Wechsel von PKV in die GKV mit 54

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Andy_70
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Wechsel von PKV in die GKV mit 54

Beitragvon Andy_70 » 18.07.2025, 06:00

Hallo und einen schönen Tag.

Ich bin 54 Jahre alt, werde im November 55.
Ich bin seit 2009 selbstständig und seit 2010 in der PKV der Hanse Merkur.

Aus Kostengründen hatte ich damals einen preiswerten Tarif gewählt, den KVE 3, vergleichlich mit den Leistungen der GKV.
Also kein Einzelzimmer, keine Chefarztbehandlung, 600€ Selbstbeteiligung.

Der Beitrag fing mit 189€ an, nun bin ich bei 560€. Mein Verdienst liegt so bei 20000€ im Jahr, leicht schwankend.

Nun ist es so, daß ich aus privaten Gründen meine berufliche Situation geändert habe.
Am Montag habe ich eine neue Tätigkeit angenommen in Vollzeit. Meine Selbstständigkeit läuft nun nur noch nebenbei, der Arbeitgeber weiß bescheid.

Ich weiß, ich kann die PKV jetzt kündigen. Macht das finanztechnisch Sinn?
Ich weiß auch, daß ich dann bei den Arztbesuchen "benachteiligt" bin. Aber das stört mich nicht.

Was ist, wenn ich zb. nach 2 oder 8 Wochen merke, der Job ist doch nichts für mich.
Muß ich dann in die PKV zurück? Gibt es da Regelungen wegen einer zu kurzen Zeitspanne oder reicht da theoretisch 1 Tag aus, um den Wechsel von der PKV zur GKV zu vollziehen?

Bei meinem Verdienst habe ich echt Angst, das ich in paar Jahren den Beitrag der PKV nicht mehr bezahlen kann. Ich zahle ja nun schon das dreifache als am Anfang.

Grüße von mir, Andy

Czauderna
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Re: Wechsel von PKV in die GKV mit 54

Beitragvon Czauderna » 18.07.2025, 08:41

Hallo und willkommen im Forum
zunächst ist es so - du nimmst vor deinem 55. Geburtstag eine Beschäftigung auf und gibst gleichzeitig deine hauptberufliche Tätigkeit auf,bzw. schränkst sie so ein, dass sie nur noch nebenberuflich ausgeübt wird. Dies bedeutet, wenn dein Bruttogehalt nicht über der Krankenversicherungspflichtgrenze liegt, dass du krankenversicherungspflichtig bist und aus diesem Grunde in die GKV wechseln musst. Wenn du dies nicht willst, kannst du dich ggf. von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen und in der PKV verbleiben. Da solltest du dich aber bei der GKV-Kasse beraten lassen, die ggf. dann eine solche Befreiung vornehmen kann. Ich glaube allerdings, dass du das nicht im Sinn hast. Auf deine Frage konkret - wenn die Beschäftigung endet und du der GKV-Kasse keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweisen kannst, dann wird die Mitgliedschaft in der GKV fortgesetzt, ohne dass dafür eine Vorversicherungszeit erforderlich wäre. Allerdings musst du in diesem Fall, also Ende der Beschäftigung nach relativ kurzer Zeit ( z.B. innerhalb der Probezeit), damit rechnen, dass die Krankenkasse erhebliche Zweifel an deiner Tätigkeit als Arbeitnehmer 3 Monate vor Erreichen der "magischen Grenze" 55 Jahre und dem damit verbundenen und auch angestrebten Wechsel in die GKV haben wird und alles genau prüfen und wenn dann das Beschäftigungsverhältnis nicht "wasserdicht" ist, dann kann es Ärger für dich und ggf. auch für deinen, in diesem Fall "Arbeitgeber" geben. Soviel aus der Sicht der GKV.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel von PKV in die GKV mit 54

Beitragvon Andy_70 » 18.07.2025, 15:50

Hallo,
danke für Deine Aussage.

Mein Arbeitsverhältnis ist "wasserdicht".
Ich hatte online in einem Portal mein Lebenslauf und Bewerbung veröffentlicht.
Daraufhin wurde ich von einem Recruiter entdeckt. Es folgten Bewerbungsgespräch und sofortige unbefristete Einstellung, aber mit 3 Monaten Probezeit. Das Gehalt liegt bei 40.000€ brutto.

Nun ist aber wieder etwas privat vorgefallen.

Ich entnehme Deinen Worten, falls ich doch kündige, lieber etwas zu warten?

