Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?

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BigLion
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Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?

Beitragvon BigLion » 12.06.2025, 10:02

Hallo!

bei mir (Rentner)wurde Diabetes mellitus diagnostiziert.
Ärztlicherseits wird eine Kur empfohlen.
Passt jetzt vielleicht nicht ganz so in diesem Bereich des Forums - ich bin PKV versichert.
Die PKV macht eine 100-prozentige Zusage zu Heil und Hilfsmitteln, ärztlichen Anwendungen Ersatz der Kurtaxe etc.
Allerdings übernimmt sie keine Kosten für die Unterbringung und Verpflegung.

Ich habe dann bei der BfA in Berlin angerufen.
Und ganz allgemein nach einer Kur gefragt.
Auskunft: für Rentner sei nur eine Kur möglich bei onkologischen Befunden.

Ich kann mir das nun wirklich nicht vorstellen.
Es gibt doch abertausende von Rentnern die sich nach einem orthopädischen Eingriff in eine Reha-Maßnahme begeben, also irgendetwas kann da nicht stimmen.
Ich hoffe nun auf einen kundigen hier im Forum der mir bezüglich der Aussage der BfA eine Auskunft geben kann.
Vielen Dank!

Czauderna
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Re: Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?

Beitragvon Czauderna » 12.06.2025, 10:38

Hallo,
auch bei Rentnern kann es zu einer stationären Reha kommen und wie schon richtig geschrieben, bei C-Diagnosen (Krebs) ist eine Reha über die Rentenversicherung (bei gesetzlicher Rente durchaus normal. Bei anderen Diagnosen kommt es eben auf die Fallkonstellation und wenn da die Rentenversicherung als Kostenträger ausscheidet, dann ist eben die Krankenkasse zuständig, aber auch da gibt es bei Antragstellung ein Procedere, also Antrag, ggf. MD-Gutachten und dann Bewilligung/Ablehnung durch die Kasse.
Gruss
Czauderna

BigLion
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Re: Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?

Beitragvon BigLion » 12.06.2025, 10:45

Lieben Dank für die Antwort.
Bewilligt wurde die Kurmaßnahme ja durch die PKV.
Aber eben mit der Einschränkung, dass für Unterbringung und Verpflegung nichts bezahlt wird. Von der BfA kommt dann offensichtlich auch nichts, also ist das Thema für mich durch.

GS
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Re: Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?

Beitragvon GS » 12.06.2025, 21:41

Hallo BigLion,

dann wünsche ich Dir eine(n) erfolgreiche(n) Kur(laub), auch wenn du die "Hotelkosten" selbst übernehmen musst.

Wer möchte und wessen PKV das im Angebot hat, kann dafür ein so genanntes "Kurtagegeld" abschließen. Den Beitrag kann man sich aber auch sparen - steuerlich abzugsfähig und von der RV zuschussfähig wäre er ja auch nicht - und hat den Gegenwert im Idealfall dann auf halbhoher Kante, wenn man es mal braucht.

Gruß
von GS

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Re: Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?

Beitragvon Rossi » 13.06.2025, 12:19

Nun ja, es ist doch allseits bekannt, dass in der Regel in der PKV Kur- und Rehamaßnahmen (sog. Hotelkosten) nicht abgedeckt sind. Dies muss man gesondert abschließen. Die meisten PKV-Versicherte machen dies jedoch nicht bzw. wissen es nicht!

Einige PKVén übernehmen diese Kosten im Rahmen der Kulanz. Aber ein Rechtsanspruch besteht darauf leider nicht!!!!

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Re: Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?

Beitragvon eastman » 13.06.2025, 12:57

Konsequent zu Ende gedacht müsste dann die "handelsübliche" Befreiung von der Versicherungspflicht für rentenversicherungsfreie Menschen unter dem Vorbehalt des Nachweises oder zumindest hinsichtlich der Beratungen zu Kurleistungen stehen. Wir können ja mal zählen, wie viele private Krankenversicherer überhaupt in der Lage sind, ein Kurtagegeld von 100 € oder gar 150 € Tagessatz abzubilden...aus dem Bauch heraus: keine 10 Versicherer.

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Re: Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?

