PKV und Sabbatical (unbezahlte Freistellung)
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PKV und Sabbatical (unbezahlte Freistellung)
Hallo,
ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen, ich bin schon etwas am verzweifeln..Ich versuche mal meine Situation zu beschreiben:
Ich bin normal Angestellter und habe vor 2 Jahren in die PKV gewechselt. Nun mache ich nächstes Jahr ein Sabbatical und bin dadurch 2025 komplett im Ausland. Mein Arbeitgeber stellt mich dafür vom 01.02.2025 - 31.01.2026 frei (unbezahlter Urlaub).
Mein Sachbearbeiter von den PKV meinte nun, dass ich die PKV kündigen muss, weil ich durch die Freistellung unter die Versicherungspflichtgrenze falle.
Damit die Kündigung aber wirksam ist, wird ein Nachweis über den Beginn der Pflegepflichtversicherung benötigt.
Da ich 2025 aber komplett im Ausland bin, habe ich nur eine Auslandskrankenversicherung.
Kann ich mich trotzdem bei einer GKV nur Pflegeversichern ohne dort eine Krankenversicherung zu haben?
Grüße
ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen, ich bin schon etwas am verzweifeln..Ich versuche mal meine Situation zu beschreiben:
Ich bin normal Angestellter und habe vor 2 Jahren in die PKV gewechselt. Nun mache ich nächstes Jahr ein Sabbatical und bin dadurch 2025 komplett im Ausland. Mein Arbeitgeber stellt mich dafür vom 01.02.2025 - 31.01.2026 frei (unbezahlter Urlaub).
Mein Sachbearbeiter von den PKV meinte nun, dass ich die PKV kündigen muss, weil ich durch die Freistellung unter die Versicherungspflichtgrenze falle.
Damit die Kündigung aber wirksam ist, wird ein Nachweis über den Beginn der Pflegepflichtversicherung benötigt.
Da ich 2025 aber komplett im Ausland bin, habe ich nur eine Auslandskrankenversicherung.
Kann ich mich trotzdem bei einer GKV nur Pflegeversichern ohne dort eine Krankenversicherung zu haben?
Grüße
Re: PKV und Sabbatical (unbezahlte Freistellung)
Hallo ,
sich gesetzlich pflegeversichern geht für die Zeit NICHT.
§ 26 SGB XI ist hier die maßgebende Vorschrift.
Insbesondere würde der Abs. 2 des § 26 SBG XI zutreffen für Personen, die bisher GESETZLICH PFLEGEVERSICHERT waren.
Diese können sich nämlich für den Auslandsaufentahlt freiwillig gesetzliche pflegeversichern; korrekt gesetzlich pflegeversichert BLEIBEN.
Für Dich als privat versicherte Person gilt das jedoch nicht.
Zur Kündigung der privaten Versicherung, was Dir geraten würde.
Davon habe ich nicht soviel Ahnung. Ich wäre da aber vorsichtig, ob das so in der Art und Weise richtig war, was Dir gesagt wurde.
Ich denke, dass die FachGRANATEN der PKV (z.B. GS und Saxum) sich noch melden.
sich gesetzlich pflegeversichern geht für die Zeit NICHT.
§ 26 SGB XI ist hier die maßgebende Vorschrift.
Insbesondere würde der Abs. 2 des § 26 SBG XI zutreffen für Personen, die bisher GESETZLICH PFLEGEVERSICHERT waren.
Diese können sich nämlich für den Auslandsaufentahlt freiwillig gesetzliche pflegeversichern; korrekt gesetzlich pflegeversichert BLEIBEN.
Für Dich als privat versicherte Person gilt das jedoch nicht.
Zur Kündigung der privaten Versicherung, was Dir geraten würde.
Davon habe ich nicht soviel Ahnung. Ich wäre da aber vorsichtig, ob das so in der Art und Weise richtig war, was Dir gesagt wurde.
Ich denke, dass die FachGRANATEN der PKV (z.B. GS und Saxum) sich noch melden.
Re: PKV und Sabbatical (unbezahlte Freistellung)
Kevin.David hat geschrieben:Hallo,
Mein Sachbearbeiter von den PKV meinte nun, dass ich die PKV kündigen muss, weil ich durch die Freistellung unter die Versicherungspflichtgrenze falle.
Das klingt ziemlich komisch. Wer weiß, ob der Sachbearbeiter überhaupt eine Ahnung hat.
Zur Kündigung kann einen niemand zwingen, denn sie ist ein rein einseitiges Recht (keine Pflicht).
