos mit der PKV
Schau mal den Post vom 12.02.2025, 03:06 an.
Du musst schauen was deine Pkv einträgt. Sollten 500-600€ sein. Vielleicht kannst du ja noch deine SB etwas erhöhen. Damit reduzierst du deinen Eigenanteil noch etwas.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/sv26_ba025360.pdf
Du musst schauen was deine Pkv einträgt. Sollten 500-600€ sein. Vielleicht kannst du ja noch deine SB etwas erhöhen. Damit reduzierst du deinen Eigenanteil noch etwas.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/sv26_ba025360.pdf
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