Beitragvon BigLion » 13.06.2025, 18:35

@eastman
Letzteres wird mit einer hohen Wahrscheinlichkeit so sein.
Aber ich sehe schon einen deutlichen Schritt vorher eine Ungleichbehandlung.
Wenn die BfA darauf verweist eine Kur ohne einen onkologischen Befund wäre nicht mehr ihre Sache, sondern Sache des Krankenersicherers, dann heißt das ja, dass bei den GKV Versicherten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit bei beispielsweise
einer OP Hüftprothese die "Vollversorgung" greift.
Soll heißen Unterkunft und Verpflegung werden auch über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Ganz im Gegensatz zu den Leistungen der PKV. Aber genau an der Stelle hätte staatlicherseits längstens durch eine verpflichtende Leistung eingegriffen werden müssen. Eine Wahlleistung mit z.b. 150 € Kurtagegeld ist für einen Durchschnittsrentner einfach nicht zu leisten.
Interessant ist allerdings noch ein ganz anderer Aspekt. Solange man berufstätig ist und Beiträge zur BfA entrichtet, hat die BfA ein besonderes Interesse daran, dass man weiterhin im Arbeitsprozess bleibt um entsprechend weiter Beiträge zu entrichten. soll heißen, bei einem diagnostizierten Bandscheibenvorfall bekommt man als Nicht-Rentner durchaus eine Anschlussheilbehandlung die von der BfA, egal ob GKV oder PKV versichert übernommen wird. Als PKV Versicherter Rentner hat man da offensichtlich schlechte Karten.
Aber im Grunde spiegelt es das wieder, wie man mit Rentnern in diesem Land umgeht. Sie tragen nichts mehr zum Bruttosozialprodukt bei sind im Grunde nur eine Belastung und kosten Geld.
Und so wird auf gewisse Weise der Weg zum sozialverträglichen Frühableben geebnet.

Czauderna
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Re: Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?

Beitragvon Czauderna » 13.06.2025, 19:15

Hallo,
mittlerweile hat sich die Diskussion so entwickelt, dass ich nicht mehr hier belassen möchte - ich verschiebe ihn dahin, wo auch die Ursprungsfrage steht.
Gruss
Czauderna

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Re: Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?

Beitragvon PKVLaie » 13.06.2025, 23:08

BigLion hat geschrieben:Wenn die BfA darauf verweist eine Kur ohne einen onkologischen Befund wäre nicht mehr ihre Sache, sondern Sache des Krankenersicherers, dann heißt das ja, dass bei den GKV Versicherten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit bei beispielsweise
einer OP Hüftprothese die "Vollversorgung" greift.
Soll heißen Unterkunft und Verpflegung werden auch über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Ganz im Gegensatz zu den Leistungen der PKV.


Ich denke da muss man sehr genau aufpassen worum es sich jeweils handelt, und sich ggfs. auch beraten lassen.
Eine Reha oder Kur nach einer (Hüft-) OP wäre nach meinem Verständnis eine Anschlussheilbehandlung.
Da gibt es sehr wohl PKV Tarife in denen diese inkludiert sind.

Bei Diabetes könnte das m.E. auch greifen wenn es eine Erstbehandlung, z.B. zur Einstellung, im Krankenhaus gab und das Krankenhaus eine weitere Heilbehandlung in einer anderen Einrichtung verordnet.
Da solltest Du bei Dir auch nochmal genau nachlesen.
Es kommt da sehr auf die Formulierung im Tarif an, auch welche Einrichtungen da in Frage kommen.

GS
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Re: Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?

Beitragvon GS » 13.06.2025, 23:21

Hallo,
mittlerweile hat sich die Diskussion so entwickelt, dass ich nicht mehr hier belassen möchte - ich verschiebe ihn dahin, wo auch die Ursprungsfrage steht.
Gruss
Czauderna
Das war auch vollkommen angebracht. Warum der TE @BigLion auf das GKV-Unterforum ausgewichen ist, kann nur er selbst erklären - wenn überhaupt. Er muss es natürlich nicht, es reicht schon, wenn er weiter am Ball bleibt.

Beispielsweise mit diesem Statement:
BigLion schreibt:
Eine Wahlleistung mit z.b. 150 € Kurtagegeld ist für einen Durchschnittsrentner einfach nicht zu leisten.
Als Rentner neu abgeschlossen, geht das natürlich mehr ins Geld als etwa damals mit 38 Jahren im Jahr 1995 oder noch früher.

