Kostenerstattung TAXI Strahlen-/Chemotherapie

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jul93
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Kostenerstattung TAXI Strahlen-/Chemotherapie

Beitragvon jul93 » 23.03.2025, 13:19

Hallo zusammen,

nachdem ich in meiner Recherche keine klare Antwort finden konnte, möchte ich eine Frage zu folgendem Sachverhalt stellen:

Medizinische Situation:
Bei einem meiner Familienmitglieder wurde die Diagnose eines u.a. zerebral metastasierten Bronchialkarzinoms gestellt. Aufgrund der Hirnmetastasierung wurde (u.a. aufgrund der Gefahr epileptischer Anfälle) ein ärztliches Fahrverbot ausgesprochen.
Therapeutisch ist nun zunächst eine Bestrahlung der Hirnmetastasen vorgesehen (ambulant, in ingesamt 5 Sitzungen). Wenn diese abgeschlossen ist, soll bezüglich der Lunge eine Chemotherapie durchgeführt werden.

Wohnort/Distanz zur Klinik:
Der Patient wohnt in einem kleineren Dorf. Die nächste Klinik, wo o.g. Behandlungen durchgeführt werden könnten, liegt ca. 20 km entfernt. Aus persönlichen Gründen wird die behandlung nun jedoch an einem Uniklinikum durchgeführt, welches ca. 87 km entfernt liegt.

Kostenproblem:
Seitens der Klinik wurde bereits mitgeteilt, dass für die Fahrten zur Bestrahlung bzw. später auch zur Chemotherapie ein Taxischein ausgestellt werden kann. Er ist bei der UKV Privat-versichert (Tarif "GesundheitCOMFORT 900S").
In dem Tarif heißt es unter 1.3b:
"Erstattungsfähig sind zu 80 % die Kosten für Fahrten zur Dialysebehandlung, Chemotherapie oder Strahlentherapie; erstattet werden nachgewiesene Fahrtkosten in angemessener Höhe, jedoch maximal bis zu einem Rechnungsbetrag von 30 Euro für Hin- und Rückfahrt insgesamt"

Wir haben nun mit der Krankenversicherung gesprochen und diese lehnt es ab, mehr als 30€ für beide Strecken pro Tag zu bezahlen. Auch wenn er die Behandlung am nächstgelegenen Klinikum durchführen würde, würden nur insgesamt 30€ tgl. bezahlt werden. Nachdem eine Fahrt mit dem ÖPNV im aktuellen Zustand nicht zumutbar ist (hier wären auch mehrere Umstiege notwendig) und niemand in der Nähe wohnt, der ihn fahren könnte, ist er aufs Taxi angewiesen. Dieses ist aber natürlich für mehrere Fahrten extrem teuer.

Meine Frage:
Für mich geht aus o.g. Tarifbedingungen nicht klar hervor, ob diese stark limitierte Kostenerstattung auch dann gilt, wenn PatientInnen ein ärztlich verordentes Fahrverbot haben (was hier ja der Fall ist). Kann die PKV die Kostenübernahme für das Taxi in diesem Fall wirklich ablehnen? Wir wären ja durchaus einverstanden, wenn die UKV immerhin die fiktiven TAXI-Kosten zur nächstgelegenen Klinik bezahlen würden und der Patient dann die Mehrkosten, die sich aus der größeren Distanz zur Uniklinik ergeben.
Mich wundert das, da ich durchaus GKV-PatientInnen kenne, die ihre Fahrten beispielsweise zur Chemotherapie anstandslos bezahlt bekommen (sogar, obwohl kein ärztliches Fahrverbot vorliegt).

Vielen Dank im Voraus für Eure Mithilfe!

Czauderna
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Re: Kostenerstattung TAXI Strahlen-/Chemotherapie

Beitragvon Czauderna » 23.03.2025, 15:18

Hallo und willkommen im Forum,
zu deinem Problem mit der PKV werden sich sicher unsere PKV-Experten zu Wort melden. Ich kann dir schon bestätigen, was du zur GKV gehört hast. Ja, werden die Kosten für PKW/Taxi übernommen und ggf. auch die Kosten für eine Begleitperson. Die Bewilligung gilt für die gesamte Dauer der Chemo_Therapie und der Eigenanteil ist nur für die erste und die letzte Fahrt zu entrichten. Bei der GKV gilt allerdings das Prinzip, dass die Fahrkosten nur bis zur nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit übernommen werden, aber das ist nicht unbedingt in Stein gemeißelt, will sagen, dass es auch, je nach Falllage, die übernächste Behandlungsmöglichkeit sein kann.
Gruss
Czauderna

RolandPKV
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Re: Kostenerstattung TAXI Strahlen-/Chemotherapie

Beitragvon RolandPKV » 23.03.2025, 15:32

Für mich ist das eindeutig. Wenn in den Tarifbedingungen ein maximaler Betrag genannt ist, dann gilt dieser.

GS
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Re: Kostenerstattung TAXI Strahlen-/Chemotherapie

Beitragvon GS » 23.03.2025, 17:38

Hallo zusammen,

ich sehe das so wie RolandPKV.

Die Tarifleistung
Erstattungsfähig sind zu 80 % die Kosten für Fahrten zur Dialysebehandlung, Chemotherapie oder Strahlentherapie; erstattet werden nachgewiesene Fahrtkosten in angemessener Höhe, jedoch maximal bis zu einem Rechnungsbetrag von 30 Euro für Hin- und Rückfahrt insgesamt"
ist wahrlich nicht berauschend - mit 80 % von 30 € für 'hin und zurück' kommst du bei den heutigen Taxikosten nicht mehr weit, vielleicht gerade noch bis zum nächsten niedergelassenen Arzt. Die Passage "in angemessener Höhe" ist dabei fast schon Satire.

Aber die Beschreibung erscheint mir in ihrer Schlichtheit eindeutig. Ob für den Patienten ein medizinisch begründetes Selbstfahrverbot besteht oder nicht, bleibt dabei außen vor.

Racer76
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Re: Kostenerstattung TAXI Strahlen-/Chemotherapie

Beitragvon Racer76 » 23.03.2025, 20:48

Auch ich würde das so einschätzen, dass hier die Versicherungsbedingungen ziehen und das Fahrverbot keine Auswirkung hat, es sei denn an anderer Stelle wäre dies ausdrücklich aufgenommen. Und ich kenne es so, dass man da auch nur die Fahrt zum nächsten geeigneten Behandler/Krankenhaus erstattet bekommt.

Man könnte, wenn absehbar mehrere Fahrten notwendig sind, mit einem Taxiunternehmen Kontakt aufnehmen, um eine Art Mengenrabatt zu verhandeln. Oder vielleicht gibt es dort ja andere Fahrdienste, die günstiger sind.


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