Ich würde auch dringend davon abraten, eine PKV jemals zu kündigen, es sei denn man kann für sich ein für alle mal ausschließen, jemals wieder PKV-versichert zu sein (oder man hat eine bessere Versicherung gefunden). Eine Auslandsversicherung für 1 Jahr endet nach einem Jahr. Was dann?
Wenn schon, wäre m.E. allenfalls eine Umstellung auf eine Anwartschaft bei der PKV zu prüfen, d.h. man sichert sich das Recht, die PKV mit Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung wieder aufleben zu lassen. Hat der Sachbearbeiter diese Möglichkeit erläutert? Falls nicht, wäre das m.E. ein schwerer Beratungsfehler und Beschwerdegrund.
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Re: PKV und Sabbatical (unbezahlte Freistellung)
Man hat mir gesagt dass ich durch die Freistellung wieder Versicherungspflichtig werden würde, und mich dementsprechend wieder pflichtversichern müsste. Ist das nicht korrekt?
Re: PKV und Sabbatical (unbezahlte Freistellung)
Das kann die PKV gar nicht beurteilen, sondern nur die GKV (Arbeitgeber muss dort fragen, die PKV hat damit nichts zu tun).
Selbst wenn man versicherungspflichtig in der GKV wird, "muss" man die PKV nicht kündigen und sollte das auch nicht. Im Regelfall beantragt man dann einfach die Umstellung der PKV in eine Anwartschaftsversicherung. Dann behält man das Recht, den PKV-Vertrag ohne erneute Risikoprüfung wiederaufleben zu lassen, sobald die Versicherungspflicht endet.
Kündigen solltest Du nur, wenn Du definitiv nie (!) wieder in der PKV versichert sein möchtest.
In allen anderen Fällen ist eine Kündigung das Falscheste, was man tun kann, denn jeder Unfall oder jede neue Erkrankung kann die Rückkehr in die PKV für immer versperren.
Selbst wenn man versicherungspflichtig in der GKV wird, "muss" man die PKV nicht kündigen und sollte das auch nicht. Im Regelfall beantragt man dann einfach die Umstellung der PKV in eine Anwartschaftsversicherung. Dann behält man das Recht, den PKV-Vertrag ohne erneute Risikoprüfung wiederaufleben zu lassen, sobald die Versicherungspflicht endet.
Kündigen solltest Du nur, wenn Du definitiv nie (!) wieder in der PKV versichert sein möchtest.
In allen anderen Fällen ist eine Kündigung das Falscheste, was man tun kann, denn jeder Unfall oder jede neue Erkrankung kann die Rückkehr in die PKV für immer versperren.
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Re: PKV und Sabbatical (unbezahlte Freistellung)
Ja man hat mir dies kurz erklärt mit der Anwartschaft aber mir dann gesagt es sei eh zu teuer. Also ich habe mittlerweile das Gefühl das diese Beratung nicht so qualitativ war.
Angekommen ich würde mich wirklich dafür entscheiden zu kündigen und nach meinem sabbatical dann auch nicht wieder in die PKV zu gehen.
Wie würde das praktisch ablaufen? Muss mein Arbeitgeber mich dann wieder Versicherungspflichtig irgendwo melden?
Sorry ich bin komplett überfordert mit dem Thema.
Angekommen ich würde mich wirklich dafür entscheiden zu kündigen und nach meinem sabbatical dann auch nicht wieder in die PKV zu gehen.
Wie würde das praktisch ablaufen? Muss mein Arbeitgeber mich dann wieder Versicherungspflichtig irgendwo melden?
Sorry ich bin komplett überfordert mit dem Thema.
Re: PKV und Sabbatical (unbezahlte Freistellung)
Hallo und willkommen im Forum
Nein, das ist nicht korrekt. Lass dir das mal von deiner PKV schriftlich geben unter Benennung der gesetzlichen Grundlage.
Nur mal angenommen, du wärst in der GKV freiwillig versichert als Arbeitnehmer und würdest ein Jahr unbezahlten Urlaub nehmen, dann würdest du auch für die gesamte Zeit des unbezahlten Urlaubs weiterhin kranken versicherungsfrei sein und müsstest dich freiwillig in dieser Zeit (weiter) versichern.
Für die PKV spielt dein Status erst dann eine Rolle, wenn du unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer GKV-Kasse der PKV deine Krankenversicherungspflicht nachweist und diese dich dann aus dem Vertrag lassen muss.
Gruss
Czauderna
Nein, das ist nicht korrekt. Lass dir das mal von deiner PKV schriftlich geben unter Benennung der gesetzlichen Grundlage.