Aber abgesehen vom Nebenaspekt, ob es 150 € allein zur Deckung der täglichen Hotelkosten im Kurlaub überhaupt sein müssen, stellt sich die Frage, wieso er sich als Durchschnittsrentner bezeichnet, bei dem ich mir irgendetwas so um die 1.500 € monatlich vorstelle, +- 100 € ok. Und das mit etwa 30 Jahren oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (mindestens seit 1995, bis 2023 mit 66.150 €).

Was ist seither schiefgelaufen, @BigLion, dass es trotz Verbleib in der PKV (Bezüge grundsätzlich > Pflichtgrenze) nur zur "Durchschnittsrente" reicht? Gab es da mal so ab 2012/2013 einen herben Knick in der Arbeitnehmerhistorie? Oder einen anderen untypischen Verlauf?

Gruß
von GS

BigLion
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Re: Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?

Beitragvon BigLion » 14.06.2025, 12:35

@GS

Tja, ist eben dumm gelaufen.
Die letzten 25 Jahre meines Berufslebens, also 25 von 47 Jahren, hab ich leider, leider bei familiengeführten Unternehmen des Mittelstandes gearbeitet.
Das soll es ja nicht ganz so selten geben.
Die große Freude ist, wenn man in solchen Unternehmen arbeitet, dass es recht häufig kein tarifgebundenes Gehalt gibt, insofern keine regelmäßigen Gehaltserhöhungen, keine Arbeitnehmervertretung(jeder für sich und Gott für uns alle) wie Betriebsrat,
was sich die Dummschwätzer in diesem Land,
die sich einen tarifgesicherten Wohlstandsbauch angefressen haben gar nicht vorstellen können.
Und wenn ich dann so unsinnige Bemerkungen höre wie: Augen auf bei der Berufswahl, dann sehe ich tiefrot.
Wer sich jetzt tief betroffen fühlt, nein es tut mir nicht leid, und nein, ich nehme meine Anmerkungen nicht zurück.
Zitat:
Gab es da mal so ab 2012/2013 einen herben Knick in der Arbeitnehmerhistorie? Oder einen anderen untypischen Verlauf?

Im Grunde nicht: 1996 Unterschreitung der Beitragsbemessungsgrenze, dennoch Verbleib in der PKV.
Zuletzt geändert von BigLion am 14.06.2025, 16:37, insgesamt 1-mal geändert.

GS
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Re: Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?

Beitragvon GS » 14.06.2025, 14:34

Hallo BigLion,
Im Grunde nicht: 1996 Unterschreitung der Beitragsbemessungsgrenze, dennoch Verbleib in der PKV.
Danke für diese Klarstellung. Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV wegen Überholtwerden von der am 1.1.1996 gestiegenen Pflichtgrenze (damals noch in gleicher Höhe wie die Beitragsbemessungsgrenze).

Damit wird die Sache mit der durchschnittlichen Rente plausibel und nachvollziehbar. Warst Du denn vor Vollendung des 55. Lebensjahres immer bei dem gleichen (Familien-)Unternehmen beschäftigt gewesen oder zwischendurch mal Arbeitslosengeld bezogen oder den Arbeitgeber gewechselt?

Warum diese Frage? Träfe ein Sachverhalt nach diesem fetten oder zu, wäre die 1996er Befreiung von Rechts wegen erledigt gewesen, und eine gesetzliche Kasse hätte Dich wieder pflichtversichern müssen, entweder wegen des Arbeitslosengeldbezugs oder in dem letzteren Fall wegen der Einstiegsbezüge nicht über der jeweils geltenden Pflichtgrenze. Falls es so war: Hattest Du den Rückwechsel in die GKV versucht und sie hatten Dich abgewiesen?

Gruß
von GS

BigLion
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Re: Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?