Grüße von mir, Andy

Czauderna
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Re: Wechsel von PKV in die GKV mit 54

Beitragvon Czauderna » 18.07.2025, 17:01

Hallo,
dem stimme ich zu.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel von PKV in die GKV mit 54

Beitragvon Andy_70 » 18.07.2025, 18:41

@ Czauderna, ich danke Dir und wünsche allen im Forum ein tolles Wochenende, Andy

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Re: Wechsel von PKV in die GKV mit 54

Beitragvon Racer76 » 19.07.2025, 21:17

Man sollte zudem noch erwähnen, dass du in der Konstellation in der Rente nicht in die KVdR kommen wirst (wenn es bis dahin diesen Status noch geben sollte). D.h. es werden alle Einkünfte berücksichtigt wobei es den hälftigen Zuschuss von der GRV nur für die GR gibt. Dies kann teuer werden, wenn es neben der (vielleicht) schmalen GR Einkünfte aus Miete, Zinsen, Renditen usw. gibt.

Selbst wenn das angedachte Arbeitsverhältnis "wasserdicht" ist, hat die Konstellation Selbstständigkeit --> Angestellter + Selbstständigkeit --> Selbstständigkeit in kurzem Wechsel ganz kurz vor dem 55. ein gewisses "Geschmäckle". Da könnte es lohnenswert sein, sich von einem Fachmann beraten zu lassen.

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Re: Wechsel von PKV in die GKV mit 54

Beitragvon Andy_70 » 07.09.2025, 14:16

Erstmal danke für die Beiträge, nun sehe ich da etwas klarer. Auch das mit der KVdR.

Mein Status ist folgernder:

Ich arbeite nun seit 8 Wochen in Vollzeit als Angestellter. Lohn bekomme ich nächste Woche das zweite Mal.

Die Krankenkasse hat sich auch 4 Wochen nach der Kündigung noch nicht gemeldet.

Nach 6 Wochen habe ich von der Gesetzlichen Krankenkasse meine neue Krankenversichertenkarte bekommen.
Diese Karte habe ich mit dem Schreiben kopiert und an die PKV versandt.

Reicht das als Nachweis oder muß ich da einen besonderen Nachweis vorlegen, daß ich nun gesetzlich krankenversichert bin?

Grüße von mir.

heinrich
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Re: Wechsel von PKV in die GKV mit 54

Beitragvon heinrich » 07.09.2025, 16:32

Hallo Andy,

steht denn auf den Unterlagen, die du der PKV geschickt hast, irgendwo drauf,

WANN (also an welchem Tag) die Mitgliedschaft in der GKV begonnen hat ?

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Re: Wechsel von PKV in die GKV mit 54

Beitragvon Andy_70 » 07.09.2025, 21:14

Ich habe jetzt mal geschaut, das Datum steht da tatsächlich nicht drauf.

Aber wenn es daran liegt, finde ich es nicht toll, das mich die PKV nicht daraufhin gewiesen hat, schließlich habe ich viele Jahre brav eingezahlt.

Ich werde denen die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung senden + meine Entgeltabrechnung vom Juli.

Würde das genügen?

Ich wünsche eine tolle Woche, Andy

heinrich
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Re: Wechsel von PKV in die GKV mit 54

Beitragvon heinrich » 08.09.2025, 08:41

aha !!!!

Die PKV braucht natürlich, um dort die Versicherung zu beenden,

von der GKV eine..........Mitgliedbescheinigung.....

1.
mit dem B e g i n n -Datum, wann in der GKV die Mitgliedschaft beginnt.
(nur so kann die GKV mit dem Vortag die private Krankenversicherung beenden, wenn nicht eine Anwartschaft in der PKV gewollt wird)

2.
außerdem muss auf der Mitgliedsbescheinigung die Rechtsvorschrift drauf stehen, nach WELCHER Vorschrift du jetzt Mitglied der GKV bist.

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Re: Wechsel von PKV in die GKV mit 54

Beitragvon Andy_70 » 02.10.2025, 17:03

Nun endlich ist die Sache geklärt, ich bin dort abgemeldet.

Nachdem ich den ersten Lohnschein mit der SV-Anmeldung hingeschickt habe, kam erstmal gar nichts.
Nach einer Nachricht von mir, kam die Mitteilung, das sie so die Kündigung nicht akzeptieren und ich weiterhin Mitglied bin.

Auf Grund von dem Tip habe ich mich aber parallel um eine Mitgliedsbescheinigung gekümmert, die wurde dann akzeptiert.

Der Prozess war langwierig und nervig.
Es wäre schön gewesen, das meine Krankenkasse, die Hanse Merkur, mich auch im Kündigungsprozess unterstützt hätten.
Aber sie haben gemauert, meiner Meinung nach. Also aufpassen, an wen man sich bindet.

Danke an alle, die mit geholfen haben, Andy


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