Nur mal angenommen, du wärst in der GKV freiwillig versichert als Arbeitnehmer und würdest ein Jahr unbezahlten Urlaub nehmen, dann würdest du auch für die gesamte Zeit des unbezahlten Urlaubs weiterhin kranken versicherungsfrei sein und müsstest dich freiwillig in dieser Zeit (weiter) versichern.
Für die PKV spielt dein Status erst dann eine Rolle, wenn du unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer GKV-Kasse der PKV deine Krankenversicherungspflicht nachweist und diese dich dann aus dem Vertrag lassen muss.
Gruss
Czauderna
Re: PKV und Sabbatical (unbezahlte Freistellung)
Was mir bei der Frage in den Sinn kommt: bleibt ein Wohnsitz in Deutschland angemeldet? Wohin geht es denn genau?
Eine Versicherungspflicht kann später (ist man unter 55 Jahre alt) eintreten, wenn du nach dem Jahr wieder hier in Deutschland eine versicherungspflichtige Tätigkeit annimmst. Daher ist es nicht ganz richtig, dass man die PKV auf keinen Fall kündigen soll. Wenn man nämlich nach der Auszeit solch einen Job anstrebt, könnte man sich die Anwartschaft sparen. Die große kann nämlich schon sehr kostspielig werden.
Möchte man jedoch nach diesem Jahr bei dem AG über der PVG weitermachen, ist der Hinweis auf jeden Fall richtig, dass man die PKV keinesfalls kündigen sollte.
Eine Versicherungspflicht kann später (ist man unter 55 Jahre alt) eintreten, wenn du nach dem Jahr wieder hier in Deutschland eine versicherungspflichtige Tätigkeit annimmst. Daher ist es nicht ganz richtig, dass man die PKV auf keinen Fall kündigen soll. Wenn man nämlich nach der Auszeit solch einen Job anstrebt, könnte man sich die Anwartschaft sparen. Die große kann nämlich schon sehr kostspielig werden.
Möchte man jedoch nach diesem Jahr bei dem AG über der PVG weitermachen, ist der Hinweis auf jeden Fall richtig, dass man die PKV keinesfalls kündigen sollte.
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Re: PKV und Sabbatical (unbezahlte Freistellung)
Mein Wohnsitz bleibt angemeldet, ich vermiete lediglich meine Wohnung unter während der 12 Monate. Ich bin während der Zeit im nicht EU Ausland (Sri Lanka, Ägypten, Brasilien)
Ich werde nach den 12 Monaten wieder bei meinem Arbeitgeber weiterarbeiten. Ob in Vollzeit oder Teilzeit kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
Ich werde nach den 12 Monaten wieder bei meinem Arbeitgeber weiterarbeiten. Ob in Vollzeit oder Teilzeit kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
Re: PKV und Sabbatical (unbezahlte Freistellung)
Dafür würde ich mich um eine gediegene, weltweit und für 12 Monate ab Ausreisedatum gültige Auslandsreise-KV kümmern. Die muss dann nicht unbedingt - vielleicht sogar: besser nicht? - von deiner jetzigen PKV kommen.Kevin.David hat geschrieben:Mein Wohnsitz bleibt angemeldet, ich vermiete lediglich meine Wohnung unter während der 12 Monate. Ich bin während der Zeit im nicht EU Ausland (Sri Lanka, Ägypten, Brasilien)
Obwohl man nicht zwangsweise von dem einen zufällig erwischten Telefongesprächspartner - der übt wohl noch? - auf den ganzen Laden schließen muss.
Hierzu solltest Du Dir vor der Ausreise klar darüber werden, was Du bei deiner Rückkehr bzg. Arbeitszeit und Krankenversicherung tun willst: Die zwei Gegenpole:Ich werde nach den 12 Monaten wieder bei meinem Arbeitgeber weiterarbeiten. Ob in Vollzeit oder Teilzeit kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
1) Du willst wieder auf Vollzeit gehen und in der PKV bleiben?
Schließ bei Deiner PKV eine Anwartschaft für die Dauer des Auslandsaufenthaltes ab. Damit ist die Weiterversicherung bei Rückkehr sichergestellt.
...
9) Du willst nach Rückkehr auf Teilzeit gehen?
Dann schenk Dir die Anwartschaftsbeiträge. Nach Beschäftigungswiederaufnahme wirst Du pflichtversichert in der GKV.
Dazwischen gibts 5-7 Szenarien und Eventual-Szenarien, die hier aufzuzählen sich aber erst mal erübrigt.
Gruß
von GS
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Re: PKV und Sabbatical (unbezahlte Freistellung)
Okay vielen Dank, das war schonmal sehr hilfreich.