Beitragvon BigLion » 14.06.2025, 16:45

Ich habe auf den Tag genau 47 Jahre gearbeitet und zu keinem Zeitpunkt jemals ein Arbeitsamt von innen gesehen. Die erwähnten 25 Jahre verbrachte ich bei zwei verschiedenen Familienunternehmen. Nur so als unterhaltsame Ergänzung: in einem der Unternehmen habe ich 13 Jahre verbracht in denen es ein einziges Mal eine Gehaltserhöhung von 120 € gab.
Das wirkt sich natürlich entsprechend auf die Höhe der Rente aus. Aber egal, das ist vorbei.
Ich hätte natürlich den Bettel hinwerfen und mich in die Sozialsysteme flüchten können, war aber nicht unbedingt das was ich wollte.
Im Jahre 1996 habe ich für einen großen deutschen Versicherer an dessen Stammsitz gearbeitet und es gab zum damaligen Zeitpunkt keinen Grund auf die PKV zu verzichten. Allerdings wurde schriftlich festgehalten, dass ich in der PKV bleiben möchte
Wenn ich meinen aktuellen Beitrag in der PKV betrachte und vergleiche diesen mit dem Beitrag den ich jetzt in der GKV zahlen würde, dann ist so ziemlich genau der Kippunkt erreicht, bei dem die Mitgliedschaft in der PKV uninteressant wird.
Zuletzt geändert von BigLion am 15.06.2025, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.

GS
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Re: Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?

Beitragvon GS » 15.06.2025, 15:14

@BigLion
Du schreibst:
Ich habe auf den Tag genau 47 Jahre gearbeitet und zu keinem Zeitpunkt jemals ein Arbeitsamt von innen gesehen.
Respekt. In meinem Fall war die arbeitsamtsfreie Beschäftigungszeit am Stück nur knapp 41 Jahre. Und davor auch nur eine halbe Stunde, um mir als ‚Schöler‘ ein paar Adressen für den anstehenden Ferienjob geben zu lassen. Hat sich aber gelohnt, für zunächst 5 Wochen auf dörflichen Dächern im heißen Sommer 1970. Der AA-Wisch mit dem Vermerk "Nur für Bodenarbeiten einzusetzen!" war zuvor in den nächsten Mülleimer gewandert. :mrgreen:
Die erwähnten 25 Jahre verbrachte ich bei zwei verschiedenen Familienunternehmen. Nur so als unterhaltsame Ergänzung: in einem der Unternehmen habe ich 13 Jahre verbracht in denen es ein einziges Mal eine Gehaltserhöhung von 120 € gab.
Als ich das las, dachte ich spontan an den „Treuen Barthel“ im schwäbischen Markgröningen.
Mein zweiter Gedanke ging dann in Richtung „Familienanschluss“ in so einem Familienunternehmen. Ein Jahrgangskollege hatte eine Tochter seines Chefs, eines lokalen kleinen (und bis zuletzt klein gebliebenen) Heizungsbauers geehelicht und war gegen diese beiden auch nie auf einen finanziell richtig grünen Zweig gekommen. Einen Unterschied gibts: Seit seiner Lehrzeit dort war er Mitglied einer IKK und ist das auch heute noch als Rentner.
Das wirkt sich natürlich entsprechend auf die Höhe der Rente aus. Aber egal, das ist vorbei.
Ich hätte natürlich den Bettel hinwerfen und mich in die Sozialsysteme flüchten können, war aber nicht unbedingt das was ich wollte.
Ein Kommentar dazu ist sicher auch nicht das, was Du willst.
Im Jahre 1996 habe ich für einen großen deutschen Versicherer an dessen Stammsitz gearbeitet und es gab zum damaligen Zeitpunkt keinen Grund auf die PKV zu verzichten. Allerdings wurde schriftlich festgehalten, dass ich in der PKV bleiben möchte.
Handelte es sich bei diesem „Schriftlichen“ im letzten Satz um Deinen dazu notwendig gewesenen Befreiungsantrag auf dem Vordruck einer gesetzlichen Krankenkasse, den diese dann angenommen hat – annehmen musste, wenn als alleinige Voraussetzung „Überholtwerden von der Pflichtgrenze“ vorlag?
Das wäre ja das Übliche gewesen, zwar „unwiderruflich“, aber deshalb doch nicht gleich „lebenslänglich“ für den weiteren Berufsweg, etwa beim Wechsel des Arbeitgebers mit Einstiegsgehalt bis zur Pflichtgrenze (oder z.B. bei vorübergehendem Arbeitlosengeldbezug - ok, nicht Dein Ding).
Liest sich aber auch so, als ob an diesem „Schriftlichen“ Dritte beteiligt waren. Etwa der damalige Arbeitgeber und/oder der betreffende private Krankenversicherer? Dann hätte das keinerlei Bindewirkung gehabt, zumindest nicht, wenn es gegen die gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf die Krankenversicherungspflicht formuliert gewesen wäre. Und den vorgenannten Befreiungsantrag, gerichtet an eine gesetzliche Kasse, hätte so ein Papier ohnehin nicht ersetzen können.
Wenn ich meinen aktuellen Beitrag in der PKV betrachte und vergleiche diesen mit dem Beitrag den ich jetzt in der GKV zahlen würde, dann ist so ziemlich genau der Kippunkt erreicht, bei dem die Mitgliedschaft in der PKV uninteressant wird.
Also der PKV+PPV-Beitrag liegt neuerdings so weit über dem GKV+SPV-Beitrag, dass - abgesehen von der Minderleistung "Kurhotelkosten" -auch eventuelle Mehrleistungen (Krankenhaus? Zahnersatz? Sonstiges?) das nicht mehr kompensieren?

