Moin,
folgendes Beispiel: Ich bin seit 20 Jahren in der PKV als Freiberufler. Ich könnte ein Angestelltenverhältniss bekommen, sagen wir 100.000 EUR Lohn. Zusätzlich werden zB. noch 50.000 EUR Umsatz als Selbstständiger gemacht.
Frage: Wie berechnet sich der Tarif der PKV? Wird der alte genommen und Arbeitgeber zahlt die Hälfte?
Danke und Grüße
Markman
Vom Selbstständigen zum Arbeitnehmer, PKV bleiben
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Vom Selbstständigen zum Arbeitnehmer, PKV bleiben
Wenn Du als Angestellter mehr als 73.800 Euro im Jahr verdienst musst Du sogar in der PKV bleiben.
An Deinem PKV-Tarif ändert sich nix, wenn Du nicht selbst eine Änderung veranlasst. Nur beim Tarif für das Krankentagegeld solltest Du etwas ändern, wenn Dein derzeitiger Tarif einen Zahlungsbeginn vor dem 43. Tag vorsieht (als Angestellter bekommt man ja 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber).
Der Arbeitgeber bezahlt die Hälfte Deines Gesamtbeitrags (inkl. Pflegepflicht), aber nicht mehr als das, was er für einen GKV-Angestellten zahlen müsste.
An Deinem PKV-Tarif ändert sich nix, wenn Du nicht selbst eine Änderung veranlasst. Nur beim Tarif für das Krankentagegeld solltest Du etwas ändern, wenn Dein derzeitiger Tarif einen Zahlungsbeginn vor dem 43. Tag vorsieht (als Angestellter bekommt man ja 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber).
Der Arbeitgeber bezahlt die Hälfte Deines Gesamtbeitrags (inkl. Pflegepflicht), aber nicht mehr als das, was er für einen GKV-Angestellten zahlen müsste.
Re: Vom Selbstständigen zum Arbeitnehmer, PKV bleiben
ah, d.h. ich könnte den Tarif auch erweitern, z.B. SB auf 300 EUR und ich teile mir das mit dem Arbeitsgeber, der eine Höchstgrenze hat. Und dass ich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit habe, ändert nichts, richt?
Danke und Grüße
Markman
Danke und Grüße
Markman
Re: Vom Selbstständigen zum Arbeitnehmer, PKV bleiben
Mit "Tarif erweitern" meinst Du wohl, dass Du den SB reduzieren willst (macht als Arbeitnehmer auch Sinn). Kannst Du machen, aber je nach Tarif ist dafür ggf. eine Gesundheitsprüfung erforderlich (der geringere SB bedeutet ja eine Mehrleistung).
Deine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind der PKV egal, da es keinen Zusammenhang zwischen Einkommen und Beitrag gibt. Und für den Arbeitgeber sind sie auch irrelevant. Dass Du den Arbeitgeber über die nebenberufliche Selbständigkeit informieren musst ist ein anderes Thema, hat nix mit der PKV zu tun.
Deine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit sind der PKV egal, da es keinen Zusammenhang zwischen Einkommen und Beitrag gibt. Und für den Arbeitgeber sind sie auch irrelevant. Dass Du den Arbeitgeber über die nebenberufliche Selbständigkeit informieren musst ist ein anderes Thema, hat nix mit der PKV zu tun.
Re: Vom Selbstständigen zum Arbeitnehmer, PKV bleiben
prima, danke!!!
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