Eine Frage habe ich jetzt aber noch:
Egal für was ich mich entscheide (Kündigung oder Anwartschaft), steht im Formular folgendes:
„Der Nachweis der gesetzlichen Krankenkasse über den Beginn der Pflichtversicherung und/oder Familienversicherung liegt ihnen vor bzw. habe ich diesem Schreiben beigefügt“.
Wie komme ich denn nun an so einen Nachweis?
Eine Frage habe ich jetzt aber noch:
Egal für was ich mich entscheide (Kündigung oder Anwartschaft), steht im Formular folgendes:
„Der Nachweis der gesetzlichen Krankenkasse über den Beginn der Pflichtversicherung und/oder Familienversicherung liegt ihnen vor bzw. habe ich diesem Schreiben beigefügt“.
Wie komme ich denn nun an so einen Nachweis?
Re: PKV und Sabbatical (unbezahlte Freistellung)
wann Du ein Jahr nicht arbeitest, wirst du deshalb nicht pflichtversichert.
Jemand wird nur pflichtversichert, wenn er sein Gehalt senkt
ABER (jetzt wichtig) weiter gegen Entgelt beschäftigt ist.
Beisp:
7000 EUR brutto/Monat
Senkung auf 4000 EUR = Pflichtversicherung ab Senkung
Senkung auf nix= keine Pflichtversicherung
Jemand wird nur pflichtversichert, wenn er sein Gehalt senkt
ABER (jetzt wichtig) weiter gegen Entgelt beschäftigt ist.
Beisp:
7000 EUR brutto/Monat
Senkung auf 4000 EUR = Pflichtversicherung ab Senkung
Senkung auf nix= keine Pflichtversicherung
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- Postrank2
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Re: PKV und Sabbatical (unbezahlte Freistellung)
Ja und das ist genau die Misere in der ich stecke..
Für die Kündigung und für die Anwartschaft wird das benötigt laut meinem Sachbearbeiter und es steht auch auf dem Antragsformular.
Jetzt kann ich also weder die Kündigung noch die Anwartschaft beantragen, weil ich nicht versicherungspflichtig werde und dementsprechend kein Nachweis über die Pflichtversicherung einreichen kann?
Das bedeutet dann, das meine PKV einfach normal weiterläuft während meiner unbezahlten Freistellung und ich den kompletten Betrag monatlich zahlen muss?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit mich von den Beiträgen befreien zu lassen während meines Auslandsaufenthaltes?
Für die Kündigung und für die Anwartschaft wird das benötigt laut meinem Sachbearbeiter und es steht auch auf dem Antragsformular.
Jetzt kann ich also weder die Kündigung noch die Anwartschaft beantragen, weil ich nicht versicherungspflichtig werde und dementsprechend kein Nachweis über die Pflichtversicherung einreichen kann?
Das bedeutet dann, das meine PKV einfach normal weiterläuft während meiner unbezahlten Freistellung und ich den kompletten Betrag monatlich zahlen muss?
Oder gibt es eine andere Möglichkeit mich von den Beiträgen befreien zu lassen während meines Auslandsaufenthaltes?
Re: PKV und Sabbatical (unbezahlte Freistellung)
provokative Frage von mir.
1.
Braucht man denn im Ausland keine Absicherung im Krankheitsfall.
2.
Kann man dort nicht krank werden und ins Krankenhaus kommen.
Ich antworte selbst
1. doch sicher
2. ja, kann passieren
1.
Braucht man denn im Ausland keine Absicherung im Krankheitsfall.
2.
Kann man dort nicht krank werden und ins Krankenhaus kommen.
Ich antworte selbst
1. doch sicher
2. ja, kann passieren
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Re: PKV und Sabbatical (unbezahlte Freistellung)
Natürlich kann man da krank werden, dafür würde ich ja eine 365 Tage Auslandskrankenversicherung abschließen.
Wie sieht es denn aus wenn ich doch meinen Wohnsitz abmelde für meinen Auslandsaufenthalt?
Dann brauche ich für die PKV keine Beiträge mehr zahlen oder?
Sorry dass ich hier so viele Fragen und Eventualitäten habe, ich versuche nur gerade, die für mich beste (und günstigste) Option herauszufinden.
Wie sieht es denn aus wenn ich doch meinen Wohnsitz abmelde für meinen Auslandsaufenthalt?
Dann brauche ich für die PKV keine Beiträge mehr zahlen oder?
Sorry dass ich hier so viele Fragen und Eventualitäten habe, ich versuche nur gerade, die für mich beste (und günstigste) Option herauszufinden.
Zuletzt geändert von Kevin.David am 07.12.2024, 15:09, insgesamt 1-mal geändert.
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