Gruß
von GS

BigLion
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Re: Als Rentner keinen Anspruch auf eine Kur außer bei onkologischen Befunden?

Beitragvon BigLion » 15.06.2025, 19:37

Als ich das las, dachte ich spontan an den „Treuen Barthel“ im schwäbischen Markgröningen.
Mein zweiter Gedanke ging dann in Richtung „Familienanschluss“ in so einem Familienunternehmen. Ein Jahrgangskollege hatte eine Tochter seines Chefs, eines lokalen kleinen (und bis zuletzt klein gebliebenen) Heizungsbauers geehelicht....

Wäre in dem einen Unternehmen u.U. möglich gewesen, aber die Tochter des Firmeneigners war mir zu hässlich.


Handelte es sich bei diesem „Schriftlichen“ im letzten Satz um Deinen dazu notwendig ......

Ich musste dazu in die Personalabteilung des Arbeitgebers und dort ein "Formblatt"
unterschreiben

Meine beiden nachfolgenden Arbeitgeber, also die bis zur Rente, konnten zunächst einmal nicht glauben, dass ich privat versichert sei. Was aber nachgewiesen werden konnte.


Also der PKV+PPV-Beitrag liegt neuerdings so weit über dem GKV+SPV-Beitrag, dass - abgesehen von der Minderleistung "Kurhotelkosten" -auch eventuelle Mehrleistungen (Krankenhaus? Zahnersatz? Sonstiges?) das nicht mehr kompensieren?

Also der PKV+PPV Beitrag liegt neuerdings weit über dem GKV+SPV Beitrag, mag so sein, aber in meinem Fall ist das definitiv nicht so.
Das mag einerseits daran liegen, dass ich einen Tarif habe der leistungsmäßig schon am unteren Ende ist und andererseits an meinem relativ jungen Eintrittsalter von 31 Jahren.
Bei mir geht das im Moment bei einem errechneten sich an meiner Rente orientierten GKV-Beitrag ziemlich pari pari auf.
Und ich denke, das wird sich in näherer Zukunft zu meinem Nachteil noch verschlechtern.
Selbst der Basistarif bzw. Standardtarif, den man mir als Alternative angeboten hat, liegt deutlich höher.
Von einem Kur-Tagegeld mag ich gar nicht reden,
dieses jetzt mit 68 Jahren abzuschließen wäre der absolute Overkill.
Ich denke schon darüber nach ob der derzeitige Kurtarif für mich überhaupt einen Sinn macht.
Natürlich könnte ich an einer ambulanten Kur teilnehmen, aber da entstehen Fahrtkosten und es ist ein nicht unerheblicher Aufwand.
Außerdem würde ich den Kuraufenthalt in einer Klinik mit entsprechend getakteten Tagesablauf, was die Anwendungen betrifft, deutlich bevorzugen. Ein Kurulaub ist diesbezüglich auch uninteressant, weil ich mir dann eine private Unterkunft suchen müsste und nicht den strikten Abläufen einer Klinik unterliegen würde.
Der Punkt ist natürlich der, wenn ich auf den Kurtarif verzichten würde, dann würde das nur eine marginale Reduktion meines Versicherungsbeitrages bedeuten.


Schönen Gruß
BigLion


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